Wasser wird ein teures Gut

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Viel Geld hat die Marktgemeinde Wildflecken in den zurückliegenden Jahren in die Erneuerung der Wasserleitungen gesteckt. Nun muss die Verbrauchsgebühr ab Oktober deutlich angehoben werden.
Viel Geld hat die Marktgemeinde Wildflecken in den zurückliegenden Jahren in die Erneuerung der Wasserleitungen gesteckt. Nun muss die Verbrauchsgebühr ab Oktober deutlich angehoben werden.
Sebastian Schmitt

Die Marktgemeinde Wildflecken hebt die Preise an, denn sie muss kostendeckend wirtschaften.

Wasser aus der Leitung wird in der Marktgemeinde Wildflecken ab Oktober deutlich teurer. 3,55 Euro statt bisher 2,91 werden dann je Kubikmeter Wasserverbrauch fällig. "Diese Erhöhung bleibt uns nicht erspart", sagt Bürgermeister Gerd Kleinhenz (PWW). "Damit wird die Wasserversorgung für die Gemeinde wieder kostendeckend", so Kleinhenz, der darauf aufmerksam macht, dass die Kommune gesetzlich dazu verpflichtet ist, in diesem Versorgungsbereich vollständig kostendeckend zu wirtschaften.

Gemeinderat Christoph Schmitt (PWW) zeigte sich in der jüngsten Sitzung des Gremiums wenig begeistert von der Kostensteigerung: "Das kommt zu einem sehr unglücklichen Zeitpunkt. Die Bürger werden bei den Energiekosten schon stark belastet. Und nun schlägt auch noch die Gemeinde bei den Wassergebühren drauf."

Bürgermeister Kleinhenz sah zur Anhebung der Gebühren keine Alternative: "So traurig es ist, wir müssen es aber umsetzen. Wir müssen das beschließen. Und wir müssen es den Bürgern erklären." Immerhin muss die Abwassergebühr aktuell nicht angehoben werden, es bleibt je Kubikmeter Abwasser bei 2,20 Euro.

Übergangswohnheim füllt sich

Nach und nach wird das Übergangswohnheim der Regierung von Unterfranken für afghanische Ortskräfte in Wildflecken belegt. Bürgermeister Kleinhenz schließt nicht aus, dass auch noch weitere Nationalitäten dort untergebracht werden. "Der Vertrag der Regierung mit dem Vermieter läuft über zehn Jahre. Wir müssen davon ausgehen, dass die Einrichtung so lange aufrecht erhalten wird."

Kleinhenz unterstreicht, dass afghanische Ortskräfte beziehungsweise Flüchtlinge, die im Rahmen einer humanitäre Aufnahme nach Deutschland kommen, über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Sie dürfen demnach arbeiten und haben, soweit sie bedürftig sind, auch Anspruch auf Sozialleistungen. Es sei aber nicht geplant, Asylbewerber ohne gesicherten Aufenthaltsstatus im Wildfleckener Übergangswohnheim aufzunehmen.

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