Ein angehender Bundespolizist stand wegen sexueller Belästigung einer Kollegin vor dem Bamberger Amtsgericht.
Auch unter angehenden Bundespolizisten gibt es offenbar Fälle der sexuellen Belästigung. Zumindest wurde ein 24-jähriger Polizeimeisteranwärter aus Hessen nun am Amtsgericht zweier Taten wegen zu einer Geldstrafe von 2025 Euro verurteilt. Er soll im März 2017 im Aus- und Fortbildungszentrum in
Bamberg eine Kollegin mehrfach gegen deren ausdrücklichen Willen unsittlich berührt haben.
Im Gerichtsaal sind die Fronten klar. Auf der einen Seite sitzen eine ganze Reihe junger Männer und Frauen aus dem ganzen Bundesgebiet, die im Angeklagten Samuel F. (alle Namen geändert) einen offenen Typen, einen Witzbold und einen Klassenclown sehen. Einen guten Schüler, nett und hilfsbereit, einen super Kumpel, der sich nie negativ über Frauen geäußert hat.
Auf der anderen Seite sitzt nur Serena K., die ohne es zu wollen, den Stein ins Rollen und sich selbst so ins Abseits gebracht hat. Gerade die Tatsache, dass sie gar nicht Anzeige erstattet hat, es ihr gar nicht um eine Bestrafung ging und geht, sondern "nur darum, dass das Verhalten aufhört", machte ihre Aussage umso glaubhafter.
Allerdings scheint sich ihre Vorahnung, "als Kameradenschwein dazustehen", bewahrheitet zu haben. Auch wenn Samuel F. inzwischen die Nachwuchsgruppe der Bundespolizei verlassen musste. "Die Kolleginnen haben sich von mir abgewendet, und die Vorfälle werden ins Lächerliche gezogen. Es sei doch alles gar nicht so schlimm gewesen."
Mehrere Vorfälle
Das wurde sogleich an weiteren Vorfällen ersichtlich, in denen Samuel F. andere Polizeibeamtinnen in Ausbildung komisch von der Seite angesprochen, in die Hüfte gekniffen, oder nur mit Boxershorts bekleidet, in der Unterkunft dreier Damen getanzt hatte. Das sei doch gar nicht irgendwie sexuell gedacht gewesen, heißt es von allen, außer von Serena K.
Da war dann bei den Zeugen von "Alberei", "Genecke" oder "Spaß" die Rede. Während über Samuel F. lobende Worte zu hören sind, hat die 24-jährige Frau einen ganz anderen, gar nicht so harmlosen Nachwuchspolizisten kennengelernt. Einen, der sie gegen ihren Willen im Computerraum angefasst hat. Erst war seine Hand an ihrem Knie, dann wanderte sie immer weiter am Oberschenkel entlang. "Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das nicht will. Er fragte nur: Warum? Und machte mit der Hand einfach weiter. Ich sagte ihm, er solle die Hand wegnehmen. Ich hätte einen Freund. Das sei ihm egal, war die Antwort." Erst als sie laut geworden sei, sei Schluss gewesen.
Der selbe Mann habe vier Monate später im Lehrsaal des Schulungsgeländes während einer Frühstückspause vor anderen Polizeischülern seinen Kopf in ihren Schoß gelegt und dabei die eindeutigen Worte gesagt: "Mach mal Deine Beine breit - und das da drinnen auch!"
Dabei habe es zu Beginn der Ausbildung "nur die üblichen Sprüche" gegeben. Irgendwann sei es immer persönlicher geworden, auch aggressiver. Die sexuellen Anspielungen waren für Serena K. nicht mehr zu überhören. "Er sagte, ich bräuchte doch auch mal etwas anderes - einen Schwarzen." Sie habe sich respektlos behandelt gefühlt, sei wütend gewesen, dass er ihr Nein nicht akzeptiert hätte.
Anwalt verzichtet auf Plädoyer
Wie wichtig die Staatsanwaltschaft die Sache nahm, zeigte sich einerseits darin, dass nicht irgendein Sitzungsvertreter am Prozess teilnahm, sondern Gruppenleiter Daniel Heppt. Andererseits auch darin, dass dieser auf die Avancen des Verteidigers, die Sache doch einfach ohne Urteil einzustellen, gar nicht reagierte. Was Rechtsanwalt Wolfgang Harder (Hattersheim am Main) wohl zu dem ungewöhnlichen Schritt veranlasste, gleich gar kein Plädoyer mehr zu halten.
Am Ende des Nachmittags hatte Strafrichter Mathias Schmolke keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 45 Euro. "Niedriger konnte man nun wirklich nicht mehr gehen." Samuel F. habe in Sachen Auftreten gegenüber Frauen den Bogen überspannt und sehr wohl in klar sexueller Absicht gehandelt. In der Urteilsbegründung fielen die Begriffe "komplette Distanzlosigkeit", "öffentliche Bloßstellung" und "hochbeleidigendes Verhalten". Man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, dass dieser Fall auch noch das Landgericht in der Berufung beschäftigen wird.
Sauber!