Bürgermeister Fridolin Zehner hält drei Beschlüsse des Rannunger Gemeinderats für rechtswidrig. Doch der weigerte sich, sie zurückzunehmen.
Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU) und der Rannunger Gemeinderat beschäftigen die Juristen im Bad Kissinger Landratsamt: Drei Beschlüsse des Gemeindeparlamentes sind nach Ansicht des Gemeindeoberhauptes rechtswidrig. In der jüngsten Sitzung standen diese Punkte erneut auf der Tagesordnung, doch weigerten sich die Gemeinderäte, ihre einmal gefassten Entscheidungen zu revidieren. Fridolin Zehner kündigte an, dass er sie nun der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegt, wie es die Gemeindeordnung vorsieht.
Im Einzelnen geht es darum, dass die Gemeinderäte Kopien von den Unterlagen zum Thema Abwasser/Kläranlage bekommen wollen. Außerdem hatte der Gemeinderat entschieden, dass mindestens zwei seiner Mitglieder an den Gesprächen mit der Schlichtungsstelle zum Thema Abwasser teilnehmen sollen. Schließlich hatte der Gemeinderat eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Das Gremium soll in Zukunft im Vorfeld zustimmen, wenn Sitzungen außerhalb der üblichen Zeiten stattfinden.
Seit längerer Zeit gibt es Diskussionen über die Abwassermenge, die aus Rannungen in die Verbandskläranlage fließt. In der Gemeinderatssitzung vom 27. März wurde ein Antrag von Gemeinderat Harald Klopf (Rannunger Bürgerliste) mit neun zu vier Stimmen angenommen, dass der "Schriftverkehr von der Planung, Ausführung, Bau, Dokumentation, Beschlüsse, allgemeiner Schriftverkehr" zum Thema "Klärung der Messergebnisse des Abwasserzweckverbandes" allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt wird. In der Gemeinderatssitzung vom 10. April wurde darauf hingewiesen, dass in einer der nächsten Sitzungen die Abrechnungen des Abwasserzweckverbandes über die Einleitungsgebühren für 2015 bis 17 besprochen werden sollen, heißt es in der Beschlussvorlage und weiter "die Verwaltung wurde bereits beauftragt, die entsprechenden Informationen zusammenzustellen und an die Mitglieder des Gemeinderates zu versenden."
Bürgermeister Zehner hatte in einer der Sitzungen bereits drauf hingewiesen, dass die Akten und Unterlagen viel zu umfangreich seien, um sie zu kopieren und allen Gemeinderäten zur Verfügung zu stellen. Bereits in der Sitzung vom 20. Februar sei den Gemeinderäten angeboten worden, die Unterlagen in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach einzusehen. "Von diesem Angebot hat bisher kein Gemeinderatsmitglied Gebrauch gemacht" heißt es wortwörtlich in der Beschlussvorlage.
Fridolin Zehner hält die Beschlüsse vom 27. März und 10. April für rechtswidrig und beanstandete sie. Ohne lange Diskussion wurde abgestimmt: nur fünf Gemeinderäte stimmten dafür, die Beschlüsse aufzuheben, acht sind dagegen. Bürgermeister Zehner legt sie nun dem Landratsamt zur Prüfung vor.
"Wir sind eine eigene Gemeinde und haben ein eigenes Rathaus" betonte anschließend Gemeinderat Harald Klopf und stellte den Antrag, dass die Unterlagen ins Rannunger Rathaus geschafft werden, falls die Beschlüsse als rechtswidrig eingestuft werden. Neun Gemeinderäte stimmten dem zu, vier waren gegen diesen Antrag.
In der Gemeinderatssitzung vom 27. März hatte der Gemeinderat mit neun zu vier Stimmen einen bereits am 20. Februar behandelten Antrag von Harald Klopf bestätigt, dass mindestens zwei Gemeinderäte zusätzlich zum ersten Bürgermeister an allen Gesprächen mit der Schlichtungsstelle zum Thema Abwasser/Verbandskläranlage teilnehmen und alle Informationen erhalten sollen. In der Beschlussvorlage heißt es jedoch, dass nach der Gemeindeordnung der erste Bürgermeister allein außenvertretungsberechtigt sei und es deshalb in seinem Ermessen liege, ob er bei Verhandlungen weitere Personen hinzuzieht und welche dies gegebenenfalls sind. Auch diesen Beschluss hält Fridolin Zehner für rechtswidrig und wies deshalb darauf hin, dass er ihn dem Landratsamt vorlegt, falls er nicht aufgehoben wird. Diskutiert wurde nicht. Acht Gemeinderäte weigerten sich, den Beschluss aufzuheben, fünf waren dafür.
Auf Initiative von Harald Klopf hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. April seine Geschäftsordnung mit sechs zu fünf Stimmen geändert und beschlossen, "dass der Anberaumung eines Sitzungstermins außerhalb der üblichen Zeiten das Gremium diesem Termin im Vorfeld zustimmen muss (zum Beispiel per E-Mail)". Auch diesen Beschluss hält der Bürgermeister für rechtswidrig, da die Gemeindeordnung ihm das Recht gebe, Zeitpunkt und Ort der Gemeinderatssitzungen zu bestimmen. Regelungen in einer Geschäftsordnung könnten insofern keine bindende Wirkung für den Bürgermeister entfalten. Vier Gemeinderäte waren für die Aufhebung des Beschlusses, neun jedoch dagegen.
GemeindeordnungIm Artikel 59 der bayerischen Gemeindeordnung heißt es "hält der erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse für rechtswidrig, so hat er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen."