- Sex-Orgie in oberfränkischem Schülerwohnheim lief völlig aus dem Ruder
- Männer sollen Opfer gedemütigt und sexuell genötigt haben
- Amtsgericht Bamberg verhängt harte Strafen
Update vom 10. Februar 2020: Nach Sex-Orgie in Schülerwohnheim: Harte Strafen für die Angeklagten
Der Prozess wegen einer aus dem Ruder gelaufenen Sex-Orgie in einem oberfränkischen Schülerwohnheim im Februar 2019 hat harte Strafen nach sich gezogen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Bamberg verhängte gegen drei junge Männer Anfang zwanzig aus Bamberg zwei zweijährige Bewährungsstrafen und in einem Fall sogar vier Jahre Gefängnis.
"Für meine Mandantin ist es wichtig, dass das Gericht ihr geglaubt hat. Sie hat sich mit der Anzeige gewehrt und ist dadurch kein Opfer mehr." Mit dem Ergebnis nach drei aufwühlenden und anstrengenden Verhandlungstagen kann aber auch Kristina Freifrau von Imhoff zufrieden sein. Die Rechtsanwältin aus Coburg hatte die Interessen des Mädchens vertreten, das im Februar 2019 nach anfänglicher Zustimmung zu einer Sex-Orgie später dann eine schwere sexuelle Nötigung erlebt hatte.
Angeklagte sollen Opfer bei Sex-Orgie angepinkelt haben
Im Badezimmer ihres Apartments in dem Schülerwohnheim war die Berufsschülerin von den drei Angeklagten angepinkelt worden. Obwohl sie klar geäußert hatte, dass sie das nicht wollte. Von glaubhaften Aussagen zum Tatgeschehen und einem ehrlichen Eindruck war in der Urteilsbegründung die Rede. Auf der anderen Seite erlebte Jochen Kaller einen seiner schwärzesten Tage. Der Rechtsanwalt aus Bamberg hatte einen der drei Angeklagten verteidigt. Der hatte noch in seinem Schlusswort jegliche Schuld von sich gewiesen und von einvernehmlichen Handlungen gesprochen.
Zwei Zeugen, die seine Version stützten, konnte das Gericht nicht glauben. "Deren Aussagen kann man in der Pfeife rauchen", so Richter Waschner.
Opfer mit Weinkrämpfen im Gerichtssaal
Dem Abstreiten des Angeklagten war es auch geschuldet, dass das 20-jährige Mädchen und ihre beiden Freundinnen vernommen werden mussten. Um ihre Privatsphäre zu schützen, beantragte Staatsanwältin Franziska Frohberg allerdings den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dennoch zeigte sich anhand von Weinkrämpfen hernach, wie belastend diese Situation für das Opfer gewesen sein musste.
Allerdings hatten der Bruder und der Cousin des Hauptangeklagten die Taten zugegeben. "Diese Geständnisse sind bei Aussage gegen Aussage etwas wert." Ihnen war das Gericht mit zwei Jahren auf Bewährung entgegengekommen. Im Gegenzug dafür, dass sie weiter auf freiem Fuß bleiben dürfen, müssen sie 200 und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei Lifeline Bamberg ableisten. Einer von ihnen hatte als Wiedergutmachung zudem 2000 Euro angeboten, die er sich bei seinen Eltern geliehen hatte. Der andere war fünf Monate in Untersuchungshaft gewesen. Beide müssen sich zudem um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bemühen. Sie dürften nach etlichen abgebrochenen Ausbildungen ihren Eltern nicht weiter auf der Tasche liegen. "Sie haben viel zu viel Zeit und machen dann solche Sachen."
Schwerer Fall von sexueller Nötigung: Haupttäter muss ins Gefängnis
Mit vier Jahren gingen der Vorsitzende Richter Martin Waschner und seine beiden Schöffen bis an die Grenze dessen, was am Amtsgericht überhaupt möglich ist. Für alles jenseits der vier Jahre wäre das Landgericht Bamberg zuständig gewesen. Das Anpinkeln war nach Ansicht des Gerichts nicht nur eine Beleidigung, sondern in der sexuell aufgeheizten Stimmung des Abends und auf Grund der Nacktheit aller Beteiligten eindeutig eine sexuelle Nötigung. Ein schwerer Fall wurde es durch die abgeschlossene Tür, die eine Flucht des Mädchens verhinderte, durch mehrere Täter und durch die drangvolle Enge im Badezimmer.
"Sie hatte keine Chance. Es ging den Angeklagten darum, ihre Macht zu demonstrieren und sich dadurch einen Lustgewinn zu verschaffen", so Richter Waschner, der den drei Angeklagten, deren Familien vor Jahrzehnten aus Syrien und dem Libanon eingewandert waren, zudem "ein problematisches Frauenbild" bescheinigte. Man könne mit Frauen eben nicht alles machen. Sie seien gleichwertige Menschen. Nein heiße Nein. "Wer hier seinen Lebensmittelpunkt hat, der muss sich an diese unsere Grundüberzeugung halten."
Damit ist es für den Hauptangeklagten, der seit 2013 schon mehrfach wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung Bekanntschaft mit dem Jugendrichter gemacht hatte, aber nicht zu Ende. Hatte er die Tat doch während einer laufenden Bewährung begangen. Er wird also wohl auch noch die zwei Jahre verbüßen müssen, die gegen ihn wegen unerlaubten Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln verhängt worden waren. Wenn es nicht zur Berufung am Landgericht Bamberg kommt.
Ursprünglicher Artikel vom 22. Januar 2020: Schwerer Fall von sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Bamberg
Wiewohl sich das Geschehen im Februar 2019 in einem Schülerwohnheim in einer anderen oberfränkischen Stadt abgespielt hatte. Dort war eine Orgie von fünf Männern und zwei Frauen aus dem Ruder gelaufen und hatte eine traumatisierte Frau zurückgelassen. Zwei der drei Angeklagten, alle aus Bamberg, räumten die Vorwürfe zum Auftakt des Prozesses ein.
Einvernehmlicher Sex führt zu Orgie - doch es werden Grenzen erreicht
Für Defne R. (Name geändert) ist es das erste Mal, dass sie ihr streng gläubiges Elternhaus im nordwestlichen Oberfranken verlässt. Die junge, in Deutschland geborene, Muslima macht eine Ausbildung und wohnt deshalb in einem Apartment in dem Schülerwohnheim. Hier kommt es im Februar letzten Jahres zu einvernehmlichem Sex mit einem der Angeklagten. Dabei dürfen einige andere junge Männer zusehen. Auch eine Smartphone-Kamera nimmt auf.
Am nächsten Tag soll es weitergehen. Diesmal als Orgie mit fünf Männern und zwei Frauen. Defne R. hat ihre Schulfreundin Romina D. mitgebracht. Zuerst bleibt es beim Oralverkehr, doch dann soll es härter werden, mit Spucken und Schlagen. Defne R. ist zwar nicht besonders angetan, doch die aufgeheizte sexuelle Atmosphäre reißt auch sie mit. Die blauen Flecke an den Brüsten und am Gesäß wird man erst später wahrnehmen. Erst als die drei Angeklagten fordern, dass sie auf Defne R. urinieren dürfen, ist es mit der Stimmung vorbei. Derlei möchte sie nicht und sagt das auch.