Eine 88-jährige Pflegebedürftige soll nach einem Krankenhausaufenthalt zurück in ein Seniorenheim, in dem es mehrere Corona-Fälle gibt. Ihre Familie schreitet ein - und fühlt sich allein gelassen.
Brigitte Rehm*, 88 Jahre alt, Pflegestufe 4, sitzt im Rollstuhl. Sie lebt in einem Seniorenheim in Bamberg, bis es ihr Anfang Mai 2020 in der Brust schmerzt. Die Rentnerin klagt ihrer Familie und dem Heim das Leid, daraufhin wird sie ins Klinikum Bamberg gebracht. Es stellt sich heraus, dass lediglich der Brustkorb geprellt und der Blutdruck zu hoch ist - Entwarnung.
Nach viertägigem Krankenhausaufenthalt soll sie entlassen werden. Den Bestimmungen der Bayerischen Staatsregierung zufolge, können Patienten erst nach einem negativen Corona-Test, was der Fall ist, sowie einer zweiwöchigen Quarantäne ins Heim zurückkehren. Die Isolation Pflegebedürftiger findet in der Regel in Ausweicheinrichtungen, wie im Bamberg Fall, einem Rehazentrum statt.
Spießrutenlauf beginnt: Coronavirus befällt Bamberger Heimbewohner
Da das Rehazentrum zu diesem Zeitpunkt überlastet ist und kein Zimmer für die 88-Jährige zur Verfügung hat, muss sie eine Woche länger im Klinikum ausharren - ohne Brustschmerzen, ohne Corona-Infektion.
Schließlich wird sie in das Rehazentrum verlegt: 14 Tage der Isolation, des Besuchsverbotes und der Einsamkeit folgen. Brigitte Rehm* befindet sich längst in keinem psychisch guten Zustand mehr.
Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Bewohner von Seniorenheimen Anspruch auf eine Rückkehr in die "eigenen vier Wände" haben. Während sich die 88-Jährige in einer verlängerten Quarantäne befand, infizierten sich jedoch mehrere Bewohner des Heims mit "Sars-CoV-2".
Als diese Nachricht Rehms Familie erreicht, schrillen bei den Angehörigen die Alarmglocken. Schließlich zählt die Bamberger Rentnerin zur Risikogruppe. "Ich kann doch keine gesunden Leute dorthin zurückschicken", sagt einer ihrer Angehörigen zu inFranken.de. Die Familie beschließt Anfang Juni 2020 die 88-Jährige für mehrere Wochen zu Hause zu pflegen, um sie zu schützen. "Das wäre ihr mögliches Todesurteil gewesen", betont das Familienmitglied. Der 47-Jährige wirft den Behörden vor, wirtschaftliche Interessen über die Gesundheit der 88-Jährigen gestellt zu haben: "Es ging nie um die Person, sondern nur um die Kosten."
Die zuständige Behörde spricht von einer "Einzelfallentscheidung". Die notwendigen Maßnahmen seien schnell und korrekt umgesetzt worden, betont das Landratsamt Bamberg gegenüber inFranken.de. Die Vorgehensweise ist durch die Staatsregierung wie folgt definiert: "Ist eine Pflegeeinrichtung von 'Covid-19'-Erkrankungen betroffen, muss möglichst rasch entschieden werden, ob und gegebenenfalls welche Bewohnerinnen und Bewohner in Reha- oder andere geeignete Einrichtungen verlegt werden können. Besteht der Verdacht, dass weitere Personen in der Einrichtung infiziert worden sein könnten, soll es umgehend Reihentestungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten geben."
kein Einzelfall!!!

Ich finde es NICHT in Ordnung, dass nicht veröffentlicht wird, um welche Heime es geht!
Zumal es durch die schriftliche Information der zuständigen Angehörigen sicher auch schon Gerüchte gibt