Zum Drogenkauf nach Frankfurt - 20-Jähriger zum 120 Arbeitstunden verurteilt

2 Min
Wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel ist ein 20-Jähriger vor dem Bad Kissinger Schöffengericht zu 120 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel ist ein 20-Jähriger vor dem Bad Kissinger Schöffengericht zu 120 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Symbolfoto: Frank Leonhardt/dpa

Beihilfe zum Rauschgifthandel: Vor dem Schöffengericht in Bad Kissingen musste sich nun ein 20-Jähriger dafür verantworten und wurde zu 120 Arbeitsstunden verurteilt.

Dieses Mal kam der 20-jährige Angeklagte vor dem Bad Kissinger Schöffengericht noch glimpflich davon. Wegen Beihilfe zum Handel mit unerlaubten Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen sowie einem weiteren Fall der Beihilfe in Tateinheit mit Drogenbesitz wurde der Student nach Jugendstrafrecht statt zu Arrest zu 120 Arbeitsstunden binnen vier Monaten und monatlichem Drogentest über die Dauer eines Jahres verurteilt.

Es dürfte wohl für jeden unbescholtenen Bürger ein Schock sein, wenn unerwartet Kriminalbeamte vor der Tür stehen, um das Haus zu durchsuchen. So geschah es im vergangenen Sommer den Eltern des damals 19-Jährigen, der sich jetzt vor Gericht verantworten musste. Bei ihren Ermittlungen gegen einen Drogenkonsumenten war die Kripo im Sommer 2020 auf den Abiturienten aufmerksam geworden, der diesem zuvor als Drogenkurier im Auftrag eines Freundes 900 Gramm Haschisch gegen Barzahlung ausgehändigt hatte. Die Summe von 2000 Euro einschließlich einer Restzahlung für eine frühere Lieferung hatte der Angeklagte diesem Freund dann übergeben, sich selbst aber das vereinbarte Honorar von 450 Euro einbehalten.

Weitere Kurierdiienste gestanden

Bei der polizeilichen Vernehmung gestand der junge Mann nicht nur diese eine Tat, sondern gleich ein Dutzend weiterer Kurierdienste in den beiden Vorjahren. Mindestens zwölf Mal war er demnach gemeinsam mit seinem Schulfreund, den als Haupttäter noch ein eigener Prozess vor dem Schweinfurter Landgericht erwartet, zum Drogenkauf nach Frankfurt gefahren und hatte als Kurier jeweils zwischen 500 Gramm und einem Kilo im Rucksack nach Bad Kissingen gebracht, während sich sein Freund auf der Rückfahrt stets im Abseits hielt - angeblich, um im Falle einer Entdeckung die Polizei abzulenken.

"Freunde stelle ich mir anders vor", meinte der Vorsitzende zu Beginn der Verhandlung, die etwas unglücklich begann. Zwar wollte sich der Angeklagte zur nachgewiesenen Tat im Jahr 2020 äußern, nicht aber zu den der Polizei gestandenen Kurierfahrten in den Vorjahren. Eine Aussageverweigerung könne bei der Urteilsfindung zu einer ungünstigen Sozialprognose führen, gab der Richter dem Angeklagten zu bedenken, der sich dann doch nach Beratung mit seinem Verteidiger zur Aussage auch zu diesen Taten entschloss. "Wären Sie mit einem Kilo erwischt worden, wären Sie sofort in Untersuchungshaft gekommen", warf ihm der Richter dieses blinde Vertrauen zum Freund vor. "Ich bin naiv gewesen", gab der junge Mann nun vor Gericht zu. Als Motiv nannte er den Reiz der Tat, nicht aber das Rauschgift selbst, obwohl er damals selbst gelegentlich konsumiert habe.

"Einigermaßen geschockt"

Der als Zeuge geladene Kriminalbeamte beschrieb den Angeklagten als "damals einigermaßen geschockt". Seine Angaben seien immer glaubwürdig gewesen, er habe willig Auskunft gegeben. "Er kam mir wie das Opfer vor, schien in die Sache eher so reingerutscht zu sein." Der Kriminalbeamte äußerte sich so positiv über den Angeklagten, so dass der Richter meinte: "Da braucht er ja keinen Verteidiger mehr."

Nach Anhörung der Vertreterin der Jugendrechtshilfe, die wegen einer günstigen Sozialprognose keinen Grund für eine Freiheitsstrafe sah, wohl aber für eine hohe Zahl von Arbeitsstunden und die Auferlegung des Konsumverbots von Betäubungsmitteln, forderte auch der Staatsanwalt statt eines Arrests nur 60 Arbeitsstunden. "Es geht hier weniger um Strafe als eher um Erziehung." Anzurechnen sei dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis, gegen eine mildere Strafe spreche die Zahl der Taten und die nicht geringe Menge des Rauschgifts. Er forderte zudem eine Verwarnung des Angeklagten, den Wertersatz der damals von ihm einbehaltenen 450 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. In der Sache schloss sich der Verteidiger diesem Antrag zwar an. Doch wollte er seinem Mandanten die Verfahrenskosten und den Wertersatz ersparen, da dieser aktuell vom Taschengeld der Eltern lebt.

Jugendstrafrecht herangezogen

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht, obwohl er zuletzt als Heranwachsender handelte, verdoppelte allerdings die Zahl der vom Staatsanwalt beantragten Arbeitsstunden auf 120, abzuleisten binnen vier Monaten. "Beim Erwachsenen wäre an Strafe ganz schön was zusammengekommen", begründete dies der Richter. Dafür erließ das Gericht dem 20-Jährigen die richterliche Verwarnung. Zusätzlich wurde er zu monatlichen Drogentests und zur Zahlung der 450 Euro Wertersatz verurteilt.

Auf Jugendarrest wurde bewusst verzichtet. "Ich bin kein Freund von Arrest, wenn dieser nicht therapeutisch begleitet wird", begründete dies der Vorsitzende. Wenn der Angeklagte seine Arbeitsstunden allerdings nicht ableisten wird, versprach ihm der Vorsitzende doch bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest als "Mittel zur Motivationssteigerung". Der 20-Jährige nahm sein Urteil nach dreistündiger Verhandlung, der er teilweise unter Tränen gefolgt war, sofort an.