Bamberger Rotlicht-Prozess: Fällt Anfang Juli das Urteil?

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Peter U. ist einer der sieben Angeklagten im Rotlicht-Prozess. Er hatte vor Gericht die Milieugröße Winfried E. belastet.Foto: Ronald Rinklef/Archiv
Peter U. ist einer der sieben Angeklagten im Rotlicht-Prozess. Er hatte vor Gericht die Milieugröße Winfried E. belastet.Foto: Ronald Rinklef/Archiv

Vor dem Landgericht wurden Mitschnitte von Telefonaten der Angeklagten abgespielt. Darin deutete Peter U. unter anderem an, dass er "nicht mehr klarkomme".

Im Bamberger Rotlicht-Prozess fügen sich vor dem abschließenden Urteilsspruch langsam die letzten Puzzle-Teile zusammen. Neben den Aussagen eines Nachbarn, eines Kripo-Beamten und eines Versicherungsexperten standen an diesem Verhandlungstag Handy-Mitschnitte im Mittelpunkt. Im Januar und Februar 2017, nach dem Brandanschlag auf das Bordell am Laubanger, wurden zahlreiche Gespräche der derzeit Angeklagten abgehört und aufgezeichnet.
Seit dem 26. Februar stehen sieben Männer vor Gericht, die sich wegen verschiedener Straftaten im Rotlicht-Milieu verantworten müssen. Der schwerste Tatvorwurf ist der Brandanschlag auf ein konkurrierendes Etablissement, auf das die Angeklagten zuvor bereits Buttersäureattacken verübt haben sollen.
Hauptangeklagter ist der 55-jährige Bordellbesitzer Winfried E. (alle Namen geändert), der laut Anklage die Fäden im Hintergrund gezogen hat. Peter U., der E.s Nachfolge antreten sollte, belastet seinen älteren Geschäftspartner schwer. Dagegen schieben die meisten anderen Angeklagten U. die Schuld zu.
Wenig auskunftsfreudig zeigte sich ein Zeuge, der sich am Abend des Brandanschlags in der Nachbarschaft des früheren Bordells aufhielt. "Ich habe nichts zu sagen, meine Frau hat alles gesagt", wiederholte er immer wieder, und einräumt auch ein, dass er Angst habe. Dem Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt gelang es dann doch noch, dem Mann eine Aussage zu entlocken. Qualm habe er gesehen, die Leute seien durcheinandergelaufen, an viel mehr könne er sich nicht mehr erinnern.


Versicherung zahlte 57 000 Euro

Der technische Angestellte einer Versicherung hatte den Gebäudeschaden zu bewerten. Für die ausgebrannte Wohnung sowie die Schäden an Fassade, Fenstern und Bodenbelägen wurden 57 000 Euro ausbezahlt. Der geschädigte Bordell-Betreiber blieb zudem auf den Kosten für Trockenbau-Arbeiten und Mobiliar ("Das ist alles in den Container gewandert") sitzen - das bestehende Mietsverhältnis wurde ihm nach dem Brandanschlag von der Vermieterin gekündigt.
Mehr als eine Stunde lang wurden abgehörte Handy-Telefonate vor Gericht abgespielt. Meist waren es kurze Gespräche, in denen nur ein Treffpunkt vereinbart wurde, im Fitness-Studio oder am Schnellrestaurant. Einmal äußerte sich U. aber auch dahingehend, dass er "nicht mehr klarkomme". Und mehrmals rief er in fremden "Modell-Wohnungen" an, um aufkommende Konkurrenz auszukundschaften.
Etwas mit einer Prostituierten anzufangen, die mit einer Frankfurter Rotlicht-Größe verheiratet ist, ist keine gute Idee. Entsprechend aufgebracht war Peter U., als er am Telefon vom entsprechenden Fehltritt eines Mitangeklagten berichtete. "Ihr Mann ist einer wie der Winfried. Einer muss dafür bluten und das bin wohl ich."
Zum Ende des Verhandlungstags wurden noch die Vorstrafen der Angeklagten vorgelesen. Einzig U. hat noch eine weiße Weste, während andere auch schon zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und größeren Drogendelikten.
E. hatte seit 1977 immerhin 15 Einträge im Bundeszentralregister, zuletzt vor allem Führerscheindelikte, nach 2011 war er nicht mehr verurteilt worden. Der Rotlicht-Prozess soll vom 2. bis 4. Juli fortgesetzt. Noch ist unklar, ob dann bereits ein Urteil fällt. Möglicherweise wird das Verfahren noch in der dritten Juli-Woche fortgesetzt. Beisitzender Richter Thomas Pohl riet jedenfalls den Verteidigern schon einmal, "für ein Plädoyer bereit zu sein".