Es geht um veruntreute Vereinsgelder in sechsstelliger Höhe. Wer bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Coburg fehlte, war der Angeklagte.
Weil er Vereinsgelder in Höhe von 111 570 Euro veruntreut haben soll, sollte sich ein 38-jähriger Verwaltungsangestellter aus Coburg vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Coburg am Donnerstag verantworten. Die Verhandlung musste ausgesetzt werden, da der Beschuldigte nicht erschien.
Geld war für Moschee gedacht
Der Tatverdächtige soll als Vorsitzender des Vereins zur "Pflege der islamischen Kultur Coburg" im Zeitraum März 2010 bis November 2010 mehrere Beträge vom Bankkonto des Vereins für den Kauf eines privaten Grundstückes abgehoben haben. Es soll sich um Gelder handeln, die für die Errichtung einer Moschee bestimmt waren. Außerdem soll der 38-Jährige im Zeitraum von Oktober 2011 bis Juli 2012 ein Privatdarlehn von den Vereinskonten teilweise getilgt haben.
Bei der Hauptverhandlung teilte Rechtsanwalt Albrecht von Imhoff mit, dass sich sein Mandant seit Montag in Dubai befinde, weil er dort einen dringenden Termin wahrnehmen müsse. "Es ist aus seiner Sicht ein wichtiger Punkt für sein beruflichen Fortkommen." Als Nachweis legte von Imhoff dem Gericht ein Flugticket vor. Dieses sei einen Tag vor der Verhandlung in die Kanzlei geflattert. Von Imhoff zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass sein Mandant zu einem neuen Termin erscheinen werde, schließlich habe sich der 38-Jährige bisher bei Vernehmungen immer kooperativ verhalten. "Er ist vielleicht ein bissen nachlässig, aber ich bin sicher, es ist keine böse Absicht", sagte von Imhoff.
Dies wollte Staatsanwältin Ulrike Andersch nicht gelten lassen. "Es gibt keinen Beleg, dass er ausgerechnet heute einen Termin in Dubai hat", meinte sie. Wer am Montag fliege, meinte sie, könne bis Freitag seine Angelegenheiten regeln und zurück sein. Sie war der Meinung, dass sich der Beschuldigte der Verhandlung entziehen wolle und beantragte deshalb einen Haftbefehl.
Dies erschien dem Rechtsanwalt unverhältnismäßig, eine Vorführung reiche aus, er werde auch bei der Auffindung des Mannes behilflich sein, meinte von Imhoff.
Ein Weltreisender
Da der momentane Wohnsitz nicht bekannt und der Mann offensichtlich ein Weltreisender sei, so Richterin Melanie Krapf, sei eine Vorführung schwierig. "Wo sollen wir ihn denn suchen?", fragte sie.
Dann kündigte sie an, eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise werde über den Büroweg fallen.