Mit einem Paukenschlag beginnt der zweite Tag im Berufungsverfahren um den Schulleiter des Casimirianums: Seine Anwälte haben einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Ulrike Barausch gestellt.
Die Verteidiger Eckart Staritz und Thomas Bittorf kritisieren unter anderem Barauschs Aufforderung an Spachmann, in sich zu gehen und sich mit seinen Anwälten zu besprechen. Dies werten die Anwälte als eine "unzulässige Aufforderung, ein Geständnis abzulegen". Dies komme einer Vorverurteilung durch die Richterin gleich. Sie habe bereits eine "innere Haltung" gegen seinen Mandanten eingenommen, so Staritz in seiner Begründung.
Derzeit wird über den Antrag entschieden.
unsere Tochter war an dieser Schule. Herr Spachmann behauptet nun, sie sei bereits Ende Juli aus der Schule ausgetreten, obwohl sie sich (nach wiederholter Aufforderung durch das Sekretariat) erst im September 2015 abgemeldet hat. Wegen dieser verlogenen Behauptung wird nun BAföG zurück gefordert. Es besteht der begründete Verdacht, dass hier manipuliert wurde. Eine anstehende Gerichtsverhandlung wird zeigen, ob Herr Spachmann auch dieses Mal gut davon kommt oder ob man ihm diesmal unsaubere Machenschaften nachweisen kann.
Hat er nicht in einem Anfall von Allmachtswahn nicht nur sein Lehrerkollegium brüskiert, sondern auch noch schwache Schulleistungen geschönt, statt den deutschamputierten Schülern zu zeigen, dass sie mit ungenügenden Leistungen nicht durchkommen. Was für eine Kuschelpädagogik zu Lasten der späteren Berufschancen der jungen Leute soll denn das sein? Muss man es als Eltern nicht mit der Angst zu tun bekommen, dass die Kinder in solche Hände geraten können?