- Erste gute Nachricht: Bürokratischer Hürdenlauf ist nicht mehr nötig
- Zweite gute Nachricht: Bei neuen PV-Anlagen entfällt die Umsatzsteuer
- Und was ist mit dem Vorsteuerabzug?
- Bei den Wärmepumpen soll es ebenfalls einen Kaufschub geben
Die durch das Jahressteuergesetz 2022 veranlassten Änderungen zum 1. Januar 2023 sind eine kleine Sensation. Es gibt eine echte steuerliche Vereinfachung und eine beachtliche Entlastung von bürokratischen Pflichten. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage zumindest nicht durch steuerliche Belastungen und bürokratische Hürden zu behindern.
Photovoltaik: Bürokratischer Hürdenlauf ist nicht mehr nötig
Finanzminister Christian Lindner (FDP) räumt steuerliche und bürokratische Hürden beim Betrieb von PV-Anlagen beiseite. Das galt bislang: Alle PV-Anlagen-Betreiber*innen mussten ihre Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms an die Stadtwerke als Einnahmen versteuern.
Ab 1. Januar entfällt diese Ertragssteuer für Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen. Und zwar bis zu einer Bruttonennleistung (deinen Wert findest du im Marktstammdatenregister) von 30 Kilowatt-Peak (kWp) bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien).
Die Steuerbefreiung wird dabei für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kWp gelten. Sie ist unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Riesenvorteil für PV-Anlagenbetreiber: Niemand muss mehr allein wegen einer kleinen Solaranlage zur Steuerberatung.
Angebotsvergleich für Solaranlagen - hier bis zu 5 PV-Angebote anfragenBei neuen PV-Anlagen entfällt die Umsatzsteuer
Und das ist die Sensation und zugleich ein Novum: Für die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation (Handwerksleistung) von PV-Anlagen und Stromspeichern soll ab dem 1. Januar 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz, UStG). Es sind also nur Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zu zahlen.
Es muss sich aber um eine Leistung an den oder die Betreiber*in der PV-Anlage handeln und die Anlage auf dem Dach oder in der Nähe der Wohnung (Garten) installiert sein - du sparst also auch bei den beliebten Balkonkraftwerken die Umsatzsteuer ein (hier Verfügbarkeit bei priwatt prüfen*). Ebenso können es Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude (Gewerbe und Wohnen) sein.
Werden diese Bedingungen eingehalten, fällt künftig für den Kauf und Installation der Solaranlagen keine Umsatzsteuer mehr an. Für weitere wesentliche Komponenten der PV-Anlagen (Wechselrichter) und für die Batteriespeicher, die den mit den Solarmodulen erzeugten Strom vorhalten, gilt der Nullsteuersatz ebenfalls.
Hier PV-Anlage mit Online-Konfigurator von zolar vorplanenWie sieht es bei gemieteten oder geleasten Anlagen aus?
Dazu hat das Bundesfinanzministerium erklärt, die "Anmietung von PV-Anlagen stellt keine Lieferung von PV-Anlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz." Allerdings können Leasing- oder Mietkaufverträge umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder auch als sonstige Leistung eingestuft werden, "je nach konkreter Ausgestaltung". Denn der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen angewendet werden, heißt es dort. Ansonsten gilt der Regelsteuersatz.
Wichtig sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Laufzeit, Zahlungsbedingungen etc. sind dabei zu berücksichtigen.
"Dementsprechend liegt beispielsweise eine Lieferung vor, wenn ein automatischer Eigentumsübergang zum Ende der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart ist. Räumt der Vertrag dem Leasinggeber oder Leasingnehmer in Bezug auf den Eigentumsübergang ein Optionsrecht ein, ist ebenfalls von einer Lieferung auszugehen, wenn auf Grund der objektiv zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls keine andere Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist, als die Übertragung beziehungsweise der Erwerb des Eigentums an dem Leasinggegenstand am Ende der Vertragslaufzeit", so das Bundesfinanzministerium.
Miet-PV von Enpal: Hier Verfügbarkeit checkenUnd was ist mit dem Vorsteuerabzug?
Die bislang bestehende Möglichkeiten, sich durch einen Antrag beim Finanzamt von der Steuerpflicht befreien zu lassen, entfällt natürlich. Gleiches gilt beim Neukauf, hier entfällt die Umsatzsteuer von 19 Prozent, also ist der Vorsteuerabzug (Kleinunternehmerregelung) hinfällig. Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig bei der Einkommensteuer beraten dürfen (§ 4 Nr. 11 Buchst. b, Steuerberatungsgesetz, StBerG), wenn diese PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp betreiben.
Die Reaktionen: Die Beseitigung steuerrechtlicher und bürokratischer Hürden bei Installation und Betrieb von PV-Anlagen stieß bei den Beratungen im Deutschen Bundestag auf Zustimmung des Immobilienverbandes Haus und Grund. Auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine sprach von einem "starken Signal".
Der Bundesverband der Solarwirtschaft begrüßte ebenfalls die Pläne, sprach sich aber für Ergänzungen aus. So sollten auch gemietete und geleaste Solaranlagen in die Neuregelung einbezogen werden. Die vorgesehene Umsatzsteuerbegünstigung sollte nicht nur für PV-Anlagen, sondern auch für Solarthermieanlagen gelten.
Solaranlage für 2023: Hier bis zu 3 Angebote vergleichenBei den Wärmepumpen soll es ebenfalls einen Kaufschub geben
Wärmepumpen sind in der Anschaffung teuer (rund 20.000 Euro, doppelt so viel wie eine neue Gasheizung) und verbrauchen viel Strom. Von den 463.000 Heizungen, die im ersten Halbjahr 2022 in Deutschland zum Einbau kamen, sind immer noch 300.000 mit Gas betrieben. Dieser Zahl stehen 96.000 Wärmepumpen gegenüber.
Damit der Wärmepumpen-Offensive nicht die Puste ausgeht, kündigt Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) auf dem zweiten Wärmepumpengipfel finanzielle Erleichterungen an. "Wir werden bei der Strompreisbremse eine Sonderberücksichtigung für die Wärmepumpen schaffen, die ab 2022 eingebaut wurden", sagte er laut FAZ. Und es sei sinnvoll, die Super-Abschreibungen, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart sind, aufzulegen. Einzelheiten gibt es noch nicht. Habeck wies auch auf die Fördermittel für den Kauf einer Wärmepumpe hin. "So schlecht geht die ökonomische Rechnung am Ende nicht aus."
Der Chef des Wärmepumpenverbands, Martin Sabel, sagte, eine neue Heizung laufe 15 bis 20 Jahre. Die langfristige Perspektive spreche definitiv für die Wärmepumpe. Aktuell gibt es nach Habecks Aussage rund eine Million Wärmepumpen. Bis 2030 soll die Zahl auf sechs Millionen steigen. Erreicht werden soll dies nicht nur mit Fördermitteln, sondern auch mit strengeren gesetzlichen Vorgaben: Von Januar 2024 an sollen neu eingebaute Heizungen bis auf wenige Ausnahmen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen.
Wärmepumpe anschaffen: Hier bis zu 5 Angebote vergleichenFazit
Die beachtlichen Steuererleichterungen für PV-Anlagen geben der Solarenergie einen gewaltigen Schub. 2023 könnte das Boom-Jahr für die PV-Technik werden. Und wenn jetzt noch mit der Strompreisbremse Sonderreglungen für Wärmepumpen kommen, dann gibt es wirklich kein Halten mehr. Im Moment stehen die Signale für die Energiewende jedenfalls auf Grün.
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