Kontrollen im Kreis Bamberg: "Wir wollen wissen, wer hier ist"

2 Min

Die Polizei hat Kontrollen in den Asylbewerberunterkünften im Kreis Bamberg angekündigt. Dabei soll vor allem die Identität der Bewohner überprüft werden.

Wenn in den kommenden Wochen Polizeiautos vor den Asylbewerberunterkünften im Landkreis auftauchen, dann heiß das nicht, dass dort ein aktuelles Sicherheitsproblem besteht. Auf diese Feststellung legt Markus Dotterweich, Sprecher der Polizeiinspektion Bamberg-Land, wert. Die am Dienstag angekündigten "regelmäßigen Kontrollen" gehen vielmehr auf die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Zuge des zum 1. Januar in Kraft getretenen bayerischen Integrationsgesetzes zurück. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Kontrollen am 10. Februar angeordnet.


Bisher keine Auffälligkeiten

Im Landkreis Bamberg gibt es derzeit rund 50 Asylbewerberunterkünfte mit insgesamt etwa 800 Bewohnern. "Wir werden in den kommenden Wochen nach und nach alle diese Unterkünfte aufsuchen", kündigt Dotterweich an. "Wir gehen da nicht rein, um Straftaten zu verfolgen, sondern um präventiv Straftaten zu verhindern. Wir wollen Sicherheit erzeugen und erhalten." Wenn man dabei "schwarze Schafe" ausfindig mache, sei das ein positiver Nebenaspekt. Das sei auch im Sinne der allermeisten Asylsuchenden - Flüchtlinge, die hier in Frieden leben wollen. Das Sicherheitsgefühl soll natürlich bei den Anwohnern gestärkt werden.

Die Aufgabe der Polizisten sei es in erster Linie, die Identität der Bewohner festzustellen. "Wir wollen wissen: Wer ist überhaupt hier?", so Dotterweich. Man setze damit die gesetzlichen Vorgaben um. Einen konkreten Anlass gebe es im Landkreis Bamberg nicht. Der Polizei seien keine Auffälligkeiten rund um die 50 Unterkünfte bekannt.


Gesetzesänderung umgesetzt

Die rechtliche Grundlage dafür, dass die Polizei auch ohne konkreten Anlass die Unterkünfte betreten können, bildet der im vergangenen Dezember geänderte Artikel 13 des Polizeiaufgabengesetzes. Absatz 1 dieses Artikels ("Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen ... wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort ...") wurde um den Zusatz " .. sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen".

Dabei sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem Personen ausfindig gemacht werden, die sich an verschiedenen Orten in Deutschland als Asylbewerber haben registrieren lassen, und dadurch möglicherweise Sozialleistungen mehrfach in Anspruch nehmen. Liegen gegen solche Personen keine straf- oder ausländerrechtlich relevanten Erkenntnisse vor, sind dafür dann die Ausländerbehörden und Sozialämter zuständig. Deshalb werde man die Kontrollen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landratsamt durchführen.

Neben den eingesetzten Polizeibeamten, zu denen Dotterweich zufolge auch Fachpolizisten - wie Spezialisten zur Identitätsfeststellung oder Ausländersachbearbeiter - gehören werden, sollen auch Mitarbeiter des Landratsamtes mit vor Ort sein. "Bei den Identitätskontrollen werden zunächst auch zwei Kollegen aus den zuständigen Bereichen des Landratsamtes dabei sein", sagt Verwaltungsleiter Steffen Nickel.

Ihre Aufgabe sei es vor allem, den Kontakt zu erleichtern. Schließlich stünden die Landratsamtsmitarbeiter in regelmäßiger Verbindung mit den Unterkünften und deren Betreibern. Eigene Erkenntnisse, etwa darüber, ob die Kontrollierten die von dem neuen Integrationsgesetz verlangten Sprachkurse oder Rechts- und Wertekurse absolvieren, will man auf dieses Weise nicht sammeln. Die Kontrollen selbst seien alleine Sache der Polizei, die man dabei unterstützend begleite.


Erfahrungen sammeln

Wie sich all diese Theorie in der Praxis umsetzen lässt, darüber muss man auch bei der Polizeiinspektion Bamberg-Land erst noch Erfahrungen sammeln. Die Anordnung des Innenministers ist erst wenige Tage alt. "Wir beginnen gerade mit den Planungen. Dazu wird es Vorgespräche mit den beteiligten Behörden geben. Und dann müssen wir erst mal schauen, wie es läuft", sagt Polizeisprecher Dotterweich.