In Bamberg wurde der Gewaltexzess in einer Disco aus dem Oktober 2019 vor dem Amtsgericht verhandelt. Nicht alles konnte geklärt werden.
Mit vergleichsweise milden Urteilen kam ein Quartett aus Syrern und einem Ägypter vor dem Amtsgericht Bamberg davon. Die jungen Männer zwischen 20 und 28 Jahren hatten Mitte Oktober 2019 in einer Discothek in Bamberg für reichlich Unruhe und mehrere Verletzte gesorgt.
Es gab Haftstrafen bis zu fünf Jahren, in einem Fall eine Geldstrafe von 1050 Euro. Nur für den Auslöser, die sexuelle Nötigung einer jungen Frau auf der Tanzfläche, konnte keiner der Angeklagten aus Bamberg und Würzburg verurteilt werden.
Gewaltexzess in Bamberg: Schnitt quer durchs Gesicht
Das Erschrecken ist Staatsanwalt Christoph Wedekind deutlich anzumerken, als er in seinem Plädoyer auf den Angeklagten Hassan K. (Name geändert) zu sprechen kommt. "Das ist das Abgefahrenste, was ich seit langem gehört habe." Der hatte einem unbeteiligten Discobesucher, mit dem er noch dazu befreundet war, mit einem Klappmesser einmal quer durchs Gesicht geschnitten. "Wir können alle von Glück sagen, dass das nicht ins Auge gegangen ist."
Hassan K. bekam zu seinen drei Jahren noch einmal zwei Jahre Zuschlag. Von den sechseinhalb Jahren, die Wedekind gefordert hatte, wichen der Vorsitzende Richter Martin Waschner und seine beiden Schöffen deutlich ab - was angesichts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht allzu sehr ins Gewicht fällt. Dafür hatte sich Verteidiger Alexander Wessel aus Haßfurt starkgemacht. Hassan K. hatte die Taten unter Einfluss von Alkohol, Marihuana, Kokain und einem opiumhaltigen Schmerzmittel begangen.
Omar F., dem man keine Schläge oder Tritte nachweisen konnte, bekam zu seinen drei Jahren noch einmal ein Jahr. Aber nur, weil man ihm rund 300 Gramm Marihuana zurechnen konnte, die man bei einer Hausdurchsuchung hatte auffinden können. Damit wird er nach den Haftanstalten in Bad Reichenhall, Hof, Ebrach und Nürnberg auch die in Bamberg kennenlernen. Erkan G. kam mit zwei Jahren davon. Noch mehr Glück hatte Baschar D., den das Opfer der sexuellen Gewalt nicht eindeutig identifizieren konnte. Er musste sich nur für einen Faustschlag verantworten und als nicht Vorbestrafter eine Geldstrafe von 1050 Euro hinnehmen.
Unglaublich dieses milde Urteil . Es hätte noch schlimmer ausgehen können bei dieser Brutalität. Warum werden diese jungen Männer nicht in ihr Heimatland zurück geschickt ? Schließlich haben sie schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen . Alkohol und Drogenkonsum dürfen doch nicht zu solch milden Strafen führen . Die Täter standen außerdem noch unter Bewährung .
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Charley
Habe ich das richtig verstanden? Da finanziert der Staat noch eine Entziehungskur???? Geht´s noch??
laberhannes
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Durchblicker
Warum schickt man diese Typen nicht einfach dorthin zurück, wo sie hergekommen sind ? Und wenn sie schon hier bleiben dürfen, warum dann so milde Strafen ? Immer wieder das selbe und über das Urteil lachen die sich schier kaputt.
Unglaublich dieses milde Urteil . Es hätte noch schlimmer ausgehen können bei dieser Brutalität. Warum werden diese jungen Männer nicht in ihr Heimatland zurück geschickt ? Schließlich haben sie schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen . Alkohol und Drogenkonsum dürfen doch nicht zu solch milden Strafen führen . Die Täter standen außerdem noch unter Bewährung .
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Habe ich das richtig verstanden? Da finanziert der Staat noch eine Entziehungskur????
Geht´s noch??
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Warum schickt man diese Typen nicht einfach dorthin zurück, wo sie hergekommen sind ? Und wenn sie schon hier bleiben dürfen, warum dann so milde Strafen ?
Immer wieder das selbe und über das Urteil lachen die sich schier kaputt.