Neben der bestehenden Spannbetonkonstruktion soll eine moderne Bogenbrücke gebaut werden. Auf Bischberger Seite erhält die B 26 einen Kreisverkehr.
Die Regnitzbrücke der Bundesstraße 26 bei Bischberg ist in die Jahre gekommen. Die 1966 errichtete Spannbetonkonstruktion führt in einer weiten Kurve von Bamberg kommend in Richtung Bischberg. Dem Staatlichen Bauamt zufolge weist die Brücke "gravierende Mängel in der Bausubstanz" auf. Eine ausreichende Dauerfestigkeit können nicht mehr hergestellt werden, die Standfestigkeit sei gefährdet. Sie soll darum möglichst bald durch einen Neubau in Form einer Bogenbrücke ersetzt werden. Kostenpunkt: gut elf Millionen Euro.
Die neue Brücke soll ein kleines Stück regnitzaufwärts versetzt neben der alten errichtet werden. In gerade Linie führt sie dann mit einer Spannweite von 137 Metern über den Fluss. Das jetzige Bauwerk besteht aus drei Feldern mit Stützweiten von zwei mal 53,50 Meter und ein mal 100 Meter. Trotz einer umfassenden Sanierung im Jahr 2002 hat sich dieses Mittelstück bereits um etwa 25 Zentimeter durchgebogen, so Uwe Zeuschel, stellvertretender Leiter des Staatlichen Bauamts Bamberg. Zudem bestehe die Gefahr, dass es wegen der Korrosion von Spannungsrissen zu einem plötzlichen Absacken der Brücke kommen könne.
B 26 muss nicht gesperrt werden
Da die Regnitz hier auch Main-Donau-Kanal ist könnte mit der größeren Spannweite in der Mitte auch die bestehende Gefahr abgewendet werden, dass es zu Kollisionen von Schiffen mit den Brückenpfeiler. Zwar würde die alte Brücke - wie bei einem Riss von Spanngliedern - wohl nicht einstürzen, sie wäre vermutlich jedoch so stark beschädigt, dass sie gesperrt müsste, sagt Zeuschel.
Für Zeuschel hätte der versetzte Neubau zudem den großen Vorteil, dass die B 26 an dieser Stelle während der Bauzeit nicht gesperrt werden müsste. Noch ist es allerdings nicht soweit. Das Projekt befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Und es ist, wie bei solchen Bauvorhaben gang und gäbe, nicht ganz unumstritten. Denn auf der Bischberger Seite soll die B 26 mit einem Kreisverkehr an die Brücke angebunden werden - und vor allem dafür wird Platz benötigt und somit auch Grunderwerb notwendig.
Die Stellungnahmen und Einwände aus der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im vergangenen Herbst sind alle eingegangen. Inzwischen wurden sie an das Staatliche Bauamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Laut Zeuschel halten sich die Einwände in einem für vergleichbare Bauvorhaben üblichen Rahmen. In der Hauptsache gehe es um Grundstücksfragen und das Problem des Lärmschutzes. Details will der Stellvertretende Leiter des Bauamts nicht nennen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Er rechnet jedoch damit, dass die Regierung wohl zu einem Erörterungstermin ansetzen wird, um strittige Fragen zu klären. Anschließend komme es darauf an, ob einer der Einwender, gegen den Planfeststellungsbeschluss klagt.
Details noch zu klären
Keine prinzipiellen Einwände gibt es vonseiten der Stadt Bamberg und der Gemeinde Bischberg. Der Stadt Bamberg wäre es grundsätzlich allerdings lieber, wenn die Trasse der B 26 insgesamt weiter nördlich verlaufen würde, um mehr Raum für Gewerbeflächen freizugeben, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Durch die versetzte Brücke rückt die Straße nun aber näher an das Industriegebiet. Direkt betroffen ist hier vor allem die Firma RZB.
Kein Problem mit der Trassenführung hat die Gemeinde Bischberg. Bürgermeister Johann Pfister (BI) zufolge muss jedoch noch finanzielle Frage geklärt werden, wenn im Zuge des Umbaus mit dem Kreisverkehr ein Teil der bisherigen Kreisstraße BA 36 zur Gemeindestraße umgewidmet wird. Für Einwände betroffener Bürger, die eine erhöhte Lärmbelastung befürchten, äußert Pfister Verständnis. Auch er erwartet, dass diese und andere Fragen noch in einem Erörterungstermin zu klären sind.
Wenn es für die Planer im Bauamt optimal läuft, könne man eventuell bereits im Sommer einen Planfeststellungsbeschluss erwarten. Ohne Klage wäre dann ein Baubeginn im kommenden Jahr - also 2018 - möglich. Voraussetzung ist auch, dass das benötigte Geld dann vom Bundesverkehrsministerium freigegeben wird.