Im Arbeitsgerichtsverfahren zwischen der Lebenshilfe Schweinfurt und dem früheren Werkstattleiter in Hammelburg, Holger Oberfichtner, ist ein Vergleich geschlossen worden. Das bestätigte gestern Oberfichtners Rechtsanwalt Christof Cramer.
Demnach akzeptiert sein Mandant die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. März 2012. Im Gegenzug lasse die Lebenshilfe sämtliche gegen Oberfichtner erhobenen Vorwürfe fallen. "Die Lebenshilfe hat sich bereit erklärt, der Staatsanwaltschaft Schweinfurt mitzuteilen, dass kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung besteht", sagte Cramer.
Hintergrund: Der Anwalt der Lebenshilfe hatte Anzeige gegen den früheren Hammelburger Werkstattleiter gestellt. Ihm wurde die Auszahlung von Provisionen von etwa 6200 Euro für die Vermittlung von Aufträgen vorgeworfen.
Darüber hinaus sehe der Vergleich die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 75 000 Euro vor, so Cramer weiter. Grundlage der Berechnung seien 16 Arbeitsjahre für die Lebenshilfe multipliziert mit einem vollen Bruttogehalt.
Dabei handele es sich fast um das Doppelte des sonst üblichen Satzes.
"Grundsätzlich keine Auskünfte" Reto Glemser, Referent für Öffentlichkeitsarbeit der Lebenshilfe, erklärte gestern auf Anfrage: "Wir als Lebenshilfe Schweinfurt geben zu arbeitsrechtlichen Verfahren, die nur zwei Personen betreffen, grundsätzlich und aus Rücksicht auf das Gegenüber keine Auskünfte."
Durch die Einigung wird ein langer Prozess vermieden, der nach Einschätzung des zuständigen Richters Hanns-Christian Loy vom Arbeitsgericht Würzburg bis zu drei Jahre hätte dauern können.