Der Tierquälerei-Prozess gegen einen 41-jährigen gelernten Tierpfleger aus dem Landkreis Bad Kissingen wird vor dem Landgericht Schweinfurt neu verhandelt.
Der 41-jährige Tierhalter aus dem Landkreis, der vor zwei Wochen vom Amtsgericht Bad Kissingen wegen roher und quälerischer Tiermisshandlung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden war, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das teilte die Strafgeschäftsstelle des Amtsgerichts auf Nachfrage mit.
Der Prozess wird damit vor dem Landgericht in Schweinfurt neu aufgerollt. Ein Termin steht bislang noch nicht fest. Der Mann hatte über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mehrere Hunde fast verhungern lassen, sie in zu enge Transportboxen eingepfercht und eine Hündin in einem abgedunkelten Zimmer gehalten. Die Hunde sowie mehrere Kleintiere wurden im vergangenen Jahr vom Veterinäramt in einem völlig verwahrlosten Zustand gerettet. Der Mann, paradoxerweise ein gelernter Tierpfleger, hatte die Tatvorwürfe vor Gericht gestanden. Seine Berufung zielt von daher vermutlich auf das Strafmaß ab, das in eine Bewährungsstrafe abgemildert werden könnte.
Auf Grund der familiären Verhältnisse, wird nicht der Beklagte die Kosten der deutlich teureren Verhandlung bezahlen, sondern wir, der liebe Steuerzahler.
Ist das nicht PRIMA?
Man kann nur hoffen, dass die Richter vom Landgericht, die inzwischen aus der Presse bekannten privaten Verhältnisse berücksichtigen und eine deutlich höhere Strafe verkünden.