Den Aussichtspunkt "terroir f" im alten Weinberg können nur Vereine oder Gewerbetreibende für Veranstaltungen buchen, nicht aber Privatleute.
Edwin Metzler hatte den Auftrag, eine Platzordnung für den "terroir f - Punkt" zu entwickeln. Bereits in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates hatte er einen Entwurf vorgelegt und dazu einige Anregungen erhalten, die er in eine neue Fassung eingearbeitet hat. Der Gemeinderat akzeptierte diese Fassung, erhöhte aber den vorgeschlagenen Betrag der Nutzungsentgelte auf 30 Euro für einen und 50 Euro für zwei Tage. Grundsätzlich gilt, dass die Fläche nicht von Privatpersonen gemietet werden kann, sondern nur Gewerbetreibenden und Vereinen zu Verfügung steht. Privatpersonen haben aber die Möglichkeit, die Fläche zu nutzen, wenn sie dies über einen Verein oder Betrieb abwickeln.
Neujahrsempfang überdenken
Nach Ansicht von Bürgermeister Alfred Gündling verliert der Neujahresempfang der Gemeinde an Attraktivität, und auch die Besucherzahl nehme ab. Der Bürgermeister schlug vor, neben den Vereinsführungen auch Gewerbetreibende zu der Veranstaltung einzuladen. Aus der Versammlung kam noch die Idee, dass Neubürger in der Gemeinde eine Einladung erhalten sollten. Der Gemeinderat legte die Entscheidung, wer zum Empfang geladen wird, in die Hände des Bürgermeisters.
Dieser informierte weiter, dass es hinsichtlich der eingereichten Haushaltssatzung 2017 keine Einwände seitens des Landratsamts gebe.
Freuen kann sich die Katholische Bibliothek
Ramsthal, denn in einer Aktion des Bayernwerks hat sie einen Mediengutschein im Wert von 1000 Euro gewonnen. Der Drachenfliegerclub Hammelburg nutzt seit einigen Jahren Flächen innerhalb der Ramsthaler Weinberge als Startplatz, bevor diese neu bepflanzt werden. Der Gemeinderat stimmte der Nutzung einer neuen Fläche zu.
Drei Windanlagen
Der Markt Sulzthal informierte Ramsthal als Nachbargemeinde über eine Änderung des Flächennutzungsplans. In Sulzthal waren zunächst vier Windkraftanlagen geplant, durch Naturschutzbelange wurde jetzt eine Anlage gestrichen. Der Ramsthaler Gemeinderat hatte keine Einwände.
Die Reservistenkameradschaft Ramsthal will am 27. Mai einen Leistungsmarsch durchführen. Ausgangspunkt ist das Haus Erlebenskunst. Der Gemeinderat hatte keine Einwände. Einem Antrag des Imkervereins Euerdorf wird die Gemeinde entsprechen. Die Imker hatten die Gemeinde gebeten, Mäharbeiten zurückstellen, damit die Bienen die Flächen zum Nektarsammeln nutzen können. Durch die bisher zu kalte Witterung ist das Angebot für die Bienen sehr eingeschränkt.
Dem Weinbauverein wurde das Weinfest auf dem Dorfplatz am 20. Mai und 21. Mai genehmigt. Bereits am 19. Mai wird der Dorfplatz für das Parken gesperrt.
Zwischenstand zur Sanierung
Zur Sanierung der Kirchenarkaden gab es nur einen Zwischenbericht. Der Bürgermeister informierte, dass er und die beteiligten Firmen sich an der Baustelle getroffen hätten. Nach dem erstellten Gutachten soll zunächst ein Rückbau der bereits erfolgten Maßnahmen erfolgen, bevor dann die fachgerechte Fertigstellung beginnen kann. Der Beginn der Arbeiten ist witterungsabhängig, so dass der Termin der Fertigstellung nicht absehbar sei.
Gemeinderat Erich Krebs fragte an, ob seitens des Landratsamtes ein innerhalb drei Wochen zugesagter Planentwurf zur Anlage einer Wasserfläche im Anschluss an den Wohnmobilstellplatz bei der Gemeinde eingegangen sei. Da dies nach Angaben von Gündling nicht der Fall war und inzwischen rund acht Wochen vergangen seien, äußerte Krebs seinen Unmut, über die Arbeitsweise der Behörde. Der Bürgermeister erhielt den Auftrag, hier noch einmal nachzufassen.
Aus Partnerschaft wird nichts
2014 hatte der Gemeinderat Interesse an einer Gemeindepartnerschaft in der französischen Partnerregion Calvados des Bezirks Unterfranken bekundet. Außer dem Besuch einer Delegation aus Frankreich in Ramsthal und dem Gegenbesuch eines Ramsthaler Gemeinderates dort kamen die Aktivitäten aber nie richtig in Gang. Jetzt beschloss der Gemeinderat, die Initiative zu beenden und die betroffene Gemeinde zu informieren.
Eine Nutzungsänderung einer Wohnung als Praxis und die damit verbundene Regelung der Parkplätze wurde beim Gemeinderat eingereicht. Hinsichtlich der Einrichtung der Praxis gab es keinen Einwand, bei den möglicherweise dafür nötigen Parkplätzen bestand Informationsbedarf. Da die Antragsteller angeben, dass es sich bei den Patienten um Kinder handelt, die zur Behandlung gebracht und abgeholt werden, bestehe kein zusätzlicher Parkplatzbedarf. Da auch zwei Parkplätze vorhanden sind, genehmigte der Gemeinderat den Antrag.