Feuerwehr gibt Infos rund um den Rauchmelder

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Anhand eines Modellaufbaus führten Manuel Gessner (rechts) und Hannes Winkler die Funktion eines Rauchmelders den Zuhörern praktisch vor. Matthias Nöth
Anhand eines Modellaufbaus führten Manuel Gessner (rechts) und Hannes Winkler die Funktion eines Rauchmelders den Zuhörern praktisch vor. Matthias Nöth

Ein Informationscafé zum Thema "Rauchmelderpflicht" hat die Freiwillige Feuerwehr Reichenbach veranstaltet.

In einem etwa einstündigen Vortrag berichtete Kommandant Manuel Gessner, unterstützt von Hannes Winkler, über die aktuelle Gesetzeslage in Bayern zur Rauchmelderpflicht, die "aufgrund einer unglücklichen Definierung einer Wohnung" nicht alle Wohngelegenheiten erfasse. Die rund 40 Zuhörer erfuhren auch, wie ein Rauchmelder funktioniert und welche Voraussetzungen solch ein Gerät erfüllen solle.

Hierbei sei, so Gessner, das wichtigste Kriterium, dass die Rauchmelder nach DIN EN 14604 geprüft seien. Er wies aber darauf hin, dass es auch bei dieser Prüfung schwarze Schafe unter den Herstellern gebe. Interessant waren auch die Informationen zur Überwachung und der Wartung der Rauchmelder: So sei bei Mietswohnungen zwar der Vermieter für die Anschaffung und den Einbau der Rauchmelder verantwortlich, die Wartungspflicht aber liege - soweit nicht anders geregelt - beim Mieter.

Die Einhaltung der Vorschrift, dass Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten sind, sei momentan noch Privatangelegenheit, da eine behördliche Kontrolle bislang nicht vorgesehen ist. Gessner erklärte auch, dass die Vorschrift nur einen Mindestschutz vorsehe. Diese verpflichtende Anbringung von Rauchmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren zu Wohnräumen sieht Gessner allerdings kritisch und rät zu einem Einbau auch im Treppenhaus und im Keller.

Um einen optimalen Schutz zu erreichen, würde er sogar die Küche und den Dachboden mit entsprechenden Warngeräten ausstatten. Außerdem gab es Informationen zur Regelung der Kostenübernahme bei einem Fehlalarm durch Rauchmelder und dazu, wer verpflichtet ist, einen Feuerlöscher im Haus zu haben: Nur diejenigen, bei denen es in der Baugenehmigung ausdrücklich steht. Danach bekamen die Zuhörer anhand eines Modellhauses die Wirksamkeit eines Rauchmelders demonstriert.