Bamberger Strafrichter lag "Videobeweis" vor

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Auf dem Gelände dieser Tankstelle im Gewerbegebiet von Breitengüßbach spielte sich die Auseinandersetzung ab, um die es jetzt vor dem Bamberger Amtsgericht ging. Foto: Ronald Rinklef
Auf dem Gelände dieser Tankstelle im Gewerbegebiet von Breitengüßbach spielte sich die Auseinandersetzung ab, um die es jetzt vor dem Bamberger Amtsgericht ging. Foto: Ronald Rinklef

Eine kurze Handgreiflichkeit nachts an einer Tankstelle wird einem Mann aus dem Coburger Land zum Verhängnis.

Nur drei Minuten hat die Auseinandersetzung gedauert, die Matthias D. (Name von der Redaktion geändert) womöglich für vier Monate hinter Gitter bringen wird: von 0.45 bis 0.48 Uhr am 25. Oktober 2015. Die Zeitspanne ist bekannt, weil sich das Geschehen im Fokus einer Videokamera abgespielt hat, die am Gelände einer Tankstelle im Gewerbegebiet von Breitengüßbach (Landkreis Bamberg) installiert ist.

Der "Videobeweis" lag Strafrichter Claus Schaffranek vor, als sich D. und drei andere Männer vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten mussten. Die Beteiligung der Einzelnen gibt der Film zwar nicht genau wieder, aber so viel wurde dem Richter klar: "Wenn man was sieht, sieht es so aus, dass man versucht hat, Sie zu besänftigen", sagte er zu D.

Dennoch: Hätte der 29-Jährige nicht schon kurz nach dem Vorfall gegenüber einem Polizeibeamten seine Beteiligung gestanden, wäre
er womöglich ungeschoren davon gekommen. Das klang in der Urteilsbegründung an. D. hat laut Schaffranek durch sein Geständnis einen "entscheidenden Aufklärungsbeitrag" geleistet.

Pech war für den Angeklagten aus dem Coburger Land war, dass er mehrfach vorbestraft ist und am 25. Oktober 2015 unter Bewährung stand - noch dazu wegen einer ähnlichen Geschichte: Er hat schon einmal jemandem einen Fußtritt verpasst, der am Boden lag.


Verhängnisvoller Tritt

Auch in Breitengüßbach hat er im Streit nach einem Mann getreten. Die Beweisaufnahme konnte allerdings nicht klären, ob das Opfer zu diesem Zeitpunkt schon zu Boden gegangen war oder durch den Tritt hinfiel. Offen blieb außerdem, ob der spätere Geschädigte es nicht selbst war, der die vier Männer durch Sticheleien provoziert hat.

Irgendwie haben sie anfangs alle den anderen geschubst. D. entwickelte sich im Lauf des kurzen Geschehens dann aber "zur treibenden Kraft", so Schaffranek. Das brachte dem 29-Jährigen jetzt vier Monaten Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein.

Der Amtsrichter war sich mit Staatsanwalt Arno Ponnath einig, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht mehr in Frage kommt. Laut Schaffranek ist für den Angeklagten das "Ende der Fahnenstange" erreicht. Das bedeutet: Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss D. zum ersten Mal eine Strafe verbüßen.

Das Urteil wäre nach den Worten des Richters noch zwei bis drei Monate höher ausgefallen, hätte D. nicht ein Geständnis abgelegt und zudem "tätige Reue" gezeigt: Er entschuldigte sich im Sitzungssaal bei dem Opfer und händigte ihm einen Geldbetrag als Schadensersatz für dessen im Gerangel kaputt gegangenes Handy aus.

Im Zeugenstand konnte das Opfer wenig zur Aufklärung beitragen. Der Mann soll damals ziemlich betrunken gewesen sein. Er trug von dem Gerangel Platzwunden am Hinterkopf und an der linken Augenbraue, ein blaues Auge und eine Gehirnerschütterung davon.

Auch D. war nicht nüchtern gewesen. Die Polizei stellte bei ihm etwa eine Stunde nach dem Vorfall einen Atemalkoholgehalt fest, der 1,3 Promille entspricht. Bei der Strafzumessung spielte die Alkoholisierung jedoch keine Rolle.

Gegen seine drei zunächst mitangeklagten Bekannten wurde das Verfahren noch im Lauf der Beweisaufnahme eingestellt. Es handelt sich um einen 24-Jährigen, ebenfalls aus dem Coburger Land, und zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 29 und 30 Jahren. Die Vier hatten in der Tatnacht gefeiert und waren zur Tankstelle gefahren, weil sie nichts mehr zum Trinken hatten.

Wenn es nach D.s Verteidiger, Rechtsanwalt Sappert, gegangen wäre, müsste sein Mandant jetzt nicht mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen: Sappert hatte für eine Strafe von fünf Monaten plädiert und beantragt, diese nochmals zur Bewährung auszusetzen. Er gab zu bedenken, dass der 29-Jährige sozial eingeordnet lebt, arbeitet und für ein Kind zu sorgen hat.