Eine Geldstrafe von 2500 Euro - so lautet das Urteil für einen Mann, der auf einer Vereinsparty einen Tumult ausgelöst hatte.
Drei junge Männer aus dem Landkreis im Alter zwischen 22 und 24 Jahren standen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Am Ende wurde gegen zwei das Verfahren eingestellt und einer von ihnen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt.
Es regnete in Strömen, als im Sommer 2016 die gut besuchte Party eines Vereins gerade zu Ende ging und sich die Gäste auf den Heimweg machten. Die drei jungen Männer, so schilderten sie jetzt die Geschehnisse vor Gericht, hielten sich zum Schutz vor Nässe direkt vor dem Eingang auf, wurden allerdings vom Sicherheitspersonal aufgefordert, den recht engen Ausgangsbereich für nachkommende Gäste frei zu machen.
Einer der Angeklagten, der nach eigenem Geständnis, "etwas mehr Alkohol als normal" getrunken hatte, fühlte sich von einem Türsteher provoziert, der versucht hatte, ihn an der Schulter wegzuschieben. "Ich habe zwar angefangen, aber nur gepöbelt", versicherte der Beschuldigte nun, was auch der Sicherheitsmann als Zeuge bestätigte: "Es ist nicht geschlagen worden." Beim Niedergehen auf den Boden waren aber beide unglücklich mit dem Kopf zusammengestoßen, wodurch der Türsteher leicht verletzt wurde.
"Alles ging so schnell"
Ob die Mitangeklagten zum Schutz ihres Kumpels aktiv eingegriffen haben, war im Prozess nicht mehr genau auszumachen. Zwar waren sie in die Rauferei verwickelt, in die inzwischen auch andere Sicherheitsleute eingebunden waren, doch konnten diese nicht eindeutig bestätigen, ob die zwei Mitangeklagten aktiv eingegriffen hatten oder nur beiläufig beteiligt waren. "Alles ging so schnell", erinnerte sich das Opfer, weshalb eine genaue Beschreibung des Ablaufs nicht möglich war.
Der zweite als Zeuge geladene Türsteher wusste nur noch, dass die drei Angeklagten zuvor mehrfach zum Verlassen des Ausgangsbereichs aufgefordert worden waren, als sein Kollege plötzlich angegriffen worden sei. "Aber ich weiß nicht, welcher der drei angefangen hat." Er habe dem am Boden liegenden Kollegen helfen wollen und sich "den anderen Angeklagten geschnappt". Auch der dritte Ordner wusste nur zu sagen, welcher der drei Angeklagten die Rauferei begonnen hatte.
Nachdem ein weiterer Ordner aussagte, alles nur aus den Augenwinkeln beobachtet zu haben, und eine von den Angeklagten benannte jugendliche Zeugin meinte, sie habe mit den zwei bisher unbelasteten Männern den Ausgangsbereich verlassen, sah sich die Richterin im Einverständnis mit dem Staatsanwalt veranlasst, den Prozess gegen diese zwei Angeklagten einzustellen und die Anklage gegen den verbliebenen Beschuldigten auf vorsätzliche Körperverletzung zu ändern.
Der Staatsanwalt hielt diesem Angeklagten zugute, dass er im Prozess "ohne erdrückende Beweislast umfänglich gestanden" hatte, Auslöser des Tumults gewesen zu sein. Er habe zwar nicht geschlagen, aber die Verletzung des Türstehers in Kauf genommen. Dies sei - auch unter Berücksichtigung seiner fünf Vorstrafen wegen Drogenkonsums und Betruges - mit 50 Tagessätzen zu 50 Euro zu ahnden.
Die Richterin schloss sich diesem Antrag mit ihrem Urteil an. Auch sie rechnete dem Angeklagten sein Geständnis hoch an, denn "ein solcher Tumult ist im Nachhinein nicht mehr aufklärbar". Bei der Strafbemessung sei zudem seine starke Alkoholisierung zu berücksichtigen und dass er nicht geschlagen oder getreten habe. Deutlich wies die Richterin in ihrer Urteilsbegründung den 23-Jährigen aber darauf hin, dass der Prozess auch mit "Freiheitsstrafe auf Bewährung" hätte enden können. Der Angeklagte nahm sein Urteil noch im Gerichtssaal an.