Die Gemeinde Oberleichtersbach plant eine kommunale Verkehrsüberwachung durch ein externes Unternehmen. Denn in den Ortsteilen wird zu schnell gefahren.
In der letzten Bürgerversammlung stellte Oberleichtersbach Bürgermeister Dieter Muth die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Verkehrsmessungen vor und gab den Bürgern Gelegenheit, ihre Meinung zu einer kommunalen Verkehrsüberwachung zu äußern. Das Gutachten ergab, dass in allen Ortsteilen viel zu schnell gefahren wird. Die meisten Gemeinderäte sehen deshalb dringenden Handlungsbedarf.
Aus diesem Grund plant die Gemeinde eine kommunale Verkehrsüberwachung durch ein externes Unternehmen. Die genauen Modalitäten und Kosten müssen aber noch geklärt werden, so dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats darüber entschieden werden kann.
Das zweite Thema der Bürgerversammlung war die Verkehrssituation auf der KG 32 zwischen Oberleichtersbach und der B 286. Insbesondere die Bürger der Ortsteile Breitenbach und Mitgenfeld fühlen sich durch den starken Lkw-Verkehr über Gebühr belastet und gefährdet. Die einzige realistische Möglichkeit, den größten Teil des Schwerverkehrs aus den Ortsteilen zu verbannen, sehen die meisten Bürger in der Übernahme der KG32 vom Landkreis durch die Gemeinde. Dann kann die Gemeinde wieder eine Tonnagebegrenzung einführen. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, einen Antrag auf Übernahme der KG32 in einwandfreiem Zustand an den Landkreis zu stellen. Zugleich soll die Gemeinde Schondra darüber informiert und gebeten werden, ihrerseits einen Antrag an den Landkreis zu stellen, ihre Gemeindestraße zur Autobahn an den Landkreis abzugeben.
Urnengräber begutachtet
Bei einem Ortstermin auf dem Modloser Friedhof hatten die Oberleichtersbacher Gemeinderäte Gelegenheit, sich das neu gestaltete Urnenbeet mit Platz für zwölf Urnengräber anzusehen. Es müssen lediglich noch die Stelen gesetzt werden. Jedes Urnengrab bietet Platz für maximal vier Urnen. Die Pflege der Gräber wird von der Gemeinde übernommen und ist in der Gebühr in Höhe von 2100 Euro für 15 Jahre enthalten.