Drei Monate Singverbot für Moritz Rabe

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Vertrautes Bild: der Straßenmusikant, der unter dem Namen "Moritz Rabe" bekannt ist; Foto: Matthias Hoch/Archiv
Vertrautes Bild: der Straßenmusikant, der unter dem Namen "Moritz Rabe" bekannt ist; Foto: Matthias Hoch/Archiv

Straßenmusikant Moritz Rabe hat sich in 22 Fällen nicht an die Vorgabe der Stadt Bamberg gehalten, nach einer halben Stunde den Standort zu wechseln. Nun bekommt er in den nächsten drei Monaten keine Sondernutzungserlaubnis mehr. Die braucht er aber, um in der Innenstadt musizieren zu dürfen.

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"Ab sofort." Es sind zwei Worte von Stadt-Pressesprecherin Ulrike Siebenhaar, die bestätigen: Seit Mittwoch darf Moritz Rabe, der Straßenmusikant mit der markanten Stimme, nicht mehr singen - zumindest zeitweise.

Die Begründung: Rabe habe im Zeitraum von Januar bis Anfang Juni 2014 in insgesamt 22 Fällen gegen die Regel verstoßen, nach jeweils einer halben Stunde den Standort zu wechseln. Das zählt allerdings zu den Bedingungen, die der Barde hätte einhalten müssen. Ulrike Siebenhaar erläutert: "Im Herbst 2013 haben wir Moritz Rabes Anwalt die Rahmenbedingungen für Musikdarbietungen in der Bamberger Fußgängerzone mitgeteilt." Diese sind: Erstens: Die Stadt lässt künftig vier Musikanten pro Tag (vorher drei) in der Fußgängerzone und auf der Kettenbrücke zu.
Zweitens: Die Verwaltungsgebühr für die Sondernutzungserlaubnis - sozusagen die "Gesangserlaubnis" - darf für bis zu drei Tage ausgestellt werden, anstatt bisher nur für zwei. Drittens, und das ist in diesem Fall der springende Punkt: Ein Straßenmusikant muss bereits nach einer halben Stunde den Standort wechseln, anstatt früher einer Stunde.

22-facher Verstoß gegen den Punkt "Standortwechsel"

Laut Siebenhaar hat die Stadt bereits 2013 darauf hingewiesen, dass bei einem Regelverstoß keine Sondernutzungserlaubnis zum Musizieren in der Fußgängerzone mehr ausgestellt wird - und zwar für die Dauer von drei Monaten. Nun ist es also soweit, wegen 22-fachen Verstoßes.

Moritz Rabe selbst war nicht zu erreichen. In einem früheren Gespräch mit dem FT hatte er zugegeben, dass er auch mal länger als 30 Minuten singe - "wenn zum Beispiel Kinder tanzen oder sich jemand ein Lied wünscht", so der Straßenmusiker. An seinem aktuellen Stammplatz, der Einfahrt zum Rathaus-Innenhof, war er am Mittwoch allerdings nicht anzutreffen. Singen darf er dort ja vorerst nicht mehr.