Ein 68-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg muss sich wegen versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten.
Ein Eifersuchtsdrama in der städtischen Obdachlosen-Unterkunft beschäftigt derzeit das Landgericht Bamberg. Hier muss sich ein 68-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg, nennen wir ihn Erwin, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Bewohner soll seinen Zimmernachbarn Mitte November vergangenen Jahres niedergeschlagen, sich auf ihn gekniet und gewürgt haben. Wie er zum Auftakt aussagte: aus Notwehr.
Fast vier Jahre leben die beiden Obdachlosen friedlich Bett an Bett in der städtischen Unterkunft. "Sie waren ein Herz und eine Seele," so der zuständige Sozialpädagoge. Als sein Kumpel Benno in die Theresienstraße 2 kam, wohnte Erwin schon einige Zeit dort.
Die Unterkunft kostet ihn nur 75 Euro monatlich. Was seine Rente von knapp 600 Euro nicht wesentlich schmälert. Hier hat er seinen Hafen gefunden, nachdem er sich viele Jahre mit Gelegenheitsjobs beim Hoch- und Tiefbau, beim Straßen-, ja sogar beim Schiffsbau über Wasser gehalten hat.
Bis in den hohen Norden nach Lübeck, Kiel und Bremen hatte es den gelernten Bauschlosser verschlagen. Seinen Beruf allerdings konnte er bald schon nicht mehr ausüben - wegen einer Allergie. Es folgten zwei Scheidungen und die Arbeitslosigkeit, die schon seit über einem Jahrzehnt anhält. Weder zu seiner ersten Frau, noch zu den beiden Töchtern und schon gar nicht zu den fünf Enkelkindern hat er Kontakt.
Zum Streit in der "Männerwirtschaft" kam es Mitte November wegen einer Frau. Die wohnte nebenan im Frauentrakt der Unterkunft und kam immer wieder zu Benno und Erwin ins Zimmer. Auch außerhalb der Besuchszeiten, was ihr ein Hausverbot einbrachte.
"Freundschaftsküsschen"
Während Benno sich Hoffnungen machte, wollte Erwin von einem Techtelmechtel nichts wissen. "Einem Kumpel nimmt man die Freundin nicht weg. Soviel Anstand habe ich." Offenbar hatte Benno eine Szene, bei der seine Freundin mit Erwin herumgeschäkert hatte, in den falschen Hals bekommen.
"Es war ein Freundschaftsküsschen, mehr nicht." Inzwischen hat die Angebetete übrigens beide Männer hinter sich gelassen. Ob sie ohne eine feste Wohnanschrift überhaupt als Zeugin ausfindig gemacht und geladen werden kann, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.