Sie sei seine "absolute Traumfrau" gewesen, sagt der 29-Jährige zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht. Warum stach er dann mit dem Messer auf seine Lebensgefährtin ein?
Am 8. März letzten Jahres, kurz nach 18 Uhr, kommt der 29-Jährige mit seiner 27-jährigen Lebensgefährtin vom Einkauf in der Fußgängerzone von Bad Kissingen zurück. Sie will schon gar nicht mehr mit ihm in die Wohnung, sondern von ihm weg. Da wirft er sie im Hauseingang zu Boden, sticht ihr mit einem Küchenmesser, das er kurz vorher eingesteckt hatte, mehrfach in den Hals und würgt sie. Passanten bekommen das mit, eilen zu Hilfe und rufen die Polizei. Die junge Frau stirbt vier Tage später in der Würzburger Uniklinik an ihren schweren Verletzungen.
Angeklagter räumt Messerstiche ein
So jedenfalls schildert der Staatsanwalt den Sachverhalt am Donnerstagmorgen vor dem Schweinfurter Schwurgericht. Er wirft dem 29-Jährigen vor, die Frau "heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet zu haben", strafbar als Mord. Im Falle einer Verurteilung würde dem Mann demnach eine lebenslange Haftstrafe drohen.
Der Angeklagte lässt einen seiner beiden Verteidiger seine Erklärung verlesen, in der er einräumt, auf die Frau "eingestochen und sie getötet zu haben". Das Küchenmesser will er jedoch nicht an diesem Tag "wissentlich und willentlich" eingesteckt haben, um sie zu töten, sondern Tage davor bereits zu seinem Selbstschutz, so der Verteidiger. Diese Tat sei unter Alkoholeinfluss und großer emotionaler Erregung geschehen. Dass er der 27-Jährigen Messerstiche beigebracht habe, räumt der Angeklagte ein, an ein "Würgen" könne er sich nicht erinnern. Er bereue die Tat zutiefst und wollte, sie wäre nie geschehen, so der Angeklagte.
Anklage spricht von Lügen und Geldgier
Laut Anklage war die Beziehung von Täter und Opfer von Lügen und Geldgier geprägt. Nach ihrem Kennenlernen im Spätjahr 2018 habe er seiner "absoluten Traumfrau" vorgemacht, er sei ein erfolgreicher Investmentbanker und verfüge über viel Geld. Im Januar 2019 sei sie schwanger geworden, beide hätten eine Hochzeit geplant. Als sie kurz darauf herausgefunden habe, dass er kein reicher Investmentbanker sei, sondern eine kriminelle Vergangenheit mit vielen Vorstrafen hinter sich habe, habe sie die Beziehung und die Schwangerschaft durch Abtreibung beendet. Ihm gegenüber habe sie dies als natürlichen Abgang dargestellt.
Dann, so der Staatsanwalt, habe die 27-Jährige die Beziehung zu ihrem früheren Lebensgefährten wieder aufgenommen und zusammen mit diesem beschlossen, zu dem Angeklagten eine Scheinbeziehung wieder aufzunehmen, um möglichst viel Geld von ihm geschenkt zu bekommen.
Laut Verteidiger glaubte der Angeklagte nun doch wieder an ein gemeinsames Leben mit seiner "absoluten Traumfrau", kaufte einen Verlobungsring und gab an dem Tattag 2500 Euro für sie aus. Sie habe aber einen hohen fünf- bis sechsstelligen Betrag haben wollen.
Verteidigung betont angeblichen Streit vor der Tat
Nachdem er ihr eröffnet habe, dass er über solche Summen nicht verfüge, habe sie ihn als Versager beschimpft, der nie für eine Familie sorgen könne. Und: Sie habe im Januar die Schwangerschaft beendet. Daraufhin sei es, so der Anwalt des Angeklagten, zu einem heftigen Streit gekommen - und letztlich zu den Messerstichen im Hausflur, die am Ende zum Tod der 27-Jährigen führten. Diese Einlassung des Angeklagten soll offenbar eine Affekttat nahelegen - keinen Mord.