Chefarzt-Verteidiger: Prozess-Verzögerung durch Sachverständigen

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Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann (rechts) kann sich über den Vorwurf der "Verschleppungsabsicht" nur wundern. Foto: Anna Lienhardt/Archiv
Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann (rechts) kann sich über den Vorwurf der "Verschleppungsabsicht" nur wundern. Foto: Anna Lienhardt/Archiv

Die Verteidigung von Heinz W. findet es "absurd", dass ihr vergangene Woche "Verschleppungsabsicht" im Prozess unterstellt wurde.

Klaus Bernsmann, einer der drei Verteidiger des Angeklagten, sagte am heutigen (14.06.16) Verhandlungstag: Eine erhebliche Verzögerung der Hauptverhandlung rühre daher, dass sich der Sachverständige - dessen Vernehmung am vorausgegangenen Prozesstag unterbrochen wurde - neuerlich angemessen vorbereiten müsse.

Bernsmann wirft dem Chirurgie-Professor "fundamentale Fehlleistungen" vor. Zudem hätte das Gericht aus Sicht der Verteidigung über einen noch offenen Antrag bereits entscheiden können.

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