"Wir wissen nicht, wie sich das auf unseren Regionalplan auswirkt", sagt der Verbandsvorsitzende Landrat Thomas Bold (CSU).
Die 10-H-Regel ist seit November in Kraft und legt fest, dass Windräder ihre zehnfache Höhe als Abstand zum nächsten Wohnhaus einhalten müssen. Moderne Anlagen sind in der Regel 200 Meter und höher und müssen deshalb einen Mindestabstand von zwei Kilometern einhalten.
"Wir haben im Regionalplan bisher einen Puffer von 1000 Metern", sagt Schoenwald.
Daraus ergibt sich für den Planungsverband ein juristisches Problem, weil er mit dem Regionalplan Flächen ausweist, in denen er nicht allein entscheiden darf. Schoenwald: "Unser Grundproblem ist, dass wir nicht in die Planung gehen können, ohne zu wissen nach welchen Kriterien."
Die juristischen Auseinandersetzungen sind für den Planungsverband von Bedeutung, weil sie
die Problembereiche berühren. Schoenwald, aber auch Bold sind der Auffassung, dass es besser ist zu warten, bis der Verwaltungsgerichtshof sich geäußert hat. Wilhelm Schneider, Landrat im Kreis Haßberge, mahnt an, dass der Regionalplan zügig fortgeschrieben wird. "Wir können ja nicht ewig warten", sagt er.
Laut Schoenwald wird im Bad Bockleter Verfahren in den nächsten Monaten eine Entscheidung erwartet.
Außerdem laufen bayernweit ähnliche Klagen, die andere Regionalpläne betreffen und somit auch den der Region Main-Rhön. Man hoffe in der nächsten Ausschusssitzung mehr zum Thema Fortschreibung sagen zu können.
Windräder in Schutzgebieten
Ebenfalls Thema des Treffens vom Dienstag war, ob in Landschaftsschutzgebieten Zonen eingerichtet werden, in denen Windräder grundsätzlich gebaut
werden dürfen. Unter anderem Kommunen aus dem Steigerwald im Landkreis Haßberge aber auch das eingangs genannte Zeitlofs fordern solche Ausnahmen. Das trifft auf Widerstand. Bürgermeister Wolfgang Back (CSU) aus Bad Bocklet fürchtet, dass Schutzgebiete dann komplett fallen. Dadurch werde der geplanten Stromtrasse Südlink durch die Rhön der Weg bereitet. Der Planungsverband weist darauf hin, dass er sich nicht zuständig sieht. Die Genehmigung von Ausnahmezonen sei Sache des Bezirkstags.