Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben "niemanden alleine lassen" - sie hat daher mehrere Entlastungen beschlossen. Wer jetzt im Dezember und wer im Januar profitiert.
Um die Inflation zu bekämpfen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Insgesamt stehen für den "Abwehrschirm" rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Bürger*innen vor den steigenden Preisen vor allem bei Energie und Lebensmitteln zu schützen, bzw. diese abzufedern.
Für diesen Abwehrschirm hat der Bund neue Schulden aufgenommen. Bundeskanzler Scholz hatte dem gigantischen Paket den Namen "Doppelwumms" gegeben und damit sowohl die Preisbremsen und Zahlungen, als auch Unternehmenshilfen zu einem Namen verholfen, der inzwischen weithin geläufig ist. Ein Überblick über die Zahlungen und Preisbremsen, die die Menschen in Deutschland ab Dezember, teilweise aber auch ab Januar, entlasten sollen.
Energiepreispauschale und Gas-Soforthilfe ab Dezember 2022 - das gibt es sofort
Energiepreispauschale für Rentner*innen: 300 Euro erhalten Senior*innen im Dezember als Sofortzahlung. Sie waren bei der ersten Zahlung an Arbeitnehmer*innen im September leer ausgegangen, sollen aber ebenso unterstützt werden. Bis Mitte Dezember sollten alle Zahlungen erfolgt sein.
Für alle, die keine erhalten haben, hat die Rentenversicherung aber einen Rat. Wer die Energieapuschale bekommt und wer sogar doppelt Geld bekommen kann - mehr Infos hier.
Gas-Soforthilfe: Im Dezember bezahlt der Staat die Gasrechnung. So die Kurzform. Konkret heißt das, dass im Dezember kein Abschlag für Gas und Wärme zu bezahlen ist. Versorgern steht es frei, diesen einzuziehen oder darauf zu verzichten. Für alle, die im Dezember per Einzug oder Überweisung dennoch einen Abschlag gezahlt haben, macht sich die Soforthilfe bei der Abrechnung im folgenden Jahr bemerkbar. Das heißt, vor allem Mieter*innen werden meist erst im kommenden Jahr bei der Endabrechnung davon profitieren, können sich aber immerhin jetzt schon darauf freuen.
Kindergeld, Strompreisbremse, Bürgergeld: Ab Januar 2023 - diese Hilfen gibt es im kommenden Jahr
Kindergeld: Familien sollen ab Januar 2023 direkt und dauerhaft entlastet, unter anderem aufgrund der aktuellen Lage. Das Kindergeldwird nicht nur erhöht, sondern auch in seiner Struktur verändert. Bisher gab es für das erste und das zweite Kind jeweils 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es 250 Euro. Das wird nun anders. Ab Januar 2023 bekommen alle berechtigten Familien bereits ab dem ersten Kind für alle Kinder jeweils 250 Euro. Doch auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt - ebenfalls auf 250 Euro.
Gas- und Strompreisbremse: Der Bundestag hat nun auch die bereits angekündigten Preisbremsen für Gas und Strom beschlossen. Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bekommen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, Wärmekunden einen Preis von 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent soll der normale Vertragspreis gelten. Beim Strom funktioniert es ähnlich, hier liegt der Bruttopreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisbremsen greifen ab März 2023 und sollen zunächst für 2023 gelten. Eine Verlängerung ist aber möglich. Mehr Informationen zu den Einzelheiten der Preisbremsen und woher das Geld kommt.