Koalitionswille in Gesetz gegossen

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Florian Karges (Mitte) aus Singenrain und viele weitere Bürger aus dem Landkreis Bad Kissingen haben gegen die Stromtrasse demonstriert. Der Hamelner Kreis hat einen Teil der Forderungen nun in einem Gesetzentwurf zusammengefasst. Foto: Archiv/Ulrike Müller
Florian Karges (Mitte) aus Singenrain und viele weitere Bürger aus dem Landkreis Bad Kissingen haben gegen die Stromtrasse demonstriert. Der Hamelner Kreis hat einen Teil der Forderungen nun in einem Gesetzentwurf zusammengefasst. Foto: Archiv/Ulrike Müller

Der Hamelner Kreis hat den Bundestagsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Vorrang von Erdverkabelung vorgelegt. Auf den Wunsch aus Bad Kissingen ist auch der Landschaftsschutz enthalten.

Die Landkreise der "Hamelner Erklärung" haben den Fraktionen des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf zum Vorrang Erdkabel und zur Verbesserung der Planung der Höchstspannungsleitungen übersandt. Das teilte der Bad Kissinger Landrat Thomas Bold gestern mit. Bold ist stellvertretender Sprecher des bundesländer-übergreifenden Arbeitskreises aus Landkreisen von Hameln bis Bad Kissingen.


Zusammenarbeit von Experten

Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten am 1. Juli für Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen den Vorrang für Erdkabel vereinbart. "Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung", heißt es in der Mitteilung. Rechtsanwälte und Experten haben nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Der knüpfe an das im Bundestag anhängige Gesetzgebungsvorhaben zur Novellierung mehrerer Energiegesetze an.

Landrat Bold freut sich, dass der Gesetzentwurf so zügig erstellt werden konnte. "Es ist wichtig, dass wir das Thema aktiv begleiten und darauf achten, dass die Beschlüsse vom 1. Juli 2015 auch tatsächlich in die Gesetzgebung Einzug halten." Der Landkreis Bad Kissingen habe noch ein paar Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf einbringen können. "Es war uns wichtig, dass die besondere Bedeutung des Landschaftsbildes für die landschaftsgebundene Erholung oder den Tourismus, was in der Rhön zweifellos gegeben ist, so explizit in den Gesetzentwurf als Grund für die Erdverkabelung mit aufgenommen wurde", sagt Bold.


Regelung für Lage der Konverter

Der Gesetzentwurf enthalte zudem "einige Verbesserungen für die Planung der Höchstspannungsleitungen". Das gilt vor allem für das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetze (NABEG). Dieses Gesetz sollte den Netzausbau beschleunigen, doch nach vier Jahren seien gerade zwei Projekte begonnen, auf bestehenden Hochspannungstrassen. Dafür sei jedoch eine Unmenge an rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen produziert worden, denn das Gesetz sei in vielen Punkten unklar und unzweckmäßig.

"Die Landkreise der Hamelner Erklärung stehen zur Energiewende und haben deshalb einige wichtige Streitfragen der Rechtswissenschaften aufgegriffen und dem Bundestag eine gesetzliche Entscheidung vorgeschlagen", heißt es in der Mitteilung. Unter anderem soll die Lage der Netzverknüpfung Gegenstand der abschließenden Planfeststellung sein, die Lage von Konvertern der Gleichstromtrassen müsse in die Bundesfachplanungen und Planfeststellung integriert werden.


Gegner stimmen sich erst ab

Jochen Vogel, Vorsitzender der Protest-Initiative "Rhönlink", hat gestern zwar von dem Entwurf erfahren, ist aber selbst noch nicht dazu gekommen, den Text zu lesen. Reiner Morshäuser von der Schondraer Bürger-Initiative hat zumindest "mal kurz reingeschaut". Sein Fazit: "Ich war anfänglich noch nicht überzeugt, aber ich will mir das am Wochenende genauer durchlesen." In den kommenden Tagen wollen sich die Trassen-Gegner auch über das Thema austauschen. Auch Markus Stockmann von der Bürgerinitiative Elfershausen hält sich mit einer Stellungnahme noch zurück: "Wir sind gerade noch dabei, des Gesetzentwurf zu prüfen", sagte Stockmann gestern auf Nachfrage.