• EEG 2023: Höhere Vergütungssätze bei Neuanlagen und Einspeisung
  • Unbedingt die Fristen beachten
  • Pause bei der Kürzung der Einspeisevergütung
  • Förderung auch für PV-Anlagen auf Garagen und im Garten
  • Massive steuerliche Entlastungen 2023 vorgesehen

Das Ziel ist klar und deutlich formuliert: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll sich innerhalb weniger Jahre fast verdoppeln. (Anteil am Bruttostromverbrauch 2021: 41,1 Prozent). So sollen noch in diesem Jahr insgesamt sieben Gigawatt neu entstehen, ab dem Jahr 2026 dann 22 Gigawatt. Im Vergleich dazu: 2021 gab es mit 5,3 Gigawatt einen deutlich geringeren Zubau. Zu diesem ambitionierten Ziel sollen, neben Windkraft, vor allem mehr Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf den Dächern beitragen. Deshalb gibt es im neuen EEG mehr Geld für Einspeisung ins öffentliche Stromnetz und Bürokratie-Anforderungen sollen schwinden. Außerdem gibt es ab 2023 massive steuerliche Entlastungen für PV-Anlagen. Alle Infos dazu findest du hier.

EEG: Höhere Vergütungssätze bei Neuanlagen und Einspeisung

Im Mittelpunkt der wohl größten energiepolitischen Novelle des "Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG)" seit Jahren, stehen die Vergütungssätze. Neu ist ebenfalls, dass du Einspeisung und Eigennutzung kombinieren kannst. Bislang mussten die PV-Anlagen-Besitzer sich entscheiden. Bei der Variante Einspeisung gab es außerdem eine lange vertragliche Bindung mit dem Stromabnehmer. Das entfällt jetzt. Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft oder nach Freigabe durch die EU-Kommission.

Das sind die neuen Vergütungssätze für die Teileinspeisung (PV-Anlage mit Eigenverbrauch) von Strom je Kilowattstunde von PV-Dachanlagen ins öffentliche Netz:   

  • < 10 kW Anlagenleistung         8,2 Cent (bisher: 6,24)
  • < 40 kW Anlagenleistung         7,1 Cent (bisher: 6,06)
  • < 100 kW Anlagenleistung       5,8 Cent (bisher: 4,74)

Beispiel Teileinspeisung: Bei einer 15 Kilowatt-Peak-Anlage (kWp ist das Maß für die Leistung einer PV-Anlage) mit Eigenversorgung erhältst du für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde. Interessant ist das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder welchen Teil sie selbst nutzen wollen. 

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Vergütung je kWh bei einer Volleinspeisung (PV-Anlage, bei dem der gesamte Strom in das öffentliche Netz fließt)    

  • < 10 kW Anlagenleistung      13,0 Cent (bisher: 6,24)
  • < 40 kW Anlagenleistung      10,9 Cent (bisher: 6,06)
  • < 100 kW Anlagenleistung    10,9 Cent (bisher: 4,74)

Beispiel Volleinspeisung: Bei einer 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhältst du für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

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Differenz zum Strompreis bleibt groß

Wichtig für die neuen Einspeisetarife ist das Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Ging sie vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb und ans Netz, kannst du nicht rückwirkend von den höheren Vergütungssätzen profitieren. Für diese Anlage gelten die bisherigen Regeln.

Mit der hohen Vergütung soll der Anreiz steigen, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zu errichten. Insbesondere hofft Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, PV-Betreiber zu motivieren, Anlagen zu bauen, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Ob diese Rechnung aufgeht, bleibt abzuwarten. Für den kWh-Strom sind 37,14 Cent (Stand: 20.8.2022) beim Energieversorger zu bezahlen. Für die Einspeisung erhältst du 13 Cent oder 11 Cent, je nach Größe der PV-Anlage. Diese Differenz zeigt, wie unattraktiv die Voll-, aber auch die Teileinspeisung immer noch ist. Fällt bei einer großen PV-Anlage Reststrom an, den du nicht nutzen kannst, ist es natürlich sinnvoll, ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dafür gibt es jetzt mehr Geld, das ist sicherlich ein Vorteil.

Künftig sind Anlagen in Voll- und Teileinspeisung nutzbar. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen. Um die Anteile des erzeugten Stroms sauber unterscheiden zu können, sieht das neue EEG vor, dass die PV-Anlage auf dem Dach bzw. Grundstück teilbar ist. So kann eine Anlage für den Eigenverbrauch ausgelegt sein und die andere für die Einspeisung. Dadurch ist das volle Potenzial der Flächen nutzbar. Weil beide Anlagen formal und technisch getrennt zu behandeln sind (z.B. durch eigene Wechselrichter, Preis ca. 1.500 bis 2.500 Euro), ist diese Lösung vor allem für große Anlagen geeignet.

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Unbedingt die Fristen beachten

Besonderheiten bei der Volleinspeisung: Du musst dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der Anlage melden, dass du sie als Volleinspeisung betreiben willst. Um ebenfalls in den kommenden Jahren von den Vergütungssätzen zu profitieren, musst du die Prozedur jedes Jahr vor dem 1.12. wiederholen.

Und das ist ebenfalls neu: Für Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, entfällt der sogenannte Einspeisedeckel. Abgeschafft ist damit, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung ins öffentliche Netz gehen darf. Für die neuen PV-Anlagen ist deshalb kein Solar-Erzeugungszähler mehr notwendig. Das spart Kosten und vereinfacht die Abrechnung beim Stromverkauf. Durch den generellen Wegfall der EEG-Umlage ist diese insgesamt einfacher.

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Netzbetreiber (Stadtwerke etc.) müssen ab 2025 ein Portal anbieten, das es Interessent*innen schnell ermöglicht, eine Netzanfrage für eine geplante PV-Anlage zu stellen. Vorgegebene Fristen machen Vorgaben, wie schnell Netzbetreiber Anfragen zu bearbeiten haben. Die Anfrage muss darüber hinaus digitalisiert und bundesweit einheitlich sein.

Pause bei der Kürzung der Einspeisevergütung

Im Zusammenhang mit Solaranlagen steht der Begriff Degression. Es geht dabei um die jährliche Kürzung der Einspeisevergütung. Sie ist ebenfalls im EEG neu geregelt. Vorgesehen ist aber weiterhin eine feste Grunddegression, die zusätzlich um einen variabel festzulegenden Prozentsatz sich erhöht.

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Die gute Nachricht ist: Die Degression ist bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Kürzung (jeweils 1 Prozent) umgestellt. Ziel der Bundesregierung ist es, die Einspeisevergütung und damit die Förderung erneuerbarer Energien langsamer anzupassen. Generell wird aber an der Degression festgehalten, soll sie doch die sinkenden Kosten für die Solaranlage und den erwarteten massiven Ausbau berücksichtigen. Der Staat will schließlich nicht zu viel subventionieren.

Auf den letzten Metern vor der Beschlussfassung hat der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag zur steuerlichen Behandlung von kleinen PV-Anlagen Stellung genommen und der Regierung einen Auftrag mit auf den Weg gegeben: Die Einnahmen von Anlagen bis 30 kWp soll die Bundesregierung von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreien. Bisher liegt die Grenze bei 10 kWp, bis zu der Solaranlagen auf Antrag bei den Finanzämtern als sogenannte 'Einkünfte aus Liebhaberei' steuerfrei zu stellen sind. Die genaue Umsetzung für die Anhebung dieser Grenze müssen nun das Wirtschafts- und das Finanzministerium prüfen.

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Förderung auch für PV-Anlagen auf Garagen und im Garten

PV-Anlagen mit maximal 20 kW Leistung auf einer Garage, einem Carport oder im Garten können ebenfalls zukünftig eine Fördervergütung erhalten. Bedingung dafür ist ein Nachweis, dass sich das dazugehörige Hausdach nicht für eine PV-Anlage eignet. Genaue Vorgaben regelt eine Zusatzverordnung, die noch zu erlassen ist. Wichtig: Auch bei der Installation einer PV-Anlage auf der Garage oder im Garten gilt das Baurecht (Baugenehmigung beantragen).

Aktuell sind Photovoltaik-Handwerker auf lange Sicht ausgebucht. Verbraucher sollten daher ihre PV-Anlage langfristig planen. Denn: Die Nachfrage wird noch weiter steigen: 34 Prozent der Eigenheimbesitzenden halten es einer Yougov-Umfrage zufolge für 'wahrscheinlich' oder 'sehr wahrscheinlich', dass sie sich in den kommenden zwei Jahren eine Photovoltaik-Anlage anschaffen. 

Der Netzanschluss beim zuständigen Netzbetreiber soll sich künftig vereinfachen. Für Anlagen bis 30 kWp reicht eine Anmeldung über das Webportal des Netzbetreibers und dessen schriftliche Genehmigung. Bei der Inbetriebnahme braucht der Netzbetreiber nicht mehr vor Ort zu sein.

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Fazit

Die Bundesregierung löst mit dem EEG 2023 ihr Versprechen ein, die Bürger zu entlasten (vollständiger Wegfall der EEG-Umlage) und den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker zu forcieren. Mögliche Renditen für eine PV-Anlage haben sich durch die erhöhten Einspeisevergütungen verbessert.

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Vermutlich sind sie aber immer noch nicht attraktiv genug: In den meisten Fällen ist die Nutzung der Anlagen im Eigenverbrauch wirtschaftlicher, insbesondere wenn du ein E-Auto fährst.

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