Zwischen der Einmündung des Ebenhäuser Wegs in die KG 8 und dem Ortsschild darf nur noch mit 30 Stundenkilometern gefahren werden.
Wie geht es weiter mit dem Ebenhäuser Weg, der vom Dorf südwestlich zur Autobahn und weiter führt? Gemeinderätin Sybille Büttner (Bürgerliste) hatte den Antrag gestellt, ein Verkehrskonzept dafür zu erarbeiten. Dieses wurde nun in der jüngsten Sitzung des Rannunger Gemeinderates diskutiert. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Bad Kissingen soll nun zwischen der Einmündung in die KG 8 und dem Ortsschild "Tempo 30" gelten.
Geschwindigkeitsmessanlage ausleihen
Ohne Kontrolle bringen Verkehrszeichen wenig. Deshalb soll zunächst in Abstimmung mit der Polizeiinspektion im Innerort und im Ebenhäuserweg mithilfe einer Geschwindigkeitsmessanlage verdeckt und ohne Anzeige ermittelt werden, wie schnell die Autofahrer hier eigentlich unterwegs sind. Es gebe immer wieder Klagen von Anliegern, dass viele Autofahrer viel zu schnell unterwegs sind, hieß es. Rannungen hofft auf die Mithilfe der Nachbargemeinde Maßbach und möchte von dort eine Anlage für einige Wochen ausleihen.
Teil der Straße ganz schließen
Die Ergebnisse werden der Polizeiinspektion übermittelt. Wenn sie entsprechend ausfallen, kann eine Überwachung von Seiten der Polizeiinspektion erfolgen. Es gebe noch viele Unwägbarkeiten, sagte Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU). Die Gemeinde Oerlenbach wolle ihren Teil des Weges, der jetzt als Abkürzung und auch als Promilleweg dient, eventuell sperren. Der Oerlenbacher Bürgermeister Franz Kuhn hatte in diesem Zusammenhang letztes Jahr erklärt, dass die Großgemeinde die Vereinbarung mit der Kommune Rannungen zum Ebenhäuserweg aus dem Jahr 1989 wohl kündigen werde. Denn an der Gemeindeverbindungsstraße stünden in größerem Umfang Sanierungsmaßnahmen an, welche die Großgemeinde nicht schultern werde. Daher erwäge man, den Teil der Straße auf Oerlenbacher Gemarkung zu schließen und nur noch als Feldweg zu nutzen. Dann dürfen dort keine Autos mehr fahren, oder die Fahrer riskieren Ärger mit der Polizei.
Schmutzwassergebühr unverändert
Beschlossen wurde, an der Schmutzwassergebühr für Zisternen nichts zu ändern.Genehmigt wurde ein Bauantrag für die Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses in der Brunnenstraße. Der Bauherr will an das bestehende Wohngebäude einen eingeschossigen Flachdachanbau mit einer Länge von 8,3 und einer Breite von fünf Metern errichten. Dadurch solle das bestehende Erdgeschoss vergrößert werden.