Berufungsverfahren gegen Spachmann: Richterin von Schuld überzeugt?

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Kurz vor Prozessbeginn: Schulleiter Burkhard Spachmann mit seinen beiden Verteidigern Thomas Bittorf und Ekkehard Staritz. Foto: Barbara Herbst
Kurz vor Prozessbeginn: Schulleiter Burkhard Spachmann mit seinen beiden Verteidigern Thomas Bittorf und Ekkehard Staritz.  Foto: Barbara Herbst

Mit einem Paukenschlag beginnt der zweite Tag im Berufungsverfahren um den Schulleiter des Casimirianums: Seine Anwälte haben einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Ulrike Barausch gestellt.

Die Verteidiger Eckart Staritz und Thomas Bittorf kritisieren unter anderem Barauschs Aufforderung an Spachmann, in sich zu gehen und sich mit seinen Anwälten zu besprechen. Dies werten die Anwälte als eine "unzulässige Aufforderung, ein Geständnis abzulegen". Dies komme einer Vorverurteilung durch die Richterin gleich. Sie habe bereits eine "innere Haltung" gegen seinen Mandanten eingenommen, so Staritz in seiner Begründung.

Derzeit wird über den Antrag entschieden.