Der Fall der Frau, die mit ihrem Wagen auf dem Altendorfer Bahnübergang eingeschlossen war, beschäftigt auch das Eisenbahn-Bundesamt.
Mit dem Fall der herabgelassenen Bahnschranken, zwischen denen am 1. März eine Autofahrerin aus Altendorf am Bahnhof auf den Gleisen "gefangen" war, befasst sich nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern - nach einer Anfrage der Lokalredaktion des Fränkischen Tags - jetzt auch das Eisenbahn-Bundesamt. Als Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsamt für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland kontrolliert die oberste Bundesbehörde mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland, darunter die Deutsche Bahn AG.
Diese wurde vom Eisenbahn-Bundesamt um Auskunft gebeten, denn als verantwortlicher Betreiber ist sie in der Pflicht, den Vorfall in Altendorf zu untersuchen, so die Auskunft eines Sprechers des Bundesamtes.
Die Bundesbehörde hat inzwischen eine erste Meldung vorliegen, über deren Inhalt der Sprecher die Lokalredaktion informierte.
Der Stellungnahme der Bahn zufolge sei nach der Durchfahrt eines Zuges eine Unregelmäßigkeit beim Öffnen der Schranke aufgetreten. Eine der beiden Schranken habe sich sofort wieder selbstständig geschlossen, obwohl sich gar kein Zug dem Bahnübergang näherte.Danach habe der Schrankenwärter auch die zweite Schranke nach unten gelassen, um die gesamte Anlage wieder in Grundstellung zu bringen.
Die genaue Ursache des Defekts stehe noch nicht fest. Es werde weiter danach gesucht. Sicherheitshalber und vorsorglich aber habe die Bahn bereits ein Steuerungsteil ausgetauscht.
Nach Mitteilung des Behördensprechers habe die Bahn in ihrer Stellungnahme betont, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die Autofahrerin bestanden habe: Ein Zug hätte den Bahnhof erst passieren können, wenn er ein entsprechendes Signal erhalten hätte. Das aber sei nicht der Fall gewesen.
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