Davon kann Ilias Siafakas ein Lied singen. Er schaut in eine unsichere Zukunft: "Es werden 40 bis 50 Prozent weniger", sagt er. Wie er zu der Zahl kommt? "Einige Gäste sagen mir: ,Wenn die 3G-Regel kommt und ich mich testen lassen muss, komme ich nicht mehr'". Es sei ein viel zu großer Aufwand, sich extra testen zu lassen, wenn man einfach nur Essen gehen wolle. Das könne er nachvollziehen.
Nicht alle Mitglieder geimpft
Karl-Heinz Klee, Geschäftsführer des Mäxx Gym in Bad Kissingen und Burkardroth: "Bei uns wird es eher schwierig", sagt er. Nicht alle Mitglieder seien geimpft. "Wir sind gerade dabei, alle abzufragen und das im System zu vermerken, damit wir das nicht immer checken müssen.
Wir merken dabei, dass wenige geimpft sind." Sein Personal habe aber eine Schulung gemacht, mit der es vor Ort testen darf. Andererseits bräuchte er dann eigentlich zwei Leute mehr: Eine Person kontrolliert am Eingang die Nachweise, die andere testet Ungeimpfte.
Check-In dauert länger
Im Kisssalis sieht man die Lage noch recht entspannt: Richard Pucher, Geschäftsführer der Therme, sagt: "Es kann sein, dass es ein bisschen ruhiger wird, ja. Aber in Bad Kissingen sind ja rund 70 Prozent geimpft, da sollte das klappen. Das ist machbar."
Jedoch werde die Kontrolle nicht ganz einfach sein: "Das Kassenpersonal muss nun zusätzlich den Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis kontrollieren. Deswegen kann es beim Check-In etwas länger dauern." Wichtig sei, dass die Gäste ihren 3G-Nachweis dabei haben.
Was das Testen angeht, macht er sich keine Sorgen: Die DLRG teste vor Ort, und der Bus der Med3-Group stehe ab und zu bereit. Außerdem ließen sich viele auf der Arbeit testen und das bescheinigen. Ab dem 11. Oktober 2021 würden die Schnelltest kostenpflichtig, da sei dann die Frage, ob die Besucherzahl sinkt. Richard Pucher betont: "Die Impfquote ist so hoch, da mache ich mir keine Gedanken. Im Juli wäre das ein größeres Problem gewesen."
3G: Wo brauche ich einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis?
Hier gilt 3G: Bei Dienstleistungen mit körperlicher Nähe wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Haarentfernung, Massagepraxen, Tattoo-Studios, in Solarien, Innen-Gastronomie, Hotel und Ahnlichem, bei Kongressen, Messen, Theater- und Orchesterproben, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten, bei Sportveranstaltungen, im Innenbereich von Theatern, Opern, Kinos und Ähnlichem, bei Laien und Amateurensembles, Musikschulen, Fahrschulen, Bibliotheken, in Freizeiteinrichtungen wie Bädern, Saunen, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, im touristischen Bahn- und Reisebusverkehr, in Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Sportstätten, in der praktischen Sportausbildung, Fitnessstudios, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen.
Hier gilt 3G nicht: In Lebensmittelläden, Dienstleistungs-, Handwerksbetrieben, Groß- und Einzelhandel, Gottesdiensten und Versammlungen nach Art. 8.