Stadt und Finanzausschuss Bad Kissingen denken darüber nach, ob jene Bürger, die beim Neuausbau der Fußgängerzone als Anlieger zur Kasse gebeten werden, entlastet werden sollen. Über die Art einer Entlastung gibt es allerdings noch Diskussionsbedarf.
Oberbürgermeister Kay Blankenburg (SPD) und die Verwaltung hatten eine Sondersatzung favorisiert. Diese würde eine Anpassung des Beitragssatzes ermöglichen. Normalerweise beträgt der Stadt-Anteil in Fußgängerbereichen 40, der der Anlieger 60 Prozent. Nach Auffassung des Kommunalen Prüfungsverbandes besteht ein maximaler Entlastungsspielraum von zehn bis 15 Prozent.
Das heißt: Die Stadt könnte den Anliergeranteil per Sondersatzung von 60 auf 45 Prozent reduzieren. Vergleichbare Kommunen wie Hersbruck und Kitzingen haben das bereits getan
Bis zu einer Million Euro Die betroffenen Bürger könnten so um etwa eine Million entlastet werden. Und diese Lösung hat den Charme, dass die Zuschüsse an die Stadt erhöht würden.
Bei einem Fördersatz von 60 Prozent blieben dann von der Million lediglich 400.000 Euro bei der Stadt hängen. Dies müsste aber noch mit der Regierung abgesprochen werden.
Eine andere Möglichkeit der Entlastung wäre gewesen, statt des bereits beschlossenen Kunststeins nur die fiktiven Kosten abzurechnen, die ein Asphalt-Belag gekostet hätte.
Nach Aussage des Prüfungsverbandes ist es jedoch nicht rechtens, Betonsteine einzubauen und Asphalt abzurechnen, wenn zuvor schon der Betonstein Standard war.
Vielleicht gibt es aber doch ein Hintertürchen. Klaudia Schick (CSU) wies auf die große Preisspanne bei Betonsteinen hin. Sie forderte die Verwaltung auf, noch einmal durchzurechnen, ob die fiktive Abrechnung eines billigen Betonsteins letztendlich nicht sogar mehr bringt, als eine Sondersatzung. Die Entscheidung wird einer späteren Sitzung vorbehalten bleiben.