2023 ist nicht mehr allzu weit weg und die Politik hält einige Änderungen parat, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger einstellen müssen. Manche Änderungen stehen schon im Januar an, andere gelten erst im Laufe des Jahres. Die Änderungen reichen von einer Mehrwegpflicht auf To-go-Produkte über den deutlich erhöhten Krankenkassenbeitrag, Vorteile bei der Rentenversicherung bis hin zu Tücken bei der Kfz-Versicherung. Wir stellen dir die wichtigsten neuen Gesetze, Regelungen und Änderungen 2023 im Überblick vor.

Änderungen im Jahr 2023

Mehrwegpflicht

Ab 1. Januar 2023 gilt eine Mehrweg-Pflicht für Restaurants, Bistros und Cafés, die besagt, dass alle Produkte auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden müssen. Hierbei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein, als das Produkt in der Einwegverpackung. Den Inhaber*innen ist es allerdings erlaubt, Pfand für die Mehrwegverpackung zu nehmen. Ausgenommen von der Pflicht sind lediglich Imbisse, Kioske und Spätkauf-Läden.

Photovoltaik

Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es 2023 mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Das gilt für alle Anlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Dann gibt es beispielsweise für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung 8,6 Cent/Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung 7,5 Cent/Kilowattstunde. Zudem entfällt im EEG 2023 die technische Vorgabe, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz gespeist werden müssen. Tipp: Wenn du planst, dir eine Photovoltaik-Anlage zuzulegen, solltest du dir unseren Ratgeber-Artikel zum Thema ansehen. Wir haben drei beliebte Anlagen-Größen verglichen und sagen dir, mit welchen Kosten du für eine Solaranlage inklusive Stromspeicher rechnen musst.

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EU-weites Recht auf Reparatur

Die EU-Kommission will gezielt gegen Umweltverschmutzung vorgehen und den Verbraucher*innen ein EU-weites Recht auf Reparatur einräumen. Dieses Recht umfasst laut dem Europäischen Parlament bessere Kennzeichnungen zu Verbraucherinformationen, eine längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren sowie längere Garantielaufzeiten. Wann das Gesetz umgesetzt wird, ist noch unklar, es soll allerdings 2023 in Angriff genommen werden.

Strom- und Gaspreisbremsen

Ab März gibt es entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden. Für 80 Prozent des jeweiligen bisherigen Gasverbrauchs soll es eine Brutto-Preisgarantie von 12 Cent pro Kilowattstunde geben. Beim Strom sind in einem ähnlichen Modell 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz in Kraft, welches Unternehmen in erster Linie an ihre Verantwortung erinnern soll und Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltzerstörung verhindern soll. Das Gesetz gilt erst einmal für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. 

49-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket war im Sommer ein großer Erfolg der Ampelregierung. Nun soll ein Nachfolger kommen, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Letzte Einzelheiten sind aber noch zu klären. Deshalb verzögert sich der Start. März oder April sind aktuell wahrscheinlich.

Änderung Euro-Münzen

Im Geldbeutel ändert sich 2023 nicht nur finanziell etwas, auch der Euro verändert sich: Ab Januar 2023 werden neue Euro-Münzen in den Umlauf gebracht. Das hängt damit zusammen, dass Kroatien am 1. Januar der EU beitritt, weshalb neue kroatische Münzen geprägt werden.

Erhöhung des Wohngelds

Das Wohngeld soll sich ab 2023 merklich erhöhen - um 190 Euro auf rund 370 Euro monatlich. Das ist Teil der Wohngeldreform der Bundesregierung und soll einkommensschwache Mieter*innen unterstützen.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken - schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Netflix beendet illegales Account-Sharing

100 Millionen Menschen weltweit streamen Filme und Serien bei Netflix, ohne dafür zu bezahlen - indem sie unberechtigterweise die Accounts von Freunden und Familienmitgliedern mit benutzen. Dem schiebt der Streaming-Anbieter ab 2023 einen Riegel vor. 

Energiepauschale für Studierende

Auch Studierende wurden bei dem "Doppelwumms" nicht vergessen. Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

Förderung von E-Autos wird eingeschränkt

Keine guten Nachrichten gibt es für Hybrid-Interessierte. Ab 2023 erhalten Hybrid-Käufer nämlich keine Förderung mehr. Die Prämien für den Kauf von reinen E-Autos sinken auch. Zudem wird die Förderung ab dem 1. September auf Privatpersonen beschränkt.

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Digitale Beantragung von Sozialleistungen

Bis Ende 2022 sind alle deutschen Ämter dazu verpflichtet, eine Online-Beantragung von Sozialgeldern zu ermöglichen. 2023 sollte das also überall möglich sein. Spätestens ab da können mit wenigen Klicks folgende Sozial- und Dienstleistungen beantragt werden: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltscheck für Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente.

Keine Impfpflicht für Pflegekräfte

Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fällt voraussichtlich zum 1. Januar weg. Das verlautete aus Ministeriumskreisen. Grund sei, dass die derzeit dominierenden Corona-Varianten der Immunantwort von Menschen, die geimpft oder genesen sind, besser entgehen könnten als vorherige.

Atomausstieg

Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.

Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

Änderungen bei Krankenkasse und Rente

Krankenkassenbeitrag

Die Corona-Krise hat es gezeigt: Die Gesundheit ist wichtig - und teuer. Deshalb steigen 2023 im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auch die Krankenkassenbeiträge, im Schnitt auf 16,2 Prozent des Bruttolohns. Aktuell liegt der Beitragssatz noch bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14 Prozent. Es wird also zu einem sehr deutlichen Anstieg des Krankenkassen-Beitragssatzes kommen, den der ein oder andere sicher im Geldbeutel merken wird.

Rentenerhöhung

Positive Nachrichten für alle, die in die Rentenversicherung einzahlen: Die gezahlten Rentenbeiträge lassen sich ab 2023 komplett von der Steuer absetzen. Ab sofort werden Renten erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Das soll zu einer Gesamt-Entlastung der Beschäftigten von 3,2 Milliarden Euro führen. Geltend ist diese Steuer-Reform für die Rentenversicherungsbeiträge für jeden, der in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge (Rürup) einzahlt.

Rentner*innen bekommen außerdem mehr Geld. Ab Juli sollen die Renten in Westdeutschland um 3,5 Prozent steigen. In Ostdeutschland beträgt die Steigerung 4,2 Prozent. Die Daten sind allerdings erst vorläufig. Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

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Änderungen bei Arbeit, Lohn & Steuer

Bürgergeld statt Hartz IV

Hartz IV gibt es ab 1. Januar 2023 nicht mehr, dafür aber das Bürgergeld: Es wird nicht nur der Regelsatz erhöht, sondern auch zahlreiche weitere Neuerungen durchgeführt. Unter anderem sollen Sanktionen wegfallen, das Schonvermögen erhöht werden und ein "Weiterbildungsgeld" sowie ein "Bürgergeldbonus" eingeführt werden. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anstatt des "gelben Scheins"

Ab Januar 2023 gilt außerdem die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - worauf sich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen freuen können. Die Arbeitsunfähigkeit wird also zukünftig nicht mehr in Papierform bescheinigt, sondern in elektronischer Form von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Weitere Informationen dazu erhältst du in unserem Artikel.

Anhebung der Home Office-Pauschale

Die Home Office-Pauschale wird 2023 fortgeführt und sogar erhöht: Ab dem 1. Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Home Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, auf maximal 1.260 Euro (bisher: 600 Euro). Somit können pro Jahr 210 Home Office-Tage von der Steuer abgesetzt werden (täglich sechs Euro). Bisher sind es 120 Tage im Jahr. Das Besondere: Die Pauschale kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Anhebung Grundfreibetrag 

Auch der Grundfreibetrag wird 2023 angehoben - auf 10.908 Euro. Diese Änderung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, welches die Steuerlast an die Inflation anpassen soll, um die Bürger*innen zu entlasten. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Auch Geringverdiener sollen von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren, allerdings bleiben nach Plänen des Finanzministeriums für jemanden, der 1.200 Euro Brutto/Monat verdient, lediglich 54 Euro mehr pro Jahr im Geldbeutel. 

Änderung Spitzensteuersatz

Im gleichen Zug wie die Anhebung des Grundfreibetrags gibt es auch eine Änderung bezüglich des Spitzensteuersatzes: Dieser wird 2023 um mehr als 3.000 Euro auf 61.972 Euro/Jahr angehoben. Der Reichensteuersatz, der ab einem Einkommen von 277.836 Euro beginnt, bleibt jedoch gleich.

Änderung CO2-Steuer

Um die CO2-Emissionen zu begrenzen, erhöht sich die CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe stufenweise. Nicht jedoch 2023, da der Aufstieg in die nächste Stufe um ein Jahr, also auf 2024, verschoben wurde.

Erhöhung des Kindergelds

Ab 1. Januar 2023 erhöht sich auch das Kindergeld - und zwar deutlich stärker, als ursprünglich geplant: Wie am 09.11.2022 bekannt wurde, "legt die Ampel bei der Entlastung von Familien noch eine Schippe drauf", so SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Die Ampel-Fraktionen einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, die staatliche Unterstützung zum 1. Januar einheitlich auf 250 Euro monatlich zu erhöhen. Das wären für die ersten beiden Kinder 31 Euro mehr als bisher. Der Bundestag soll bereits am Donnerstag (10.11.2022) über die neue Summe abstimmen.

Ursprünglich war geplant, das Kindergeld lediglich um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und um 12 Euro monatlich für das dritte und weitere Kinder zu erhöhen. Zusammengerechnet hätte das jährlich 432 Euro mehr Geld für eine Familie mit zwei Kindern ergeben, bei einer Familie mit drei Kindern 576 Euro mehr pro Jahr. Doch diese Pläne sind nun hinfällig, da die Erhöhung noch deutlich größer ausfällt, als zunächst vorgesehen.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von aktuell 5.620 Euro auf 5.760 Euro ab 2023. Dieser Freibetrag wird vom Finanzamt ermittelt, wenn die Einkommenssteuererklärung eingereicht wird.

Faire Bezahlung in der Pflege

Wer selbst in der Pflege arbeitet oder Angehörige hat, die in diesem Bereich tätig sind, wird sich auch über die weitere Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte freuen. Diese erste Erhöhung des Mindestgehalts ist auf Mai 2023 angesetzt, die zweite auf Dezember 2023.

Midijob

Wer in einem sogenannten Midijob tätigt ist, darf ab 1. Januar 2023 bis zu 2.000 Euro verdienen. Die bisherige Verdienstgrenze liegt bei 1.600 Euro monatlich. Im Unterschied zum Minijob sind die Arbeitnehmer*innen bei einem Midijob sozialversicherungspflichtig.

Tabaksteuer und Werbeverbot

Um die "gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten", erhöht das Bundesfinanzministerium die Steuer auf Tabak stufenweise. Im Zeitraum 2022 bis 2026 steigt der Preis für eine Packung Zigaretten (20 Stück) um durchschnittlich acht Cent jährlich. Auch die Packung Feinschnitt sowie die Mindeststeuer für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak werden angepasst. Außerdem wird die Außenwerbung für Tabakerhitzer ab dem 1. Januar verboten.

Änderungen für Frührenter

Gerade Menschen, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, werden von Abzügen bei der Rente oft hart getroffen. Hier plant der Bundesminister für Arbeit und Soziales für 2023 Änderungen (Stand: Oktober 2022). Welche das sind und was das für dich bedeutet, erfährst du in unserem ausführlichen Artikel zum Thema.

Das neue Jahressteuergesetz ab dem 1. Januar 2023 gelten. Es gibt eine Reihe von Verbesserungen für PV-Anlagen, "Häuslebauer" und auch bei den Freibeträgen gibt es moderate Aufschläge. Alle Änderungen rund ums Thema Steuern findest du in unserem separaten Artikel.

Frist für Grundsteuererklärung verlängert

Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Deshalb sollte bis Ende Oktober die Grundsteuererklärung für Haus- und Wohnungsbesitzer abgegeben werden. Diese liefen aber nur schleppend ein. Die Erklärung schien für viele zu kompliziert. Deshalb wurde eine Fristverlängerung gestattet. Nun ist die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar fällig.

Steuervergünstigung für Autogas läuft aus

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Änderungen für Autofahrer*innen & im ÖPNV

Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn will ihre Passagiere 2023 schneller ans Ziel bringen - zumindest auf einigen Strecken. Laut dem neuen Fernverkehrsplan 2023 gibt es nun zweimal pro Stunde eine ICE-Verbindung zwischen Köln und München, zudem auch zwischen Stuttgart und München. Außerdem sollen weitere deutsche Städte von einer Direkt-Verbindung zum Flughafen Frankfurt profitieren -  bis zu 60 Prozent mehr Sitzplätze sind hier vorgesehen. Ein weiteres Highlight: Ab Dezember 2022 ist der neue ICE 3neo im Einsatz, der zwischen Dortmund, Köln und Frankfurt unterwegs ist. Durch einen Zukauf von 23 neuen Zügen in 2023 schafft es die Bahn, ihr Sitzplatzkontingent um rund 19.000 zu erhöhen. Außerdem soll es 2023 ein deutschlandweit in allen Regionalzügen gültiges 49-Euro-Ticket geben (das, wie der Name schon sagt, 49 Euro pro Monat kostet).

Kfz-Versicherung

Auch bei der Kfz-Versicherung kommen 2023 Änderungen auf die Autofahrer*innen zu: Die Typenklasse bestimmt, ob 2023 mehr oder weniger als bisher in die Kfz-Versicherung einbezahlt werden muss. Der ADAC geht davon aus, dass 13 Millionen Autofahrer*innen in eine neue Einstufung eingeteilt werden, 8,1 Millionen davon werden zukünftig mehr Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Für viele Autobesitzer*innen wird sich jedoch gar nichts verändern.

Führerschein

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, seinen alten Führerschein gegen einen neuen zu tauschen. Weitere Fristen findest du in unserem Artikel.

Keine E-Auto-Prämie mehr für Plug-in-Hybride

Ab 1. Januar 2023 gibt es keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride und auch die Förderungshöhe für reine Elektro-Autos sinkt ab 2023. Wer jetzt damit liebäugelt, sich noch zügig ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid zuzulegen, um die aktuelle Förderung einzustreichen, wird leider enttäuscht: Bei den aktuellen Lieferzeiten ist es eher unwahrscheinlich, dass das Auto rechtzeitig ankommt, um noch in diesem Jahr zugelassen zu werden.

Maske im Verbandskasten

Ab 2023 sollen zwei medizinische Masken Pflichtbestandteil jedes Verbandskastens im Auto sein. Die Regelung wurde bereits im Februar 2022 beschlossen, allerdings muss die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erst noch geändert werden. Aktuell gilt noch eine Übergangsfrist - doch welches Bußgeld droht danach?

Tipp: Alle für Autofahrer*innen relevanten Änderungen im Jahr 2023 findest du ausführlich in unserem separaten Artikel zum Thema.

mit dpa

Verbandskasten STVO 2022

Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket im September 2022 beschlossen. Welche Maßnahmen in diesem festgelegt sind, kannst du hier nachlesen:

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