Die Geschäftsordnung orientiert sich an der Mustersatzung des  Bayerischen Gemeindetags. Unverändert bleibt der Verfügungsrahmen des  Bürgermeisters bei 15 000 Euro.  Allerdings wurde ausführlich über eine  Berichtspflicht des Bürgermeisters und die Vorgehensweise bei  Grundstücksgeschäften diskutiert. Das Thema "Digitalisierung der Gremienarbeit" wurde zurückgestellt, da der neue Bürgermeister ein elektronisches  Ratsinformationssystem einführen möchte. Dazu werden aktuell Angebote  eingeholt. 
Revitalisierung der Alt- und Innenorte
 Aufgrund der demografischen Entwicklung setzten sich die Märkte Bad  Bocklet, Burkardroth und Oberthulba sowie die Gemeinde Nüdlingen 2012  das Ziel, die Alt- beziehungsweise die Innenorte für Bauinteressenten  attraktiv zu halten und zu gestalten. Um insbesondere die Abwanderung in  die Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte zu verhindern,  erarbeiteten sie einheitliche Richtlinien und legten gemeinsam ein  entsprechendes zielgerichtetes Förderprogramm auf. Es trat zum 1. Januar  2013 in Kraft und wurde zwischenzeitlich zum 31. Dezember 2021  verlängert.
"Programm hat sich bewährt"
Das Programm habe sich bewährt, betonte Bürgermeister Daniel  Wehner.  Klassische Leerstände gebe es in den Orten fast keine mehr. Nach der gültigen Richtlinie kann eine Förderung von baulichen  Investitionen nur gewährt werden, wenn eine ganze Reihe an Kriterien  erfüllt sind. Bezuschusst werden im Alt- und Innenort der Umbau, der  Ausbau, die Erweiterung, die Sanierung leerstehender Gebäude und  gegebenenfalls der erforderliche Abbruch alter Gebäudesubstanz, sofern  dort anschließend wieder ein Neubau eines Wohn- oder Gewerbehauses  erfolgt. Hierfür muss mindestens eine Investitionssumme von 20 000 Euro  erreicht werden. Zum förderfähigen Alt- beziehungsweise Innenort im Sinne der Richtlinie  gehören grundsätzlich alle seit mindestens 12 Monaten leerstehenden  Anwesen, die nicht von einem  Bebauungsplan erfasst, nicht  im Außenbereich liegen und mindestens 50 Jahre alt sind. Neubaugebiete  und Neubausiedlungen gehören nicht dazu. Ausgenommen hiervon sind  Anwesen, die beim Erlass eines Bebauungsplans als vorhandener Bestand  mit übernommen und überplant wurden, wie dies beispielsweise in  Anbindungs- und Einmündungsbereichen der Fall ist. Diese Gebäude sind  ebenfalls förderfähig. Die Voraussetzung "seit mindestens 12 Monaten leerstehenden Anwesen"  stellte bereits wiederholt ein Problem dar. Anwohner sind häufig bereits  im Pflegeheim oder zu Angehörigen verzogen, sind aber noch offiziell in  ihrem Anwesen gemeldet. Dies falle dann oft erst beim Verkauf den neuen  Käufern auf, da aufgrund dessen eine Bezuschussung leider nicht die  gestellten Kriterien erfülle. 
  
  
  
  
  
    
    
    
Die Gemeinderäte haben nun beschlossen,  dass ein Nachweis über einen Pflegeheimaufenthalt, Informationen über  den Wasserverbrauch oder die Information über die Verhältnisse durch den  Ortsreferenten ausreichen, um das Kriterium dennoch zu erfüllen. 
Diskutiert wurde, ob künftig auch Gebäude in Neubaugebiet förderfähig  sind, wenn diese 50 Jahre alt sind und leerstehen. Die Gemeinderäten  waren sich jedoch einig, dass das Förderprogramm zur Revitalisierung der  Alt- und Innenorte andere Ziele verfolge. Dennoch  sei es denkbar, dass  in einigen Jahren über mögliche Leerstände in den Baugebieten der 1970er  Jahre nachgedacht werden müsse.
Bauanträge
Eine Vielzahl an Bauanträgen waren in der Sitzung des Marktgemeinderates zu genehmigen. Die Metzgerei Arnold in  Gefäll nahm eine Aufstockung über der Wurstküche und dem Schlachtraum  vor. Dieser Bauantrag wurde nachträglich genehmigt. Ebenfalls  nachträglich war über die Errichtung eines Garagengebäudes im Bergweg  in Waldfenster zu beraten. Weiterhin standen auf der Tagesordnung der Bauantrag zur Änderung eines Garagendaches  in der Straße Zum Lärcheneck, Waldfenster. Vorgesehen ist  der Abbruch des Pultdaches und ein Flachdachaufbau als Terrasse. Zugestimmt wurde dem Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Errichtung  einer Dachgaube Im Oberdorf  in Stralsbach, dem Bauantrag zum Neubau  von Garage und Carport in der Friedhofstraße  in  Stangenroth und dem  Antrag zur Dachänderung am bestehendem Gebäude, von einem Giebeldach  zu einem Pultdach in der Rhönstraße  in Wollbach. Für den Neubau eines Wohnhauses und einer Garage im Weizäcker  in  Burkardroth ist ein Erschließungsvertrag mit dem Bauherrn abzuschließen,  um das Grundstück an die Entwässerung beziehungsweise  Wasservorsorgungsanlage anzuschließen und die Zufahrt zu regeln. Ein  Erschließungsvertrag ist auch für ein Bauvorhaben im Lauterweg  in  Waldfenster notwendig. Hier handelt es sich um den Umbau, Anbau eines  Balkon an der Nord-West Seite, Veränderung des Dachstuhls und der  Ansichten am Wohnhaus.