Heizungsgesetz soll am Freitag beschlossen werden: Was ändert sich für Eigentümer?

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Wärmepumpe
Das sogenannte Heizungsgesetz soll an diesem Freitag im Bundestag beschlossen werden.
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Silas Stein/dpa

Am Freitag soll das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden. Besonders Eigentümer sind verunsichert, weil sie befürchten, dass hohe Kosten auf sie zukommen. Auch wenn es erstmal kompliziert klingt, so kann man das Gesetz recht leicht erklären.

Kaum ein Gesetzesentwurf hat 2023 so viel Kritik erfahren, wie das von Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagene Gebäudeenergiegesetz (GEG) - oft wird es auch einfach als Heizungsgesetz bezeichnet.

Die Opposition im Bundestag wollte das GEG verzögern, jedoch scheiterte ihr Antrag am Dienstag (5. September 2023). Deshalb wurde das Heizungsgesetz wie geplant für Freitag (8. September 2023) auf die Tagesordnung gesetzt und soll dann von der Koalition beschlossen werden.

Verzögerung nach viel Kritik gescheitert - Eigentümer verunsichert

Das Gesetz hätte eigentlich noch vor der Sommerpause im Juli verabschiedet werden sollen, jedoch wurde es vom Bundesverfassungsgericht (BVG) blockiert. Die Koalition nahm dann grundlegende Änderungen vor, um das Gesetz in 2023 noch durchbringen zu können.

Nicht nur die Verunsicherung in der Politik ist groß, sondern auch bei Eigentümern. Es herrscht große Verwirrung, wer wann seine Heizung austauschen muss und wer nicht. Deshalb sind hier die wichtigsten Fakten: 

Als Eigentümer musst du zunächst gar nichts tun. Jede Kommune muss als ersten Schritt einen Wärmeplan ausarbeiten und vorlegen. Die Planungsphase kann hierbei einige Zeit in Anspruch nehmen. Laut Frankfurter Rundschau raten Verbraucherschützer, sich schon jetzt mit der eigenen Heizung zu beschäftigen. Hausbesitzer sollten darauf vorbereitet sein, möglicherweise die Heizart zu wechseln.

Niemand muss sofort handeln - erste Schritte ab 2024 eingeleitet

Wenn das GEG in seiner momentanen Form verabschiedet wird, dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das gilt erstmal nur für Neubaugebiete, und zwar ab 2024.

Zurück zur kommunalen Wärmeplanung: Diese ist vor allem für Bestandsbauten wichtig. Ab 2026 soll diese Wärmeplanung in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern vorliegen, in Kommunen mit über 10.000 Einwohnern ab 2028. Auch wenn in einer Kommune bereits eine Wärmeplanung vorhanden ist, soll diese überdacht und noch klimafreundlicher gestaltet werden.

Ziel des Heizungsgesetzes ist nicht, funktionierende Öl- und Gasheizungen zu entsorgen. Solange die Möglichkeit der Reparatur besteht, sollte man seine Heizung reparieren lassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen ausgetauscht werden.

Nicht jede Heizung muss schnell ersetzt werden - Übergangsfrist tritt in Kraft

Geht eine Öl- oder Gasheizung derart kaputt, dass eine Reparatur ausgeschlossen ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Diese Frist beträgt fünf Jahre, in denen auch Heizungen eingebaut werden dürfen, die noch nicht zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Nach dieser 5-Jahres-Frist sollte dann der kommunale Wärmeplan vorliegen, anhand dessen sich Eigentümer für klimafreundliche Lösungen entscheiden können.

Wer ab 2024 eine Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, der bekommt eine verpflichtende Beratung. Diese soll keinesfalls dazu dienen, vom Kauf abzuraten. Das Gespräch soll Eigentümer darüber aufklären, dass fossile Brennstoffe immer teurer werden und daher die vermeintlich günstige Art zu heizen zur wahren Kostenfalle werden kann.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Gasheizung einzubauen, die auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden kann. Es kann allerdings passieren, dass Wasserstoff nicht in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist. In diesem Fall müssten statt Wasserstoff klimaneutrale Gase, wie etwa Biomethan, beigemischt werden. Auch hier gibt es einen Stufenplan: Ab 2029 müssen 15 Prozent klimaneutrale Gase beigemischt werden, ab 2025 sind es 30 Prozent und ab 2040 müssen es 60 Prozent sein.

Welche Heizung kann ich zu Hause einbauen?

Welche Heizungs-Typen habe ich denn überhaupt zur Auswahl, wenn sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen sollen? Eine elektrische Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss wären hierfür gute Optionen. Auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen und Hybridheizungen sind ebenfalls möglich, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Gleiche gilt für konventionelle Öl- und Gasheizungen. Mit Holz oder Pellets betriebene Heizungen können ohne weitere Einschränkungen eingebaut werden.

Für einen Heizungstausch müsse etwa ein ganzes Jahr für Bestellung und Lieferung eingeplant werden, wie ein Experte gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte. Der Einbau selbst könne dann noch weitere Wochen oder Monate dauern. Bei Heizungen, die fossil betrieben werden, habe man eine geringere Lieferzeit.

Wer Angst vor dem finanziellen Aspekt des Heizungstausches hat, den kann die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilweise beruhigen: "Der Wechsel zahlt sich dank attraktiver Förderprogramme oft schnell aus." So heißt es laut Frankfurter Rundschau. Andreas Peeters, Landesinnungsmeister der nordrhein-westfälischen Schornsteinfeger, erklärte gegenüber dem Portal, dass das Baujahr des Hauses entscheidend für die Wahl der passenden Heizart sei: "Je besser gedämmt wird, desto effizienter kann eine Wärmepumpe arbeiten."

Welche Kosten kommen auf Immobilienbesitzer zu?

Schätzungen zufolge kostet die Umrüstung einer Heizung eine fünfstellige Eurosumme. Wie teuer der Heizungstausch tatsächlich wird, hängt von mehreren Faktoren ab und ist daher sehr individuell. 30 Prozent der Kosten für eine klimafreundlichere Art zu heizen, sollen durch Fördermittel erstattet werden. Abgesehen davon, gibt es noch weitere individuelle Fördermöglichkeiten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zwar Kosten auf Eigentümer zukommen können, aber nicht sofort. Zuerst müssen die Kommunen den oben erwähnten Wärmeplan erstellen. Wenn es dann soweit ist und ein Heizungstausch bevorsteht, stehen Immobilienbesitzern Beratungsstellen und Fördermittel zur Verfügung.

mit dpa