Eine Einigung steht an, doch kurz davor will die EU-Kommission ein geplantes Umweltgesetz stoppen. Zuvor gab es Druck aus dem EU-Parlament. Mehr statt weniger Bürokratie befürchten Beobachter.
Die EU-Kommission will ein Gesetzesvorhaben zu Mindeststandards gegen irreführende Umwelt-Werbeversprechen stoppen. Die Kommission beabsichtige, den Vorschlag zurückzuziehen, sagte ein Sprecher der Behörde in Brüssel.
Zu möglichen Gründen reichte die Kommission dann später schriftlich nach: «Die derzeitigen Diskussionen um den Vorschlag laufen der Vereinfachungsagenda der Kommission zuwider.» Von dem Vorhaben könnten 30 Millionen Kleinstunternehmen erfasst werden.
Aus der CDU kam Lob für das Vorgehen der Kommission. «Die geplanten Regelungen waren unverhältnismäßig komplex», sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab. Sie verursachten viel Bürokratie und belasteten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark.
In der EU hat nur die Kommission das Recht, Gesetze vorzuschlagen und diese wieder aus dem Gesetzgebungsprozess zurückzuziehen. Die Vorschläge werden in der Regel von den EU-Ländern und dem Europaparlament final ausgehandelt, bevor etwas in Kraft treten kann.
Verhandlungen laufen eigentlich noch
Eigentlich laufen noch Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament über das Vorhaben - die nächste und womöglich letzte Verhandlungsrunde ist nach Angaben aus dem Parlament noch für Montag geplant.
Zuvor hatte die EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der auch CDU und CSU gehören, in einem Brief die Kommission aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen. In dem Schreiben, über das zuvor unter anderem das Portal «Euractiv» berichtet hatte, wird unter anderem kritisiert, dass mögliche Auswirkungen des Vorhabens nicht genug untersucht wurden.
Verbraucherschutz im Fokus
Ziel der geplanten Regeln ist, dass Verbraucher, die ein als umweltfreundlich beworbenes Produkt kaufen, sicher sein können, dass es das auch wirklich ist. Werbeversprechen wie «meeresfreundliche T-Shirts» oder «100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen» sollten durch das Gesetz genauer überprüft werden.