Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro.
Auflagen für Boni und Dividenden
Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden hinnehmen. Dividenden sind Ausschüttungen, mit denen Aktiengesellschaften ihre Anleger am Gewinn beteiligen. Bei den Boni geht es hier nicht um Prämien für normale Mitarbeiter, sondern um Zahlungen an Organe der Geschäftsführung.
Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen.
Umsetzung der Preisbremsen und Kritik
«Die Gesetzentwürfe zu den Energiepreisbremsen sind so komplex geraten, dass ihre praktische Umsetzung eine Mammutaufgabe für die Energiebranche wird», sagte die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Zwar werde die Branche alles tun, damit die Entlastungen so reibungslos wie möglich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankämen. Unter anderem wegen der aufwendigen Umstellung von IT-Systemen könne ein reibungsloser Start zum 1. März nicht garantiert werden.
Es sei ein «absolutes Novum», dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben übertrage, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehörten, so Andreae. «Der Staat muss schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung an die Bürgerinnen Bürger zielgerecht und einkommensabhängig auszahlen zu können.»
Einen solchen Kanal, über den alle Bürger erreicht werden könnten, gibt es bislang nicht. Der Stadtwerkeverband VKU sprach von einer gewaltigen Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht so umzusetzen, damit die Entlastungen pünktlich bei den Kunden ankommen.
Mögliche Nachbesserungen
Viel Kritik gibt es daran, dass die Bremsen nach dem «Gießkannenprinzip» funktionieren und sozial nicht gerecht seien. So sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele: «Die Preisbremsen reichen schlicht nicht aus, um die existenzielle Not vieler Menschen zu lindern. Millionen Menschen können es sich nicht leisten, den doppelten Preis für Strom, Gas und Öl zu bezahlen.»
Dazu kommt: Wer bereits vor der Krise sehr sparsam war, habe nun einen Nachteil, wie es in einem Antrag der Koalitionsfraktionen heißt. Die Bundesregierung solle in den nächsten Monaten prüfen, welche Möglichkeiten bestünden, kleine und besonders sparsame Haushalte besser zu entlasten und bei Bedarf nachzusteuern. Eine Option könnte eine Obergrenze für Privathaushalte sein.
Im Juli 2023 solle es einen Bericht zur Wirkung der Preisbremsen geben. Außerdem sollten Möglichkeiten geprüft werden, wie die Versorger bis Mitte des Jahres Daten zur Anzahl der privaten Haushalte und Gewerbe hinter den Gas- und Wärme- und Stromanschlüssen von ihren Kunden erheben könnten - sprich: um dann möglicherweise eine bessere soziale Staffelung hinzubekommen. Der VKU allerdings warnte, die Erhebung dieser Daten wäre ein sehr komplexes Unterfangen.
Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket im September 2022 beschlossen. Welche Maßnahmen in diesem festgelegt sind, kannst du hier nachlesen:
Von Martina Herzog und Andreas Hoenig, dpa