Eine Masern-Impfpflicht besteht bereits seit März 2020, die Nachweispflicht hatte bis zum 31. Juli 2022 erfolgen müssen - sonst drohe den Kindern ein Ausschluss aus der Institution. Gegen diese Maßnahme klagten mehrere betroffene Familien. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen abgewiesen.
Vor zwei Jahren, genauer gesagt seit 1. März 2020, hatte die deutsche Regierung die Masern-Impfpflicht eingeführt. Diese Regelung greift seither nicht nur für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen, sondern auch für Kinder, die vor diesem Stichtag die jeweilige Einrichtung besucht hatten - und deren Personal. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Nachweispflicht zweimal verlängert worden. Eigentlich hätte die Nachweisfrist bereits vor einem Jahr, zum 31. Juli 2021, enden sollen.
Kinder und Insitutionspersonal hatten nach endgültiger Festsetzung der Frist, bis zum 31. Juli 2022 Zeit den Nachweis einzureichen. Angestellte und Kinder, die älter als ein Jahr sind, mussten durch ihren Impfausweis, das gelbe Untersuchungsheft oder ein ärztliches Attest, nach überstandener Erkrankung, die Nachweispflicht erfüllen. Geschieht das nicht, muss die Leitung das Gesundheitsamt benachrichtigen, das dann im Einzelfall entscheidet, ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote kommen.
Betroffene Familien reichen Klage ein: Bundesverfassungsgericht weist sie ab
Gegen diese Impfpflicht und besonders gegen das ausgehängte Betreuungsverbot reichten betroffene Familien beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Die vier Elternpaare mit ungeimpftem Kleinkind hatten geklagt, weil sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen. Am Donnerstag (18. August) fiel die Entscheidung: Die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Die Klagen wurden zurückgewiesen.
Wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mitteilten, seien die Grundrechtseingriffe nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar. "Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt."
Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.
Ministerium für Gesundheit klärt über Strafen und Bußgelder auf
Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte, dass Eltern, die ihre Kinder nicht gegen die Masern impfen lassen, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Diese wird mit einer Geldbuße von 2500 Euro bestraft und es kann passieren, dass das Kind aus der jeweiligen Betreuungsinstitution ausgeschlossen wird. Sollte ein Arbeitnehmender einer Kita oder Schule sich der Impfung verweigern, darf er oder sie keiner derartigen Beschäftigung mehr nachgehen.
Die Landkreise warnen vor massiven Belastungen vieler Gesundheitsämter, wenn in der Corona-Krise Ende Juli auch die zweite Stufe der Masern-Impfpflicht greift, berichtet die dpa. Die Ämter seien nicht nur in die Pandemiebekämpfung, sondern auch in diesem Rahmen stark eingebunden, erklärte der Deutsche Landkreistag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts der aktuellen Arbeitsbelastung habe man das Bundesgesundheitsministerium um eine weitere Verschiebung der Nachweisfrist für Masern-Impfungen auf den 1. Januar 2023 gebeten.
Die Impfung gegen Masern bedeutet in diesem Land mindestens einen MMR-Impfstoff verwenden zu müssen (Masern, Mumps, Röteln) – des Weiteren gibt es auch optional noch die Windpockenkomponente dazu.
Da in Deutschland nur eben diese 3-fach / 4-fach Impfstoffe zugelassen sind (anders als z.B. in der Schweiz), wurde mit der Masern-Impfpflicht inoffiziell gleich noch eine Impfpflicht gegen Mumps und Röteln +- Windpocken beschlossen.
Sicherlich ist es sinnvoll eine Masernimpfung zu empfehlen (sterile Immunität, Eigenschutz, Fremdschutz) – aber warum um alles in der Welt muss man schon wieder übergriffig werden und bei einer Impfquote von >90% ohne diese Pflicht eine neue Pflicht schaffen? Anders als bei Corona-Impfungen ist man nach der Impfung tatsächlich mit höchster Wahrscheinlichkeit von einer Ansteckung geschützt...
Warum ein Verfassungsgericht so etwas durchwinkt, ist mir ein Rätsel.
Ich vermute unsere Verfassungsrichter haben nach einem erholsamen Flug im Regierungsjet gut diniert.
Bei diesen "Horrorzahlen" von Todesfällen in 20 Jahren bei der Masernimpfung kann man nur noch den Kopf schütteln.
Da müßte die Covid-Impfung schon längst in die Tonne gestampft werden.
Und die Impfnebenwirkungen und -Schäden gehen in die Tausende. Aber das alles scheint
unseren wackeren Karl nicht zu stören. Einfach nur noch überzeugend.
Lt. RKI gab es von 2001 - 2020 in Deutschland insgesamt in 20 Jahren 8 Todesfälle durch Masern, klar ist jeder Tote einer zuviel aber deswegen eine Impfpflicht einzuführen halte ich doch für sehr übertrieben.
Etwas anderes als ständige Bevormundung und dann die Keule auspacken wenn man fundiert anderer Meinung ist, können Gesetzgeber bzw. Regierung nicht mehr. Es ist zum Kotzen in diesem Staat.
Es steht dir frei zu gehen, wenn dir was nicht passt....ich schlage China, Nordkorea oder Russland vor....