Zum Jahresanfang erstreckt sich die Auszahlungsperiode über einen längeren Zeitraum. Vom 4. bis zum 23. Januar soll das Kindergeld dann ausbezahlt werden.
Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen erhalten ab Januar mehr
Familien, die über ein kleines Einkommen verfügen, bekommen ab Januar mehr Kinderzuschlag. Der Höchstbetrag für die Zahlung steigt von bisher 229 Euro auf 250 Euro pro Kind und Monat. Damit sollen die zusätzlichen Belastungen für Familien aufgrund der Inflation abgemildert werden.
Wie beim Kindergeld gilt hier: Familien, die den Zuschlag bereits erhalten oder ihn beantragt haben, müssen nicht aktiv werden. Der Betrag für den Kinderzuschlag wird automatisch ab Januar angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.
"In Zeiten der Energiekrise bekommt der Kinderzuschlag eine ganz besondere Bedeutung. Familien müssen jetzt reagieren und sich darum kümmern, Angebote des Staates, wie den Kinderzuschlag, zu nutzen. Die Familienkasse hilft dabei gerne - durch Beratung beim komplexen Antrag, aber auch mit ihren digitalen Angeboten", appelliert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Bekommen wir Kinderzuschlag? Einfach prüfen
Wer sich nicht sicher ist, berechtigt zu sein für den Kinderzuschlag, kann unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte.
Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des KiZ - diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch eine Videoberatung vereinbart werden.
Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu: