Massive Versäumnisse vor Messerattacke von Aschaffenburg? Polizei im Visier der Ermittler

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Hat die Polizei im Umgang mit dem Verdächtigen des Messerangriffs in Aschaffenburg Fehler gemacht? Dieser Frage gehen aktuell die Staatsanwaltschaft Coburg und das bayerische Landeskriminalamt nach.

Am 22. Januar wird eine Kindergartengruppe im Park Schöntal in Aschaffenburg angegriffen - ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Passant werden getötet. Der mutmaßliche Täter ist ein 28-jähriger Mann aus Afghanistan, der eigentlich ausreisepflichtig war. Schon kurz nach der Tat wird bekannt: Der Mann ist längst polizeibekannt, fiel bereits mehrere Male durch gewalttätiges Verhalten auf. Zum Tatzeitpunkt hätte er eigentlich im Gefängnis sitzen sollen.

Nun gerät allerdings auch die Polizei zunehmend in den Fokus der Ermittlungen. Im Speziellen geht es dabei um einen Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft Alzenau (Kreis Aschaffenburg), den die Polizisten vereitelt haben könnten. Die Staatsanwaltschaft Coburg und das bayerische Landeskriminalamt untersuchen jetzt, ob die Ermittlungen zurecht eingestellt wurden. 

Hat Polizei Straftat von mutmaßlichem Aschaffenburg-Täter vereitelt? Staatsanwaltschaft ermittelt

Konkret geht es dabei um einen Vorfall vom 29. August 2024, erklärt die Staatsanwaltschaft Coburg. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt gegeben, das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige stehe noch am Anfang. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg hat die Staatsanwaltschaft Coburg damit beauftragt. Das Polizeipräsidium Unterfranken wollte sich dazu bisher nicht äußern. Ermittlungen laufen gegen die Polizei wegen des Verdachts der Strafvereitelung, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Afghane, der angeblich am 22. Januar in einem Aschaffenburger Park zwei ihm unbekannte Personen getötet haben soll, soll bei dem Vorfall in Alzenau aggressiv und betrunken gewesen sein. Die Polizei rückte aufgrund einer Meldung über einen Streit unter den Bewohnern aus, so das bayerische Innenministerium.

Der 28-Jährige soll dabei von Mitbewohnern in seinem Raum fixiert worden sein. Seine damalige Lebensgefährtin war verletzt. Woher diese Verletzungen stammten, sagte die Frau laut Innenministerium damals jedoch nicht.

Partnerin des Afghanen sagte erst später aus

Der Verdächtige kam zwar erst in Gewahrsam. Aber: "Bei den im Nachgang erfolgten Erhebungen ergaben sich keine weiteren Hinweise auf strafbares Verhalten", hieß es vom Innenministerium kürzlich auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn.

Die vermeintlich geschädigte Partnerin des Afghanen brachte erst später - im Zuge ihrer Vernehmung nach der Gewalttat am 22. Januar - vor, sie sei in Alzenau mit einem Messer bedroht worden. Ähnlich äußerte sich eine Zeugin nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg auch in mehreren Medien.

Die Polizei nimmt aufgrund der vagen Angaben der Frau an, der beschriebene Messerangriff habe am 29. August 2024 stattgefunden. Erst daraufhin wurde gegen den Verdächtigen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Gegen 28-jährigen Afghanen liegen 18 Strafverfahren vor

Da es Hinweise auf eine psychische Störung des 28-Jährigen gibt, wurde er nach der tödlichen Messerattacke auf einen zweijährigen Jungen und einen zweifachen Vater (41) im Januar in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Der ausreisepflichtige Mann war bereits vor der Tat unter anderem wegen anderer Körperverletzungen polizeibekannt und mehrfach vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht.

Laut Innenministerium wurden gegen den Beschuldigten 18 Strafverfahren in 12 Tatkomplexen in Bayern sowie 4 Strafverfahren in Hessen geführt. 5 Verfahren wurden von der Justiz eingestellt, in 2 Verfahren ergingen Geldstrafen. Die weiteren Verfahren sind noch offen.

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