Ein Mann aus Kulmbach soll seine Partnerin mit mehreren Messerstichen getötet haben - dafür wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 54-Jährige will sich damit aber nicht abfinden.
Update vom 16.10.2025: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin - Oberfranke geht in Revision
Ein 54-Jähriger aus Kulmbach akzeptiert das gegen ihn verhängte Mordurteil des Landgerichts Bayreuth nicht. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die erste Strafkammer des Landgerichts hatte den Mann in der vorigen Woche zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine ehemalige Partnerin mit einem Messer brutal ermordet haben soll. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass der Angeklagte am 2. März dieses Jahres seine ehemalige Partnerin in der noch gemeinsamen Wohnung mit einem Jagdmesser unvermittelt angegriffen hat, als die Frau von einem Treffen mit einer Freundin nach Hause kam. Durch die zahlreichen Stiche wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie innerhalb weniger Minuten starb.
Als Grund für die Tat sahen die Richter unter anderem Wut und Frust des Mannes über die Trennung von seiner Partnerin. Der Deutsche wurde direkt nach der Tat in der Wohnung festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Verteidiger des Mannes hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren plädiert.
Ursprungsmeldung: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin
Ein 54-jähriger Mann aus Kulmbach wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, da er seine frühere Partnerin angeblich mit einem Messer brutal ermordet hat. Die erste Strafkammer des Landgerichts Bayreuth sprach laut einer Gerichtssprecherin das Urteil aus.
Die Richter sind demnach überzeugt, dass der Angeklagte am 2. März dieses Jahres seine ehemalige Partnerin in der noch gemeinsamen Wohnung mit einem Jagdmesser plötzlich angegriffen hat, als die Frau von einem Treffen mit einer Freundin nach Hause kam. Durch die zahlreichen Stiche erlitt die Frau so schwere Verletzungen, dass sie innerhalb weniger Minuten verstarb.
Motiv: Gericht sieht Wut und Frust über Trennung
Grund für die Tat war aus Sicht des Gerichts unter anderem der Zorn und die Frustration des Mannes über die Trennung von seiner Partnerin. Der Deutsche wurde direkt nach der Tat noch in der Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Auch wenn der Mann bei der Tat unter Alkoholeinfluss stand, gibt es aus Sicht des Gerichts keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit. Anders als die Staatsanwaltschaft sah die Kammer jedoch keine besondere Schwere der Schuld.
Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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