Vier Jahre Freiheitsentzug lautet das Urteil für eine 33-Jährige aus Bamberg, die im Vollrausch ihren Lebensgefährten mit dem Messer fast umbrachte - und trotzdem sind die beiden noch ein Paar.
Eine brutale Messerattacke auf ihren Freund am Heiligen Abend hat einer 33-jährigen Frau aus Bamberg eine vierjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung eingebracht. Das Opfer der häuslichen Gewalt überlebte den Stich mit einem zwölf Zentimeter langen Küchenmesser in die Brust nur, weil die Frau in letzter Minute den Rettungsdienst anrief. Der Beziehung tat der Anschlag aber keinen Abbruch.
Wie immer sind beide kurz vor Mitternacht betrunken. Mit vier Litern Weißwein und einigen Schnäpsen hat sie es auf 2,5 Promille gebracht.
Frau (33) aus Bamberg rammt Lebensgefährten im Vollrausch Messer in die Brust
Er trinkt lieber Bier. Wie immer kommt es zum Streit. Wie immer auch mit "handfesten" Argumenten. "Wenn ich etwas trinke, werde ich depressiv oder wütend," so die Angeklagte.
Dabei geht es doch nur darum, wer an den Feiertagen eingeladen wird - und wer nicht. Es kommt zu Schubsereien und Schlägen auf beiden Seiten. Dann rammt sie ihm einen Eisennagel in den Oberschenkel. Er beendet die "Diskussion" mit einer Ohrfeige. "Ich weiß nur noch, dass ich geflogen bin und am Boden lag."
Das Pech für ihn: Inzwischen ist man in der Küche. Sie greift zu einem der herumliegenden Messer. Dann aber greift sie nicht sofort an, weshalb der Vorsitzende Richter Michael Herbst auch keine Affekttat annimmt.
Beziehungsstreit in Oberfranken endet mit Messer-Attacke
Sie wartet ab, das Messer in der Hand. "Dann haben Sie ihm die Klinge komplett reingerammt," sagt der Vorsitzende Richter Michael Herbst. "Als ehemaliger Familienrichter weiß ich, dass die Weihnachtszeit immer schwierig ist. Aber nicht jeder greift gleich zum Messer."
In Richtung Herz geht der Stoß. Dann zieht sie die Klinge heraus. Mit einer klaffenden Wunde in der Brust geht er zu Boden. Der Stich hat einen der Lungenflügel durchbohrt. Es besteht akute Lebensgefahr. Erst da rief sie den Rettungsdienst. "Ich habe meinen Freund mit einem Messer verletzt." Diese Reaktion, das Ablassen vom wehrlosen Opfer und die Vorarbeit ihres Verteidigers Andreas Dräger werden sie später davor bewahren, wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht zu landen.