Weil er drei jungen Randalierern in die Quere kam, wurde ein 50-Jähriger schwer verletzt. Die Täter kamen mit Bewährungsstrafen davon, sie sehen sich jedoch mit hohen Schmerzensgeldforderungen und Prozesskosten konfrontiert.
Ein Gewaltexzess nach einer letztjährigen Kirchweih hatte für drei junge, bislang nicht vorbestrafte Männer aus den Landkreisen Bamberg und Forchheim ein juristisches Nachspiel. Das Jugendschöffengericht verurteilte die Auszubildenden wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu Bewährungsstrafen zwischen 18 und 15 Monaten. Die "Dummheit" kommt die drei 20-Jährigen aber vor allem finanziell teuer zu stehen.
Für Herbert P. (Name geändert) ist es ein schöner Abend. Als der 50-jährige Arbeiter kurz nach Mitternacht von einer Geburtstagsfeier nach Hause kommt, ändert sich das aber schlagartig. In seiner Straße hörte er "zwei dumpfe Schläge und ein Gegacker". Als er nach dem rechten sehen will, rät ihm seine Ehefrau noch ab. Dann sieht Herbert P. ein Quartett davonrennen und begreift: "Die haben Dreck am Stecken." Wie sich später herausstellt, haben zwei der drei Angeklagten bei zwei geparkten Fahrzeugen die Heckscheibenwischer abgerissen und damit einen Sachschaden von rund 1500 Euro verursacht.
50-Jähriger Bamberger wird von vier Männern angegriffen
Der Dritte im Bunde hatte "blöderweise" die Aktion der betrunkenen Randalierer (1,6 Promille) mit dem Smartphone gefilmt und bei Snapchat hochgeladen. Außerdem hatte einer von ihnen, beim Versuch, in einen Vorgarten zu urinieren, eine Plexiglasscheibe eines Gewächshauses eingetreten.
Einen der vier jungen Männer kann der Verfolger im Hof einer Schreinerei zur Rede stellen. "Findet Ihr das gut, dass Ihr Sachen anderer Leute kaputtmacht?" Als er den Übeltäter in den Schein einer Laterne gebracht hat, kommen dessen Kumpane zurück, um ihren Freund buchstäblich "rauszuhauen". Nach "einem normalen konfrontativen Gespräch" und einigen Schubsereien trifft Herbert P. "ein echter Hammer" am Kinn. Ausgeknockt geht er zu Boden. "In dem Moment dachte ich, das war's." Doch anstatt ihr am Boden liegendes Opfer in Ruhe zu lassen, beginnen nun zwei der Angeklagten, ihn zu treten, wie der Vorsitzende Richter Martin Waschner nach dem Urteil erklärte.
Dafür sprächen die DNA-Spuren Herbert P.s an den Schuhen zweier Angeklagter, sowie dessen Aussage, er sei getreten und nicht mit Fäusten geschlagen worden. Auch eine Zeugin hatte schattenhafte Trittbewegungen wahrgenommen, ein anderer davon berichtet, wie die Angeklagten hernach von Tritten geredet hatten. "Wozu muss man den noch treten, wo doch schon alles vorbei war?" fragte Richter Waschner.
Opfer lag wehrlos am Boden - Staatsanwältin spricht von "extremer Brutalität"
Wohl bis an sein Lebensende wird Herbert P. mit den Folgen des Angriffes zu kämpfen haben. Zum einen den psychischen, die ihm noch bei der Zeugenaussage anzumerken waren. Ein gestandener Mann, der bei der Erinnerung an die Tatnacht in Tränen ausbrach. Zum anderen hat der wuchtige Faustschlag aus dem Nichts den leidenschaftlichen Musiker am Unterkiefer so schwer verletzt, dass ein Nerv Schaden genommen hat. Sein Saxophon, mit dem er in einer über den Landkreis Forchheim hinaus beliebten Partyband und in einem Musikverein im Landkreis Bamberg aufgetreten ist, kann er nicht mehr richtig spielen. Auch beim Trinken hat er wegen Taubheitsgefühlen in der Unterlippe Probleme. Hätte eine Anwohnerin nicht lauthals geschrien, die beiden Schläger hätten wohl nicht aufgehört. Das und die "extreme Brutalität" gegen einen Menschen, der Zivilcourage gezeigt habe, empörten Staatsanwältin Franziska Frohberg: "Ihr Opfer lag wehrlos am Boden, wie ein Käfer auf dem Rücken." So forderte sie denn auch Jugendstrafen von zwei Jahren aufwärts, während die Verteidiger Thomas Gärtner, Joachim Voigt und Jochen Kaller, alle Bamberg, es bei maximal vier Wochen Dauerarrest bewenden lassen wollten.
Das Trio, das bereits bis zu sechs Wochen in Untersuchungshaft gesessen war, darf sich in den nächsten beiden Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen. Ein Bewährungshelfer wird darüber wachen. Damit sich die Jugendstrafe zur Bewährung nicht wie ein Freispruch anfühlt, muss jeder 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und sich in einem sozialen Trainingskurs bzw. einigen Gesprächsterminen ihrem Alkohol- und Gewaltproblem stellen. "Der Alkohol entschuldigt nicht alles," so Richter Waschner.
In Würzburg wird ein Logopäde zu fast 12 Jahren Haft verurteilt, weil er behinderte Kinder zig-fach missbraucht hat, das alles gefilmt und den Dreck dann ins Dark-Net gestellt hatte. Dem hätte ich sogar 5 Jahre mehr aufgebrummt.
Nun aber im Vergleich die Typen, die den Mann laut diesem Artikel fast totgetreten haben und mit einer Bewährungsstrafe davon kommen.
Hier ist was oberfaul, werter Gesetzgeber; und wenn die Gesetzeslage nicht mehr hergibt, dann ist dies schlicht und einfach anzupassen.
Selbst die, die das Finanzamt beschei.en, gehen in den Knast; siehe Uli Hoeneß.
Es ist sowas von traurig was wir für Gesetze haben. Wa diese Typen dem Mann angetan haben ist so schlimm. Diese Urteile sind ein Witz !!!!! Der Mann hat nu sein Leben lang Probleme und die kommen mit solch einer glimpflichen Strafe davon ? Mich wundert es bei solchen Fehlurteilen wirklich nicht , dass so mancher Selbstjustiz ausübt.
Daraus erschließt sich doch, dass sich immer mehr Menschen quasi den kleinen Waffenschein besorgen und sich "bewaffnen". Die Krux ist halt, bevor man nicht selbst fast totgeschlagen oder von diesen Verbrechern ein Messer in den Leib bekommt, kriegt man doch sehr sicher was von der Justiz auf die Mütze, wenn man sich "zu schnell" zur Wehr setzt. Man hätte ja noch abwarten können, ob der Typ gegenüber wirklich zusticht oder ob er für freundliche Worte zugänglich ist.
Haut hinten und vorne nicht hin, weil viel zu oft das Opfer schnell zum Täter gemacht wird. Ich glaube, genau deshalb ist die Bereitschaft zur Courage nicht sehr verbreitet. Typisches Beispiel die Polizei, die im Falle eines Schusswaffengebrauches doch einiges erklären müssen, warum und wieso und hätte man nicht anders ......
Wenn man solche Urteile liest braucht sich die öffentliche Hand nicht wundern, dass die Menschen in Zukunft lieber einmal mehr zur anderen Seite blicken, als zu helfen.
Die hätten 5 Jahre Haft bekommen müssen.