Pflege-Reform von Lauterbach: Wichtige Entlastung für Rentner wird gestrichen
Autor: Lea Mitulla
Berlin, Donnerstag, 13. April 2023
Karl Lauterbach hat mit seiner Pflegereform viel Kritik auf sich gezogen, sogar das Bundesverfassungsgericht musste einschreiten. Nun wurde kurzfristig eine wichtige Entlastung für Rentner aus dem Reformplan gestrichen.
Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist umstritten. Die Idee dahinter ist, zu Pflegende und ihre Angehörigen zu entlasten, da gute Pflege immer mehr kostet. Dafür sollen ab 1. Juli 2023 alle einen höheren Pflegebeitrag zahlen - doch der steigt nicht für jeden gleichermaßen.
Lauterbach hat in seinem Entwurf für die Reform kurzerhand die Entlastung von Rentner*innen gestrichen. Bislang galt: Wer Kinder hat, zahlt einen Beitrag von 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Die Pflegereform will den Beitrag aber nach der Anzahl der Kinder staffeln. Dies geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zurück. Demnach müssen Eltern mit mehreren Kindern bessergestellt werden als kleine Familien und Kinderlose.
Lauterbach streicht wichtige Entlastung für Rentner: So hoch ist der Pflegebeitrag künftig
Um den jeweiligen Beitragssatz für Rentner*innen zu ermitteln, hätten die Versicherungsträger zunächst die Anzahl der Kinder erfragen müssen - ein großer Aufwand, der nun wohl größtenteils entfällt. Denn kurzfristig wurde der Gesetzentwurf nochmals geändert. Jetzt sollen nur noch Eltern mit Kindern unter 25 Jahren einen geringeren Pflegebeitrag zahlen. Da die meisten Rentner*innen bereits erwachsene Kinder haben, erhalten sie also keine Ermäßigung mehr.
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Andreas Storm, Chef der Versicherung DAK, nennt den neuen Entwurf Lauterbachs "Flickschusterei". "Jetzt droht in der Sozialen Pflegeversicherung eine Art Drei-Klassen-System", sagt er im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung. Rund zehn Millionen Rentner*innen wären von der Änderung betroffen. Besonders schwerwiegend ist, dass sie den Pflegebeitrag in voller Höhe zahlen müssen. Bei Arbeitnehmenden übernimmt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags.
Auch kinderlose Menschen würden unverhältnismäßig hohe Zahlungen leisten müssen. Dazu komme, dass Eltern mit mehreren Kindern ausschließlich in der Erziehungsphase entlastet werden, findet Storm. "Eltern in der Kindererziehungsphase zu entlasten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe." Diese solle mit Steuergeldern finanziert werden und nicht ausschließlich durch Kinderlose.
Pflegebeitrag für gesetzlich Versicherte: Das ändert sich ab 1. Juli
Aktuell liegt der Pflegebeitrag noch bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts von gesetzlich Versicherten, die Hälfte (1,525 Prozent) davon übernimmt der Arbeitgeber. Bei Kinderlosen liegt der Beitrag bei 3,4 Prozent.
Die geplanten Änderungen beim Pflegebeitrag im Überblick: