Ein JVA-Angestellter soll einen Häftling dazu angestiftet haben, einen anderen Häftling zu verprügeln. So lautet die Anklage im Prozess gegen den Justizangestellten.Symbolfoto: Polizei
Ein Justizangestellter steht in Bamberg vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, er habe Häftlinge zu Gewalt gegenüber einem Mithäftling angestiftet.
Es wird eng für einen Justizvollzugsbeamten, der unter dem Verdacht steht, einen Gefangenen in der JVA Bamberg dazu angestiftet zu haben, einen anderen zu verprügeln. Als Lohn sollte eine Ration Tabak winken.
Körperverletzung im Amt: JVA-Beamtem droht Freiheitsstrafe
Nach zwei Verhandlungstagen ließ Staatsanwalt Martin Barnickel durchblicken, dass er die Vorwürfe für bewiesen hält. Dem Beamten droht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt eine mindestens sechsmonatige Freiheitsstrafe. Damit wäre seine berufliche Laufbahn hinter Gittern abrupt beendet.
Es ist Mitte Juni in der JVA Bamberg. Ein 21-jähriger Iraner wird in die U-Haft eingeliefert. Er steht unter dem Verdacht, nur kurz zuvor ein 14-jähriges Mädchen im Aufzug an der Kettenbrücke sexuell belästigt zu haben. Der mutmaßliche Sexualstraftäter kommt in eine eigene Zelle, wird von den anderen Häftlingen isoliert. Ihm wird nahegelegt, sich eine Geschichte auszudenken, warum er hier ist. Am besten sei etwas mit Körperverletzung, da werde wenig nachgefragt.
Nicht aus dem Nichts
Nun soll diese Körperverletzung nicht aus dem Nichts gekommen sein. Ein anderer Insasse berichtet der Polizei, dass der Angeklagte bei einer Essensausgabe zwei Stunden zuvor geäußert haben soll: "Wenn der Iraner ein blaues Auge hätte, würde ihm das nicht schaden."
An anderer Stelle ist die Rede davon, er könne solche nicht leiden. "Ein paar auf die Schnauze oder eine Abreibung" wären gut. Als Belohnung solle es eine Packung Tabak geben, die Ersatzwährung im Knast, wie ein Kollege des Angeklagten erklärt. Den borgt sich der Angeklagte aus dem Kontingent, das den Gefangenen vorbehalten ist. Ein grober Verstoß gegen die Vorschriften, wie ein Arbeitskollege feststellte.