Vier Angeklagte, die wegen verfassungsfeindlicher Schmierereien vor Gericht stehen, haben "prominente" Rechtsanwälte an ihrer Seite.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg gegen vier Angeklagte aus Stadt und Landkreis Bamberg und einen aus dem Landkreis Forchheim wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung kam nicht weiter als bis zur Verlesung der Anklageschrift.
Dann musste Strafrichterin Christine Schäl auf Antrag der Verteidiger abbrechen, weil die Anklageschrift gravierende Mängel aufwies und eine wichtige Akte den fünf Rechtsanwälten nicht zur Verfügung gestellt worden war. So sei etwa nicht aufgeführt, welche Taten welchem Angeklagten konkret vorgeworfen würden. Außerdem müsse ersichtlich sein, um welche verfassungswidrigen Organisationen es sich handle. Damit sei eine Verteidigung nicht möglich, argumentierte Nicole Schneiders (Reutlingen).
Die Verteidigerin Ralf Wohllebens im Münchner NSU-Prozess ist nicht die einzige Szene-Anwältin, mit der es Strafrichterin Schäl Mitte Dezember zu tun bekommen wird. Neben Maik Bunzel (Cottbus), einem ehemaligen Amtsrichter in Lichtenfels, ebenfalls NSU-Anwalt und früherer Frontsänger der rechtsextremistischen Band "Hassgesang", werden auch Andreas Wölfel (Tröstau) und Stefan Böhmer (Nürnberg) die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen. Letzterer darf durch seine Arbeit als Rechtsanwalt, sowie aufgrund seiner engen Kontakte in die rechte Szene als Fachmann gelten.
Eine zweifelhafte Ehre wird dem einzigen Angeklagten aus dem Landkreis Forchheim zuteil. Der 22-Jährige aus Hallerndorf weiß Günther Herzogenrath-Amelung (Regensburg) an seiner Seite. Der Jurist hatte bereits des NS-Kriegsverbrechers Erich Priebke wegen eines Massakers an italienischen Zivilisten im März 1944 in den Ardeatinischen Höhlen verteidigt. Außerdem die verbotene Kameradschaft "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) und den Rechtsterroristen Martin Wiese, der 2003 ein Bombenattentat auf das Jüdische Gemeindezentrum in München geplant hatte.
Eindeutige Parolen
Die fünf Angeklagten im hiesigen Prozess sollen sich am 18. August 2017 in einer Wohnung im Landkreis Bamberg getroffen haben, dann gemeinsam zum Parkhaus am Heinrichsdamm in Bamberg gefahren und von dort gegen 23 Uhr zu Fuß losgezogen sein. Mit dabei hätten sie Arbeitshandschuhe, Permanent-Sprühkleber, Farbsprühdosen und Plakate mit dem Konterfei des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß gehabt. Nacheinander hätten sie dann ein Hinweisschild am Haupteingang des Gerichtspalastes am Wilhelmsplatz, einen Schaltkasten am Schönleinsplatz, eine Litfaßsäule am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), ein Verkehrsschild am Kreisverkehr Wilhelmsplatz und eine beleuchtete Werbetafel am ZOB mit Porträts des NS-Kriegsverbrechers so beklebt, dass das Entfernen der Aufkleber sehr aufwendig und teuer war.
In der Bildunterschrift war "Mord an Hess, kein Vergeben, kein Vergessen. Dein Heldengrab ist überall" zu lesen. Hinzu kämen Schriftzüge wie "NS Zone" und "Hess" auf dem Gehweg, in denen das Doppel-S in SS-Runenform gemalt gewesen sei. Dabei soll ein Sachschaden von insgesamt knapp 950 Euro entstanden sein. Da auch Gegenstände öffentlichen Nutzens in Mitleidenschaft gezogen wurden, wurde auch eine gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen.
Neuansetzung schwierig
Die Neuansetzung des Verfahrens gestaltete sich hingegen deutlich schwieriger als die Aussetzung. Denn einige der Rechtsanwälte sind ab 15. Oktober bei einem Neonazi-Prozess am Landgericht Koblenz im Dauereinsatz. Dort wird ein Mammutverfahren gegen eine "kriminelle Vereinigung" wieder aufgerollt, das mit 26 Angeklagten, doppelt so vielen Verteidigern und einer über 1000-seitigen Anklageschrift gestartet war und nach über 300 Verhandlungstagen innerhalb von fünf Jahren eingestellt worden war.
Foeds, wenn Sie schon mit englischen Begriffen arbeiten, dann könnten Sie sich doch die Zeit nehmen englische Historiker und Dokumentationen zum Thema 2. Weltkrieg zu lesen. Oder würden dann vielleicht Ihre einäugigen apodistischen Meinungsschubladen anfangen zu klemmen?
Drei Fragen:
1. Meinen Sie vielleicht "apodiktisch"? Von ἀποδείκτικος kommend, also schlagkräftig beweisend. Ein valides Gegenargument habe ich nämlich weder von Ihnen noch dem gesamten extremrechten Flügel noch nicht gehört.
2. Wer hat hier was vom zweiten Weltkrieg gesagt? Es geht um Kriminelle, die Plakate von Verbrechern gegen die Menschlichkeit aufgehängt haben.
3. Welche Historiker meinen Sie konkret, sind das vielleicht welche, die das mit dem Holocaust, der Kriegsschuld usw anders sehen, also Leugner? Ich glaube das muss man nicht ernst nehmen.
Verteidiger-bashing? Der Vorwurf: '.........dass sie einerseits ganz offensichtlich Sympathien für die Sichtweisen der Angeklagten hegen oder diese gar teilen'. Eine gewagte unbewiesene Unterstellung. Und wie war das dann bei den seinerzeitigen RAF-Anwälten Ströbele und Schily? Schon wieder links-rote einäugige Meinungspolizei?
Was Sie und der AfD-Freund Altenburger da anbringen ist ganz klarer whataboutism. Niemand hat gesagt, dass die Verbrechen der RAF ok waren oder dass Terroristen nicht verurteilt werden dürfen.
Die seinerzeit zweifelsohne links stehenden Anwälte Schily und Ströbele haben im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit ihre Mandanten verteidigt, ohne jedoch deren Mittel gut zu heißen oder Ansichten zu teilen. Die aufgeführten Verteidiger in diesem Falle sind von anderem Kaliber.
na ja die mittel sicherlich nicht gut geheissen, die ansichten aber doch schon partiell geteilt, gerade in hinblick auf veränderung der gesellschaft