Zuschuss für die Uniform

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Bisher mussten die Feuerwehrvereine im Markt Burkardroth die Ausgehuniformen zu 100 Prozent selbst finanzieren. In Zukunft übernimmt die Gemeinde zehn Prozent der Kosten. Foto: Archiv/Björn Hein
Bisher mussten die Feuerwehrvereine im Markt Burkardroth die Ausgehuniformen zu 100 Prozent selbst finanzieren. In Zukunft übernimmt die Gemeinde zehn Prozent der Kosten.  Foto: Archiv/Björn Hein

Die Gemeinde will die Arbeit der Vereine besser unterstützen. Deshalb wurde die Bemessungsgrenze für die Förderung von Reparaturen und Instandhaltungen sowie von Neu- und Umbauten halbiert.

Die Feuerwehrmänner und -frauen können sich freuen. Die Gemeinde bezuschusst ab sofort den Kauf neuer Uniformjacken. Sie übernimmt zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten. Das beschlossen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Ursprünglich war diese Entscheidung jedoch nicht vorgesehen. Denn die Mandatsträger sollten lediglich die überarbeiteten "Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine im Markt
Burkardroth" beschließen.

Doch dem Lauterer Gemeinderat und ehemaligen Kreisbrandmeister Egon Gessner fehlte unter dem Punkt "Sonderregelung Trachten/Uniformen/Instrumente" die Berücksichtigung der Feuerwehren. "Sie sind eine gemeindliche Institution, deshalb sollte die Gemeinde den Kauf der Uniformjacken auch mit zehn Prozent bezuschussen", sagte er in der Sitzung. Seit Jahren kämpft Gessner für eine Gleichstellung mit Musik- und Trachtenvereinen, konnte sich jedoch bisher nicht durchsetzen. Auch diesmal sah es zunächst nicht danach aus.


"Eine Sache der Vereine"

Denn Bürgermeister Waldemar Bug (ödp) entgegnete in der Diskussion, dass die Gemeinde bereits für sämtliche Dienstkleidungen und Schutzanzüge der Wehren aufkomme und die Uniformjacken letztlich Sache der Vereine seien. Doch die Gemeinderäte unterstützten Gessner. Markus Alles aus Frauenroth sagte: "Wir sollten die zehn Prozent auf jeden Fall genehmigen. Schließlich machen die Feuerwehren viel für die Gemeinde. Außerdem haben die Feuerwehrvereine nicht so viel Geld." Bernd Müller, Gemeinderat und Feuerwehrkommandant aus Stralsbach, fügte hinzu: "Ich sehe es auch so." Schließlich nahmen die Gemeinderäte in die überarbeiteten Förderrichtlinien den neuen Passus "Sonderreglung Feuerwehr-Uniformjacken" auf.


Grenze der Finanzierbarkeit

Das sei eine absolut positive Entscheidung und nur gut für die Wehren, reagiert Thomas Straub, der neue Waldfensterer Kommandant, auf Nachfrage unserer Zeitung auf diese Entscheidung. Für seine Feuerwehrleute hat er erst vor Kurzem zwölf neue Uniformjacken gekauft. Die Rechnung ist noch keine vier Wochen alt. "Eine Jacke kostet so um die einhundert Euro", sagt er. Auch Krawatte und Käppi übernimmt der Verein, nur das Hemd bezahlen die Feuerwehrleute selbst. "Die Uniformen zu kaufen, können wir uns eigentlich nicht leisten", so Straub. Der Mitgliedsbeitrag im Verein beträgt fünf Euro pro Jahr und Person. Wenn seine Mitstreiter nicht so aktiv wären und unterm Jahr mehrere Veranstaltungen organisieren würden, hätte der Feuerwehrverein keine weiteren Einnahmen. "Außerdem werden die Uniformjacken wirklich oft genutzt, unter anderem am Volkstrauertag, bei Beerdigungen und Kirchenprozessionen sowie am Florianstag. Wir bieten damit ein einheitliches Bild."


Gilt das auch rückwirkend?

Nun will er mal bei der Gemeinde nachfragen, ob er für seine soeben neu gekauften Jacken noch den beschlossenen Zuschuss bekommt.

Nicht nur die Feuerwehren profitieren von den jüngsten Gemeinderatsbeschlüssen, sondern auch die anderen Vereine. Schließlich waren weitere Punkte der "Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine im Markt Burkardroth" überarbeitet und neu festgelegt worden. So werden künftig die Kosten für Beschaffungen, Reparaturen und Instandhaltungen von vereinseigenen Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen, darunter auch Räume und Plätze, bereits ab einer Summe von 500 Euro von der Gemeinde gefördert. Sie übernimmt zehn Prozent. Pro Verein oder Organisation werden maximal 2500 Euro bezuschusst. Bisher war das nur für Ausgaben ab mindestens 1000 Euro möglich.


Keine feste Antragsfrist

Ursprünglich wollte Kämmerer Heiko Schuhmann eine Antragsfrist bis 30. Juni festlegen, um die Kosten, die auf die Gemeinde zukommen, überschaubar zu halten. Jedoch entschieden sich die Gemeinderäte dagegen. Die Förderung soll zunächst beantragt, und die Maßnahme dann innerhalb eines Jahres erledigt werden. Erst dann gibt es den Zuschuss.


Umbau und Sanierung leichter

Auch die Festlegungen über Zuwendungen der Gemeinde für Neu- und Umbaumaßnahmen von Sportplätzen, Vereinsheimen, Sport- und Mehrzweckhallen, Beleuchtungsanlagen und sonstigen Sportanlagen wurde geändert. Die Vereine können jetzt eine Förderung von zehn Prozent beantragen, wenn Umbau oder Sanierung mehr als 5000 Euro kosten. Bisher waren mindestens 10 000 Euro notwendig, um diesen Zuschuss zu erhalten. Die Obergrenze liegt bei 200 000 Euro. Diese Beschlüsse treten ab sofort in Kraft. "Wir mussten etwas tun, denn die Vereine haben nicht mehr so viel Geld, nicht mehr so viele Einnahmen", argumentiert Gemeinderat Steffen Hanft aus Stangenroth. Mit den Beschlüssen werden nicht mehr nur die Vereine gefördert, die neu bauen, sondern auch die, die ihre Anlagen in Schuss halten.