Der jüngst beschlossene Bebauungsplan für die Gärtnerflächen zwischen Nürnberger Straße und Egelseestraße hält große Grünflächen auch in der Zukunft frei.
Sie lassen sich den Ortstermin in der Wunderburg nicht entgehen, und auch in der Sitzung des
Bausenats sind sie präsent. Sie grummeln im Zuschauerraum, schütteln den Kopf - zahlreiche Eigentümer jener Grundstücke, um deren Nutzung seit Jahren gestritten wird.
Einer von ihnen, Markus Schütz, fasst zusammen, worum es ihnen geht: "14 Eigentümer fordern, einen größeren Anteil für lockere Wohnbebauung freizugeben." Sechs Eigentümer möchten laut Schütz gerne für sich und ihre Kinder Wohnungen auf ihren Grundstücken bauen, insgesamt sei sogar in 14 Fällen Baurecht beantragt.
Die bis zu 120 Meter langen Gärten seie
n aufwändig in ihrer Pflege, der Unterhalt für die meist stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen sehr kostspielig. Die Anlieger würden jedes Jahr tausende Euro zahlen, um Wildwuchs und Schäden zu beseitigen. Ebenso dürfe man die Grundsteuer nicht vergessen.
Und: Auf der rund 3,6 Hektar umfassenden Gesamtfläche - die Größe von fast fünf Fußballfeldern - existiere nur noch ein Nebenerwerbsbetrieb. Der letzte Vollerwerbsgärtner hat Ende 2016 aufgehört. Schütz sagt: Es habe ihn hart getroffen, wie der Stadtrat mit den Interessen der Eigentümer umgegangen sei.
Im Gremium selbst spricht die Mehrheit von einem "Kompromiss".
Im Flächennutzungsplanwird das Areal für die Landwirtschaft als "gartenbauliche Erzeugung/Urbaner Gartenbau" ausgewiesen. Das gilt auch "für die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke Egelseestraße 59 bis 91, die bisher als Wohnbauflächen dargestellt waren", wie es in den Sitzungsunterlagen heißt.
Es ist Ziel der Stadt, das Gebiet zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße längerfristig von einer Bebauung frei zu halten - denn die Gärtnerstadt sei mit ihrem innerstädtischen Erwerbsgartenbau "elementarer Bestandteil des Unesco Welterbes", heißt es in den Unterlagen.
Thomas Gunzelmann vom Landesamt für Denkmalpflege erklärte vor Ort in der Plattengasse: "Dies hier ist mit der älteste Bereich der Gärtner, er wurde schon im 14. Jahrhundert nachgewiesen." Besonders die mittelalterliche Stadtstruktur der parallel angeordneten Parzellen habe eine "ganz hohe Wertigkeit".
Der Bebauungsplan mit der Nummer 236B soll nach dem Willen der Stadtverwaltung dafür sorgen, dass die Obere Gärtnerei "planungsrechtlich" für die gartenbauliche Nutzung beziehungsweise den "urbanen Gartenbau" gesichert wird.
Vorschläge dazu brachte Diana Büttner vom Welterbe-Zentrum. Das Projekt "urbaner Gartenbau" habe zum Ziel, brachliegende Gärtnerflächen zu rekultivieren beziehungsweise Freiflächen zu erhalten. Der Vorstoß richte sich an Privateigentümer, die bereit sind, ihre Grünflächen zur verpachten. Als Beispiele nannte sie den Bamberger Sortengarten, die Bamberger Süßholz-Gesellschaft oder den interkulturellen Garten auf der Erbainsel. In der Nordflur bewirtschaftet die "Transition-Bewegung" einen Selbsterntegarten.
Manches Projekt würde sich laut Büttner "gerne erweitern". "Wir könnten uns auch eine solidarische Landwirtschaft vorstellen: Ein Gärtner bewirtschaftet für einen festen Kundenstamm den Grund", erläuterte Büttner.
Ohne Eigentümer geht nichts
Das empfinden manche Grundstücksbesitzer, als ob man sich über ihre Interessen hinwegsetze und die Nutzung fremd bestimme. In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, meint ein Anwohner: "Eine Planung in diesem Gebiet kann nur funktionieren, wenn sie zusammen mit den Grundstückseigentümern entwickelt und auch von ihnen mitgetragen wird." Freilich weiß auch die Stadt: Ohne den Willen zur Verpachtung geht nichts.
Wie verfahren die Situation ist, zeigt bereits die Historie der Debatte: Bereits im Jahr 2011 hatte die Stadt eine sogenannte Veränderungssperre für das Gebiet verhängt, Auslöser war der Bauantrag eines Anliegers. Damals habe man sich laut des Leiters des Stadtplanungsamtes, Andreas Burr, dazu entschlossen, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Aktuell liegen bei der Stadt drei Klageverfahren von Grundstückseigentümern gegen die Veränderungssperre vor, erläutert Bernd Bauer-Banzhaf, Leiter des Fachbereichs Baurecht.
Es könnten noch mehr Klagen werden, glaubt man der Andeutung eines Grundstücksbesitzers. Den Anwohnern, die die Sitzung des Bausenats verfolgten, war ihr Unmut deutlich anzumerken. Nach Gesprächen mit ihnen im Vorfeld hatte sich die Stadt zu folgendem Kompromiss durchgerungen: Eine Wohnbebauung in erster und zweiter Reihe ist erlaubt, in dritter jedoch nicht mehr.
Das Gremium beschloss den Bebauungsplan gegen drei Stimmen. Darauf die Reaktion eines Eigentümers: "Ihr Beschluss ist daher eigentlich noch schlimmer als eine Enteignung, weil wir unsere Grundstücke nicht mehr nutzen dürfen, jedoch weiterhin für deren Unterhalt aufkommen sollen."