Die Konversion beschäftigt inzwischen auch das Arbeitsgericht: Ehemalige Zivilangestellte klagen gegen den Bund. Es geht um viel Geld.
Andreas Dusold arbeitete 31 Jahre lang als Bauinspektor bei der US-Army in Bamberg. Er hat dort bis zur Standortschließung im September 2014 gutes Geld verdient. Genauer gesagt rund 2500 Euro mehr als jetzt.
Aktuell ist der 54-jährige Bamberger bei einem Gastwirt beschäftigt, hat einen Arbeitsvertrag über 22 Wochenstunden.
Einen Großteil der Differenz hoffte er vom Bund zu bekommen. Einen Anspruch darauf hat er wohl, erhält das Geld aber nicht. Deshalb zog er vor das Bamberger Arbeitsgericht.
Seine Klage dürfte Erfolg haben. Die Signale, die Arbeitsgerichts-Direktor Ulrich Schmottermeyer in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag aussandte, waren recht eindeutig: Er bejahte den Anspruch von Dusold und drei weiteren Klägern, die ebenfalls bis zur Standortschließung in den Warner Barracks gearbeitet haben. Am 17. März will die Kammer ihre Entscheidung verkünden.
Die Kläger und ihre Rechtsanwälte Christoph Seidel und Klaus Aumüller gehen davon aus, dass sie in erster Instanz Recht bekommen werden. Allerdings rechnen sie auch damit, dass die - stellvertretend für die Vereinigten Staaten von Amerika - beklagte Bundesrepublik in Berufung gehen wird. Bis zur endgültigen Entscheidung kann es dauern. Das Problem für die Kläger: So lange das Verfahren läuft, fließt kein Geld.
"Eine Riesen-Sauerei!"
Von einer "Riesen-Sauerei" und sogar von "Gesetzesbruch" war am Rande der Verhandlung die Rede. Am lautesten schimpfte Peter Schirner.
Er war von 1978 bis 2006 Vertreter der Zivilbeschäftigten im Bamberger US-Standort und hat nach eigenen Angaben als Mitglied der früheren Gewerkschaft ÖTV (Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr) an jenem Tarifvertrag mitgewirkt, um den es geht: den Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971, kurz "Tass" genannt.
"Tass" soll verhindern, dass langjährig Zivilbeschäftigte einen sozialen Abstieg erleben, wenn sie nach einer betriebsbedingten Kündigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine vergleichbar gut bezahlte Stelle finden.
Der Tarifvertrag sieht für solche Fälle die Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe vor. Bedingung ist, dass jemand ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mehr als 21 Stunden in der Woche vorweisen kann.
Kläger erfüllen Bedingung
Das ist bei allen vier Bamberger Klägern der Fall. Trotzdem verweigert ihnen die zuständige "Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion" (ADD) in Trier seit Monaten die Überbrückungsbehilfe. Die Begründung ärgert die Kläger doppelt: In der Behörde bezweifelt man, dass sie keine besser bezahlte Arbeit finden konnten.
Die Juristin, die die Bundesrepublik am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht vertrat, drückte das Misstrauen in zwei Sätzen aus: "Es fällt schon auf, dass nur Halbtagsstellen gewählt werden. Man könnte meinen, dass es in ganz Bamberg keine Vollzeitstelle gäbe."
Sie könnten froh sein, wenn sie in ihrem Alter überhaupt noch einen Job finden, halten Dusold (54) und der 57-jährige Michael B. aus Hallstadt dagegen. Auch er war mehr als 20 Jahre bei den Amerikanern beschäftigt, zuletzt als leitender Angestellter. Auch ihm nützte seine spezielle Qualifikation nach der Standortschließung nichts, weshalb er eine Stelle in einem Lager angenommen hatte.
Das Paradoxe ist: Seit Michael B. - winterbedingt - ausgestellt ist und Arbeitslosengeld bezieht, bekommt er die Beihilfe. Trotzdem zog auch er vor das Arbeitsgericht. Seine Erklärung: Es könne doch nicht sein, da ist er sich mit Dusold einig, dass der Bund sie in die Arbeitslosigkeit nötige, nur, damit sie erhalten, was ihnen laut "Tass" zusteht.
Bis Mitte 2015 floss das Geld
Klagen, wie sie jetzt in Bamberg bekannt wurden, sind kein Einzelfall. Es gibt sie auch an anderen ehemaligen US-Standorten, zum Beispiel in Schweinfurt. Das wurde der Lokalredaktion auf Nachfrage im ADD bestätigt. Nähere Auskünfte waren dort bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten.
Der Bund geizt offenbar erst seit Anfang 2015 mit den Beihilfen. Bis dahin wurden sie anscheinend problemlos gezahlt. Das geht auch aus einem gemeinsamen Brief der Oberbürgermeister von Bamberg und Schweinfurt an den Bundesfinanzminister hervor. Darin beklagten sie im November 2015 eine "soziale Ungerechtigkeit" bei der Anwendung des "Tass".
Ich drück euch die Daumen. Ihr werdet durchkommen 100%ig.
Gruss
ehemaliger Mitarbeiter