Versorgung soll zweckmäßig sein
Dass es die Selbstzahlerleistungen überhaupt gibt, ist der Politik geschuldet. Der Bundesgesetzgeber habe, so eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums, den Leistungsanspruch der Kassen grundsätzlich "auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung beschränkt, die das Maß des medizinisch notwendigen nicht überschreiten darf". Biete ein Arzt eine darüber hinausgehende Leistung an, müsse er über den Nutzen und etwaige unerwünschte Wirkungen aufklären, sowie auf die Selbstzahlung der IGeL hinweisen.
IGeL-Leistungen: Erst informieren, dann entscheiden
Von Früherkennungsuntersuchungen über Reiseimpfungen und Blutanalysen bis hin zu ästhethisch-kosmetischen Maßnahmen reichen die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die außerhalb des Versorgungsauftrages der Krankenkassen angeboten werden. Patienten sind nicht verpflichtet, sie anzunehmen.
Die Aufklärung über die IGeL sollte durch den Arzt erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn Mitarbeiter über IGeL informieren. Anpreisende Werbung oder Angstmache sind unzulässig.
Vor einer Entscheidung sollte man den Arzt nach Nutzen, Risiken und Alternativen fragen. Wichtig ist auch die Frage, ob ohne IGeL die Gesundheit beeinflusst wird. Ehe man eine IGeL in Anspruch nimmt, sollte man zudem mit der Krankenkasse sprechen. Teilweise werden die IGeL als sogenannte Satzungsleistungen doch übernommen.
Um sich als Patient gut informiert für oder gegen diese Angebote entscheiden zu können, haben wir einige Tipps zusammengestellt:
IGeL-Monitor
Das Internetportal www.igel-monitor.de wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands (MDS) betrieben und bietet Versicherten eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von Selbstzahler-Leistungen. Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL-Leistung recherchiert das Team aus Medizinern und Methodikern beim MDS in medizinischen Datenbanken und wertet die Informationen systematisch aus. Die Wissenschaftler fassen das Ergebnis in einer Bewertungsaussage zusammen, die von "positiv", "tendenziell positiv" und "unklar" bis zu "tendenziell negativ" und "negativ" reichen. Positiv ist im IGeL-Monitor kein Eintrag zu finden.
Tendenziell positiv werden die Akupunktur zur Migräneprophylaxe und die Lichttherapie bei Winterdepression bewertet. Unklar werden 20 Leistungen bewertet, darunter der Brust-Ultraschall zur Krebsfrüherkennung und die Professionelle Zahnreinigung. Tendenziell negativ sind laut IGeL-Monitor 24 Untersuchungen, unter anderem der Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge, MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung, Augenspiegelung und Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Negativ fällt die Bewertung vom Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung aus, die Colon-Hydro-Therapie (Darmspülung), Infusionstherapie beim Hörsturz und die Immungloblin G-Bestimmung zur Diagnose einer Nahrungsmittelallergie. Krebsvorsorge
Spezielle Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs werden unter www.krebshilfe.de und www.krebsinformationsdienst.de vorgestellt und bewertet. IQWiG
Fundierte Informationen zu IGeL und weiteren Gesundheitsthemen bietet auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unter www.gesundheitsinformation.de. Patientenberatung
Wer Fragen zu einer Erkrankung, zu Vorsorge und Therapien oder zu seinen Rechten als Patient hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (www.patientenberatung.de) wenden. Die UPD ist unter Tel. 0800/0117725 gebührenfrei aus allen Netzen zu erreichen. Unter derselben Nummer kann man auch Termine in den fränkischen Beratungsstellen in Nürnberg und Würzburg vereinbaren.